Achillessehnenriss beim Badmintonspiel ist Unfall

In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall erlitt der Kläger während eines Badmintonspiels bei einem schnellen Antritt einen Riss der Achillessehne am rechten Fuß. Er machte dies bei seiner Unfallversicherung geltend. Diese lehnte den Versicherungsschutz mit der Begründung ab, es habe kein versichertes Unfallereignis vorgelegen. Ein Gutachten hatte festgestellt, dass durch den Achillessehnenriss eine Invalidität von 1/10 vorliegt. Der Freizeitsportler verklagte die Versicherung zur Zahlung einer Invaliditätsleistung wegen des Achillessehnenrisses.

Mit Erfolg. Die Richter verpflichteten die Versicherung zur Zahlung von 3.200 Euro. Der bei einem Badmintonspiel anlässlich eines schnellen Antritts erlittene Riss der Achillessehne stelle ein versichertes Unfallereignis dar. Ein Unfall liege auch dann vor, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. Unter den Versicherungsschutz sollen besondere Anstrengungen fallen, die nach Art oder Intensität vom erforderlichen Kraftaufwand abweichen, der bei normalen körperlichen Bewegungen, wie Gehen, Laufen, Aufstehen o. ä. aufzubringen ist. Plötzliche Antritte beim Badmintonspiel mit einer maximalen Belastung der Muskelgruppen und Sehnen stelle eine solche besondere Kraftanstrengung dar.
Die Deutsche Anwaltauskunft teilt mit, dass unter den Versicherungsschutz auch das Anspannen der Bizepssehnen beim Sportkegeln, der 50 m-Sprint anlässlich einer Schiedsrichterprüfung und dabei erlittene Achillessehnenriss, die Muskelanspannungsübung im Sportunterricht und der dabei erlittene Muskelfaserriss oder der fußballspielbedingte kämpferische Einsatz um den Ball und die dabei erlittene Achillessehnenfraktur fallen.

Wer sich mit der Versicherung streitet, sollte dies mit anwaltlicher Hilfe auf Augenhöhe tun. Anwältinnen und Anwälte in der Nähe zu den verschiedenen Rechtsgebieten findet man unter www.anwaltauskunft.de oder unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05/18 18 05 (Festnetzpreis 0,14 € pro Minute).