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15Okt/10

In eigener Sache: „Was will der Kunde morgen?“

Mit dem Thema „Was will der Kunde morgen?“ will die Automobilwoche die Zukunft und die Perspektiven der Autobranche hinterfragen. Helmut Kluger, Herausgeber der Automobilwoche, vermutet, der Kunde wird alles wollen: „Vom reichweitenstarken Benziner und Diesel über vermeintlich saubere Elektrofahrzeuge bis hin zu Car-Sharing-Angeboten.“ Derzeit diskutierten vor allem Politiker, Bürokraten und Aktivisten darüber, welche Antriebstechnologien die Industrie dem Verbraucher zukünftig ins Autohaus stellen muss. Kluger: „Hier wird nicht nur versucht, gezielt in unternehmerische Entscheidungen einer ganzen Branche einzugreifen. Schlimmer noch, der Souverän der Ökonomie wird in der heutigen Diskussion vollkommen ausgeblendet.“

Der Kongress am 02. und 03. November 2010 will Antworten auf die drängenden Fragen geben. Er findet zum vierten Mal statt, Veranstaltungsort ist wiederum das Marriott Hotel am Potsdamer Platz in Berlin.

Detaillierte Informationen zum Kongress finden Sie unter: www.automobilwoche-kongress.de

14Okt/10

O-Ton: Mehr Rechte für Fluggäste

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton:

 

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O-Ton (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

 

13Okt/10

Daimler will 2015 in China 300.000 Autos verkaufen

Davon sollen mindestens 200.000 Autos lokal produziert werden. Es sei nur eine Frage der Zeit, bis China der stärkste Markt für Mercedes sein werde: „Womöglich schon 2015, vielleicht auch etwas später“, betonte Zetsche. Das Luxussegment habe in China bereits einen Marktanteil von 13 Prozent.

Zugleich arbeite das Stuttgarter Unternehmen weiter gemeinsam mit dem chinesischen Hersteller BYD an der Entwicklung eines Elektroautos, das dort unter einer eigenen Marke auf dem Markt kommen werde. Nach den speziellen Vorschriften für Elektroautos in China sei der direkte Import westlicher Modelle nicht zugelassen. Allerdings will Zetsche den Export des neuen E-Autos nicht ausschließen: „Falls es den chinesischen Partnern gemeinsam mit uns gelänge, mit dem geplanten Produkt an die Weltspitze zu marschieren, dann würde es sich natürlich anbieten, die Resultate unserer Kooperation nicht nur auf China zu begrenzen, sondern auch Möglichkeiten für den Export zu suchen.“  Das sei aber nicht die erste Priorität.

Daimler hatte im September den besten Monatsabsatz bei Pkw in der Geschichte des Konzerns erzielt und mit 118.600 Autos insgesamt 13 Prozent mehr als im Vorjahresmonat verkauft.

07Okt/10

Bäume fällen auf gemieteten Grundstück kann teuer werden

Die Frau hatte einen Teil eines Grundstücks gemietet. Sie beauftragte die Bundesforstbehörde, insgesamt 55 Bäume auf dem Grundstück zu fällen. Die Grundstückseigentümerin erfuhr erst im Nachhinein von den Rodungsarbeiten. Sie verklagte die Mieterin auf rund 40.000 Euro Schadensersatz, weil sie das Grundstück mit Baumstand zu einem höheren Preis hätte verkaufen können. Die Bäume boten einen Sichtschutz auf diese Anlage. Ein fest zum Kauf entschlossener Käufer hatte nach den Baumfällarbeiten kein Interesse mehr an dem Grundstück.

Das OLG bestätigte das Urteil der ersten Instanz und verurteilte die Mieterin zur Zahlung von Schadensersatz. Die Beklagte habe schuldhaft ihre Pflichten aus dem Mietvertrag verletzt. Es habe kein Einverständnis der Grundstückseigentümerin zu den Baumfällarbeiten vorgelegen. Die Höhe des Schadensersatzes ergebe sich aus dem entgangenen Gewinn der Klägerin.

Informationen: www.mietrecht.net

07Okt/10

Schimmel trotz Lüften – hohe Mietminderung möglich

Eine Frau mietete für sich und ihre Familie eine Wohnung. Nach dem Einzug begann sich in allen Räumen Schimmel zu bilden. Als sich schließlich der Schimmel teilweise bis zu einer Höhe von 80 Zentimetern und mehr ausgebreitet hatte, forderte die Frau die Vermieterin auf, den Schimmelbefall begutachten zu lassen. Diese maß aber lediglich die Feuchtigkeit und händigte der Mieterin die Broschüre „Richtiges Heizen und Lüften“ aus. Sie war der Ansicht, die Schimmelbildung könne nur an mangelhafter Lüftung liegen.

Die Mieterin klagte. Sie forderte nicht nur die Schimmelbeseitigung, sondern wollte auch feststellen lassen, dass sie ihre Miete um 100 Prozent mindern könne. Schließlich bestehe eine erhebliche Gesundheitsgefährdung. Die gesamte Familie würde bereits unter Erkrankungen des Bronchialsystems leiden.

Die Richter gaben ihr Recht. Der Sachverständige hatte festgestellt, dass auch durch langes Lüften die Feuchtigkeit in den Räumen nicht zu beseitigen war. Lediglich bei ununterbrochenem Lüften würde kein Schimmel entstehen. Dies sei der Familie jedoch nicht zuzumuten, so das Gericht. Das für eine Wohnnutzung erforderliche Lüften dürfe nicht ein Maß erreichen, das die Nutzung der Wohnung und das Lebensverhalten der Mieter einschränke. Insbesondere müsse die Mieterin auch einer beruflichen Tätigkeit nachgehen können, bei der sie tagsüber nicht zuhause sei und daher nicht lüften könne. Lüften am Morgen und in den Abendstunden müsse ausreichen. Darüber hinaus könne es auch nicht angehen, dass ein Mieter gezwungen sei, bei geöffnetem Fenster zu schlafen.

Auch die Mietminderung von 100 Prozent sei begründet. Es bestünde eine konkrete Gesundheitsgefährdung auf Grund des großflächigen, massiven Schimmel- und Milbenbefalls. Dieser mache eine Nutzung der Wohnung unmöglich.

Informationen: www.mietrecht.net