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04Mrz/11

Magazin: Raffinierte Methoden der Cyberkriminellen

Die Angriffe von Cyberkriminellen werden immer raffinierter. Vorbei sind die Zeiten, als in schlechtem Deutsch für dubiose Links geworben wurde. In Zeiten von Facebook und Co werden die potenziellen Opfer sehr individuell „behandelt“.

Beitrag:

Mit seinen persönlichen Daten sollte man sparsam im Netz umgehen. Das wissen viele und machen ihre Facebook-Profile nicht für jedermann sichtbar! Aber: Die Kriminellen sind auch da, wo sie nicht gleich vermutet werden, sagt Magnus Kalkuhl von Kaspersky Lab – und fischen beispielsweise bei Arbeitssuchenden nach deren persönlichen Daten:

O-Ton:

Und wenn man auf Jobsuche ist und eine persönliche Mail mit einem Arbeitsangebot bekommt, freut man sich. Und an der Mail war auch gleich noch die Wegbeschreibung zum Vorstellungsgespräch angehängt.

O-Ton: SFX

Die angehängte Datei war allerdings verseucht – und installierte einen Computerschädling, der dann sein Unwesen trieb. Nach Einschätzung der Antiviren-Experten ein sehr effektiver Angriff:

O-Ton:

Darum raten die Experten: Immer eine gesunde Portion Skepsis an den Tag zu legen – und auch mal telefonisch beim Absender nachzufragen, ob der gerade tatsächlich eine Mail geschickt hat. – Und dazu natürlich ständige Updates für Antivirussoftware, Programme und Betriebssystem. Mehr Informationen zum Thema unter Kaspersky.de.

 

Absage.

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Magazin

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04Mrz/11

O-Ton + Magazin: „Viel Alkohol für wenig Geld“ kann verboten werden

Flatrate-Parties sind bei den Besuchern beliebt, weil es in der Regel zu einem festen Preis umfangreiche Leistungen gibt. Doch ist nicht alles ist erlaubt: Bei „All you can eat“ haben die Behörden weniger Bauchschmerzen als beim Konzept „Viel Alkohol für wenig Geld“. Das kann verboten werden – so wie in diesem Fall. Die Behörden setzten sich vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz gegen den Wirt durch.

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Das Gericht hat gesagt, hier sollen insbesondere jugendliche Besucher angesprochen werden. Hier gibt es eine konkrete Gesundheitsgefahr, wenn die so günstig an Alkohol kommen. Das Argument, des Gastwirtes, dass er gesagt hat, die könnten ja auch zuhause „vorglühen“ und dann erst zu mir kommen – da ist denen ja auch nicht geholfen. Da haben die Richter gesagt: Das „Vorglühen“ ist auch nicht gut, das viele Saufen ist generell eine Gesundheitsbeeinträchtigung. Damit kannst Du das nicht rechtfertigen, damit machst Du den Bock zum Gärtner. – Länge 22 sec.

Und mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

Magazin: „Viel Alkohol für wenig Geld“ kann verboten werden

Flatrate-Parties sind bei den Besuchern beliebt, weil es in der Regel zu einem festen Preis umfangreiche Leistungen gibt. Doch ist nicht alles ist erlaubt: Bei „All you can eat“ haben die Behörden weniger Bauchschmerzen als beim Konzept „Viel Alkohol für wenig Geld“. Das kann verboten werden – so wie in diesem Fall.

Beitrag:

Die Idee ist simpel – und sorgt meist für volle Tresen. Das dachte sich auch ein Wirt und trommelte schon vorher ordentlich. Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Der Gastwirt plante eine „Zehn für Zehn“-Veranstaltung, also bei der zehn Getränke für zehn Euro angeboten werden. Das muss ja nicht nur Alkohol sein“. – Länge 7 sec.

Doch die Behörden hörten die Nachtigall trapsen – bzw. in diesem Fall die Knorken knallen!

O-Ton: SFX

Das geht nicht!, untersagte das Amt die Party. Auch die „Ein-Euro-Party“ mit Alkohol zum Preis von einem Euro fiel bei den Beamten in Ungnade. Reduzierte Preise auf Schnaps und Bier sind tabu. Doch unser Wirt ließ sich das nicht gefallen.

O-Ton: SFX

Er ging erst auf die Barrikaden, danach zum Anwalt – und schließlich schnurstracks durch die Instanzen. Doch das Oberverwaltungsgericht Koblenz sah die Sache ganz nüchtern und urteilte:

O-Ton: So ein Konzept  „Viel Alkohol für wenig Geld“ stellt eine Gesundheitsgefahr für Jugendliche dar. Vor allem dann, wenn Du als Wirt auch noch Jugendliche und junge Erwachsene im Blickfeld hast, die Du erreichen willst, dass sie zu Dir kommen. – Länge 13 sec

Der Wirt musste sich fügen – damit war der Dumpingschnaps vom Tresen. Swen Walentowski:

O-Ton: Das Gericht hat gesagt, hier sollen insbesondere jugendliche Besucher angesprochen werden. Hier gibt es eine konkrete Gesundheitsgefahr, wenn die so günstig an Alkohol kommen. Das Argument, des Gastwirtes, dass er gesagt hat, die könnten ja auch zuhause „vorglühen“ und dann erst zu mir kommen – da ist denen ja auch nicht geholfen. Da haben die Richter gesagt: Das „Vorglühen“ ist auch nicht gut, das viele Saufen ist generell eine Gesundheitsbeeinträchtigung. Damit kannst Du das nicht rechtfertigen, damit machst Du den Bock zum Gärtner. – Länge 22 sec.

Und mehr Informationen zu diesem Fall gibt es unter anwaltauskunft.de.

