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08Feb/11

Kein Wohngeld bei großem Vermögen

Der 52 Jahre alte Kläger hat Ende 2009 Wohngeld für die von ihm (und einer weiteren Person) bewohnte 105 m² große Mietwohnung beantragt. Er bezahlte eine anteilige Warmmiete von rund 460 Euro. Dabei gab er an, nahezu kein Einkommen zu haben und von seinem Kapitalvermögen zu leben, welches er mit rund 55.000 Euro bezifferte. Das Wohngeldamt lehnte den Antrag ab, weil es von einem Kapitalvermögen von rund 70.000 Euro ausging und damit die nach den Verwaltungsvorschriften des Bundes vorgesehene Vermögensgrenze von 60.000 Euro überschritten war.

Nach dem Wohngeldgesetz des Bundes besteht kein Anspruch, „soweit die Inanspruchnahme von Wohngeld missbräuchlich wäre, insbesondere wegen erheblichen Vermögens“.

Das Gericht wies die Klage ab, da der Kläger über erhebliches Vermögen im Sinn des Gesetzes verfüge. „Erhebliches Vermögen“ liege vor, wenn dem Antragsteller zugemutet werden könne, die Mietbelastung aus seinem vorhandenen Vermögen zu bestreiten. Derzeit gelte eine Vermögensgrenze von rund 80.000 Euro. Das Vermögen des Klägers überschreite diese Grenze. Er verfüge nicht nur über ein Kapitalvermögen von rund 66.000 Euro, sondern auch über – gegenüber der Behörde nicht angegebene – Gesellschaftsanteile an einer GmbH im Wert von mindestens 18.000  Euro. Im Übrigen habe er auch eine Lebensversicherung mit einem Rückkaufwert von rund 187.000 Euro und ein 10.000 m² großes Gewerbegrundstück verschwiegen. Dieses Grundstück habe der Kläger damals für umgerechnet rund 330.000 Euro erworben, und er habe nicht den Nachweis für seine Behauptung erbracht, dass es inzwischen „wohl keinerlei Wert mehr aufweise“.

Informationen: www.anwaltauskunft.de

08Feb/11

Keine Kosmetikbehandlungen in Apotheken

Die Klägerin ist eine Apothekerin und betreibt eine Filialapotheke in Gütersloh. In deren Obergeschoss bietet sie Kosmetikbehandlungen wie Peeling, Entspannungsmassage, Brauenkorrektur und Maniküre an. Der Raum wird über eine Außentreppe und durch einen Flur erreicht, von dem aus auch zur Apotheke gehörende Vorratsräume und das Labor zugänglich sind.

Hierin liege ein Verstoß gegen die Regelungen der Apothekenbetriebsordnung vor, so das Gericht. Die von er Klägerin angebotenen Kosmetikbehandlungen stellten weder eine mit dem Apothekenbetrieb einhergehende Leistung dar noch handele es sich um ein innerhalb der Apothekenbetriebsräume erlaubtes Nebengeschäft. Es ist  zu berücksichtigen, dass die Tätigkeit des Apothekers immer an seinem Auftrag zu messen sei, eine ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicherzustellen. Dies verbiete die Entwicklung hin zu einem Kosmetikstudio. Zudem bewerbe die Klägerin ihren „Kosmetikbereich“ wie ein vollständiges Kosmetikstudio mit umfänglichen und vielfältigen Leistungspaketen, die im Einzelfall sogar einen Zeitraum von ca. 150 Minuten in Anspruch nehmen sollen.

Das Gericht hat die Frage nicht entschieden, ob Kosmetikbehandlungen in von den Betriebsräumen einer Apotheke abgetrennten Räumen durch den Apotheker zulässig sind, erläutert die Deutsche Anwaltauskunft.

Informationen: www.anwaltauskunft.de

08Feb/11

Lottogewinn ist auf Hartz IV anzurechnen

Der Kläger hatte in der Lotterie „Aktion Mensch“ 500 Euro gewonnen. Gegen die Anrechnung auf seine Hartz IV-Bezüge in zwei Monatsbeträgen von à 250 Euro hatte er erfolglos Widerspruch und Klage erhoben. Auch mit seiner Berufung drang er nicht durch.
 
