Überprüfung der Hartz IV-Sätze für Kinder

Gegenwärtig sind die Hartz IV-Leistungen für Kinder nach von der Leyens Angaben gestaffelt. Kinder bis zum sechsten Lebensjahr erhalten Leistungen in Höhe von 60 Prozent eines Erwachsenen. Bis zum 14. Lebensjahr würden 70 Prozent erhalten, darüber 80 Prozent. Allerdings betonte die Ministerin: „Ich weiß, dass das Geld für die Grundsicherung da sein muss.“ Zugleich aber müssten Kinder in der öffentlichen Kinderbetreuung auch eine Gemeinschaft finden, in der sie gefördert würden. Gesundheit, Bewegung, Bildung, Förderung – „das ist nicht nur eine Frage von 10 oder 15 Euro mehr oder weniger“.