Absage.

 

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Magazin und O-Ton

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04Mrz/11

O-Ton + Magazin: Tragen von Frauenkleidung im Männergefängnis zulässig

Einem männlichen Gefangenen darf das Tragen von Damenbekleidung nicht deshalb verboten werden, weil andere Gefangene ihn angreifen könnten. Auch hinter Gittern gilt das allgemeine Persönlichkeitsrecht, grundsätzlich darf daher auch ein Mann Damenbekleidung tragen. So entschied das Oberlandesgericht Celle.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Ein Insasse eines Gefängnisses hatte bei der Anstaltsleitung um Erlaubnis gefragt, Damenwäsche – Ober- und -unterbekleidung – zu erwerben und diese nach Einschluss auch tragen zu dürfen. Also nicht in der Haftanstalt damit rumzulaufen. Er begründete dies damit, seit längerer Zeit transsexuell zu sein und eine sogenannte Alltagserprobung als Frau durchführen zu wollen. – Länge 22 sec.

Die Anstaltsleitung hatte abgelehnt, die Richter gaben ihm Recht. Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

Magazin: Tragen von Frauenkleidung im Männergefängnis zulässig

Manche Fälle haben es in sich. So wie der, den das Oberlandesgericht Celle zu entscheiden hatte. Dabei wollte ein männlicher Gefangener Damenbekleidung im Knast tragen. Erst verboten, klagte er sich durch die Instanzen – und gewann. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Was machen männliche Gefangene, wenn sie transsexuell sind? D.h., sie merken, dass der Mann eigentlich eher in einen Frauenkörper gehört? Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Ein Insasse eines Gefängnisses hatte bei der Anstaltsleitung um Erlaubnis gefragt, Damenwäsche – Ober- und -unterbekleidung – zu erwerben und diese nach Einschluss auch tragen zu dürfen. Also nicht in der Haftanstalt damit rumzulaufen. Er begründete dies damit, seit längerer Zeit transsexuell zu sein und eine sogenannte Alltagserprobung als Frau durchführen zu wollen. – Länge 22 sec.

Doch die Anstaltsleitung lehnte ab. Nicht etwa, weil im Justizvollzug pure Ignoranten sitzen.

O-Ton: SFX

Vielmehr sorgte man sich, dass der Mann vor möglichen Übergriffen anderer Gefangener nicht geschützt werden könne. Denn selbst, wenn er Damenslips und BHs nur in seiner Zelle tragen würde, könnten die Sachen von anderen Mitgefangenen entdeckt werden.

O-Ton: Zum Schutz des Gefangenen selbst vor sexuellen Übergriffen durch andere Gefangene – so die Anstaltsleitung – müsse dies untersagt werden. Er hat aber gesagt: Mensch, ich will es eigentlich nur in meiner Zelle tragen. – Länge 10 sec.

Das Landgericht gab noch der Anstaltsleitung Recht, vor dem Oberlandesgericht setzte sich dann der Gefangene durch. Denn: Auch hinter Gittern hat der Mann Rechte, entschieden die Richter. Und dazu gehört u.a. das Tragen von Damenbekleidung. Wenn dadurch eine Bedrohung entsteht, dann muss die Anstaltsleitung handeln. Swen Walentowski:

O-Ton: Also, hat das Gericht gesagt, liebe Anstaltsleitung. Du musst eigentlich noch einmal prüfen, wie Du den Mann vor den anderen schützen kannst in der Ausübung seiner Rechte.  Du darfst ihm nicht die Ausübung dieser Rechte verbieten, nur weil andere dann möglicherweise Straftaten begehen könnten. – Länge 13 sec.

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

Absage.

 

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Magazin und O-Ton

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04Mrz/11

O-Ton: Auftraggeber muss Kosten für Einäscherung zahlen

Die Auftraggeberin für eine Einäscherung hat auch dann deren Kosten zu tragen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass sie nicht die Tochter des Verstorbenen ist. Auch wenn das Verwandtschaftsverhältnis nicht so bestand wie angenommen – der Vertrag mit dem Bestattungsunternehmen wird dadurch nicht ungültig. Dies entschied das Amtsgericht München.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. :

O-Ton: Das Gericht hat gesagt, es kommt gar nicht darauf an, ob Du die Tochter warst oder nicht. Du hast den Auftrag zur Einäscherung gegeben, damit auch die Kostenübernahmeerklärung abgegeben – also musst Du auch die Einäscherung bezahlen. Der Irrtum, dass Du nicht die Tochter bist, das wirkt sich auf das Vertragsverhältnis gar nicht aus. – Länge 16 sec.

Informationen: www.anwaltauskunft.de

 

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O-Ton

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04Mrz/11

O-Ton: Auch Beamte müssen Chance auf Liebe haben

Beamte mit krankhaften Erektionsstörungen haben Anspruch auf Gewährung einer Beihilfe für Arzneimittel. So hat Verwaltungsgericht des Saarlandes entschieden. Das Landesamt wollte nicht zahlen. Begründung: Potenzpillen werden in den Verwaltungsvorschriften ausgeschlossen. Auch die Arzneimittelrichtlinien sehen keine Erstattung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung vor.

Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher des Deutschen Anwaltvereins, über die Begründung der Richter:

O-Ton: Wenn sie verordnet werden, sind sie auch beihilfefähig. D.h. die Beamten erhalten ja 70 Prozent für Arzneimittel von der Beihilfe und den Rest von der Krankenkasse. Also muss auch hier die Beihilfe, wie sonst auch, ihren Anteil übernehmen – auch wenn der Arzt Viagra verschrieben hat. – Länge 16 sec.

Mehr Informationen – www.anwaltauskunft.de

 

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