Die Essener Richter argumentierten, der Lotteriegewinn sei wie andere Glücksspielgewinne als Einkommen anzusehen. Der Gewinn verringere damit die Hilfebedürftigkeit des Klägers.
Er selbst hatte eingewandt, er habe seit dem Jahr 2001 immerhin 945 Euro – zuletzt monatlich 15 Euro – in sein Los investiert. Damit habe er unter dem Strich überhaupt keinen Gewinn, sondern Verluste erzielt. Dieses Argument ließ das Gericht nur für den letzten Monatsbetrag gelten. Lediglich die dafür gezahlten 15 Euro durfte der Kläger vom Gewinn von 500 Euro abziehen. Hinsichtlich des davor gezahlten Einsatz und dem Lotteriegewinn sah das Gericht keinen ausreichenden Zusammenhang.
 
Informationen: www.anwaltauskunft.de

08Feb/11

O-Ton-Paket: Konsumbremse ist gelöst

Demnach sind 90 Prozent der Deutschen bereit, für Qualität und hochwertige Produkte wieder mehr Geld auszugeben. Vier von zehn Deutschen würden sogar deutlich mehr ausgeben. „Die Aussteller der Ambiente bestätigen uns, dass die Verbraucher aktuell ihre Zurückhaltung aufgeben und vermehrt hochwertige Produkte kaufen“, unterstreicht Detlef Braun, Geschäftsführer Messe Frankfurt, die Umfrageergebnisse. „Das zeigt uns: Die Konsumbremse ist gelöst.“

 

O-Ton-Paket Detlef Braun

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07Feb/11

Kollegengespräch: forsa-Umfrage zur Ambiente – Konsumbremse ist gelöst

Matthias Tüxen mit den Einzelheiten.

1. Frage: Was besagt denn die Studie nun genau?

1. Antwort:  Ganz simpel gesagt: Geiz ist geil – das war gestern. Für viele Deutsche darf es wieder ein bisschen mehr sein. 90 Prozent sind bereit, mehr Geld auszugeben – dabei zählen heute Qualität, hochwertige Materialien und gute Verarbeitung. Fragt man dann nach den Kriterien für den Kauf, dann spielen Design, Nachhaltigkeit und Sozialverträglichkeit eine große Rolle. Vier von zehn Deutschen würden sogar
deutlich mehr ausgeben.


2. Frage: Was hat das für Konsequenzen?

2. Antwort: Für die Messemacher ist klar – sie sind mit der Ambiente auf dem richtigen Weg. In der Umfrage hat sich die Produktgestaltung neben der Qualität als entscheidendes Verkaufsargument herausgestellt: Wenn 88 Prozent der Deutschen beim Einkauf auf gutes Design achten, dann ist das eine klare Ansage an die Hersteller. Oder: Wenn 87 Prozent der Befragten sagen, dass Konsumgüter durch besonderes Design zu einem großen Erfolg werden können – dann fühlen wir uns vielleicht an bestimmte Geräte aus unserem eigenen Umfeld erinnert. Der eine denkt an ein Telefon einer bestimmten Marke, der nächste an einen Stuhl und der dritte an einen Kopfhörer. Aber: Eine ansprechende Formgebung und Qualität reichen heute jedoch längst nicht mehr aus, um Kunden vom Kauf zu überzeugen, Güter müssen auch nachhaltig produziert sein.

3. Wie sind die Zahlen der Umfrage da?

3. Antwort: Also 60 Prozent der Deutschen achten heute mehr darauf, ob die gekauften Produkte ökologisch und sozialverträglich produziert worden sind. 70 Prozent der Befragten würden für ein Produkt sogar mehr bezahlen, wenn es besonders ressourcenschonend hergestellt wurde. Das zeigt das gestiegene Bewusstsein der Menschen für nachhaltig produzierte Güter. Wer sich nicht daran hält, wird in Zukunft Schwierigkeiten haben, selbst qualitativ hochwertige Produkte zu verkaufen, schätzen die Experten. Übrigens: Wenn am 11. Februar die Ambiente startet dann wird es spannend zu erleben sein, mit welchen Konzepten die Firmen auf die Kundenwünsche reagieren. Immerhin sind weit über 4.300 Aussteller aus 86 Ländern bei der bedeutendsten Konsumgütermesse der Welt dabei.

 

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