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18Sep/10

Opel: Marketing-Chef verteidigt seine „Lena“-Strategie

Die Markenkommunikation sei in der Vergangenheit zu kurz gekommen: „Das war in einer Phase, wo wir bei der deutschen Regierung und an anderer Stelle an die Tür klopften und um Unterstützung baten. Da war es natürlich schwierig, große und teure Marken- und Sponsoringaktionen zu starten.“

Nun aber stehe Opel finanziell wieder auf sicheren Beinen, so Visser. „Deshalb wollen wir jetzt in die zweite Phase der Markenaktivierung treten, nämlich die Emotionalisierung der Marke. Und da passt Lena sehr gut. Sie ist ein junges, ein deutsches Gesicht.“

Opel will gezielt vom Verlierer-Image und Wackeldackel-Ambiente wegkommen, daher soll zur Emotionalisierung der Marke auch der Motorsport wiederbelebt werden. Deshalb rechnen die Konzernverantwortlichen Kosten und Nutzen einer Rückkehr zur Deutschen Tourenwagen-Meisterschaft durch. „Die DTM wäre für uns das Richtige, aber wenn wir es machen, dann wollen wir auch ganz weit vorne mitmischen. Ansonsten gibt das keinen Sinn“, sagte ein mit der Angelegenheit vertrauter Opelaner der Automobilwoche.

16Sep/10

Teurer Parkplatz? Warum es sich trotzdem lohnt, Parkhausgebühren zu zahlen

Weil er sich die Kosten für das Parkticket sparen wollte, schlug ein Autofahrer einem ebenfalls aus dem Parkhaus Ausfahrendem vor, ihm dichtauf zu folgen, so dass beide Autos die Schranke passieren könnten. Der Gefragte lehnte dies jedoch ab. Trotzdem fuhr der Fahrer seinem Vordermann dicht hinterher. Als dieser bremste, kam es zu einem Auffahrunfall. Trotz Widerspruch des Hintermannes zahlte die Versicherung den am Auto des Vordermannes entstandenen Schaden. Die daraus resultierende Höherstufung wollte der Autofahrer jedoch nicht hinnehmen. Er verklagte seine Versicherung: Diese hätte den Schaden ohne seine Einwilligung nicht regulieren dürfen, schließlich habe der Vordermann seiner Meinung nach absichtlich gebremst.

Das Gericht wies die Klage jedoch ab: Grundsätzlich könne eine Schadenfall auch ohne das Einverständnis des Versicherten reguliert werden, wenn dabei der gegebene Ermessenspielraum ordnungsgemäß ausgeübt werde, was hier der Fall gewesen sei. Schließlich sei davon auszugehen, dass der Vordermann ein absichtliches Bremsen abstreiten würde. Die Versicherung des Klägers habe sich demnach gar nicht erst auf einen Prozess mit ungewissem Ausgang einlassen müssen. Der Versicherte musste die Höherstufung hinnehmen.

Welche Rechte und Pflichten Sie bei Ihrer Haftpflichtversicherung haben, erfahren Sie bei Ihren Verkehrsrechtsanwälten oder unter: www.verkehrsrecht.de.

 

16Sep/10

Behörde haftet bei Schäden durch Mäharbeiten

Der Kläger behauptete, dass durch einen bei Mäharbeiten an einer Verkehrsinsel hoch geschleuderten Stein sein Fahrzeug beschädigt worden sei. Die beklagte Straßenbehörde verteidigte sich damit, dass sie nicht wisse, ob der eingetretene Schaden in Zusammenhang mit den Mäharbeiten stehe. Weitere Sicherungsvorkehrungen hielt sie weder für wirtschaftlich zumutbar noch für erforderlich. Es sei ausreichend, dass ihr Mitarbeiter vor dem Mähen des Verkehrskreisels die Rasenfläche auf Steine überprüft habe.

Das Gericht sah eine Amtspflichtverletzung und gab der Klage statt. Zum einen war das erkennende Gericht davon überzeugt, dass ein bei den Mäharbeiten hoch geschleuderter Stein den Schaden in Höhe von etwa 950 Euro verursacht hatte. Dies habe sich zum einen aus der Aussage der Ehefrau des Klägers ergeben, die das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Beschädigung fuhr. Auch habe der mit den Mäharbeiten betraute Mitarbeiter der Straßenbehörde beim Vorbeifahren einen lauten Schlag gehört. Die Ehefrau habe auch den Wagen sofort angehalten und den Schaden im hinteren Bereich der Fahrerseite festgestellt. Zwar könnten von einer Behörde nur solche Sicherungsmaßnahmen verlangt werden, die mit einem vertretbaren technischen und wirtschaftlichen Aufwand erreichbar seien und nachweislich zu einem besseren Schutz führten. Im vorliegenden Fall sah das Gericht jedoch Möglichkeiten, die mit den Mäharbeiten verbundenen Gefahren weiter zu minimieren. Es seien verschiedene zumutbare und geeignete Maßnahmen denkbar.

Informationen: www.verkehrsrecht.de

 

15Sep/10

O-Ton + Magazin: Ohne Gebühren aus dem Parkhaus

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Der ist schuld, der aufgefahren ist. Nicht nur deswegen, weil immer der Auffahrende aufpassen muss, ob der vor ihm Fahrende bremst. Sondern auch, wenn man so dreist ist und so knapp aus einem Parkhaus unter der Schranke noch durchflutschen will, dann muss man die vollen Kosten des Unfalls übernehmen. – Länge 15 sec.

Mehr Infos und den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter verkehrsrecht.de.
 

Magazin: Ohne Gebühren aus dem Parkhaus 

Zwar freut sich jeder, wenn er ein bisschen sparen kann kann. Aber Schnäppchen ist nicht gleich Schnäppchen. Das musste ein junger Mann auch einsehen, der ein Parkhaus ohne Gebühren benutzen wollte. Am Ende landete der Fall vor Gericht – aber nicht der Parkhausbetreiber hatte geklagt ….. Hier ist der ganze, wunderliche Fall!

Beitrag:

Solche Fälle kann sich nicht mal der schlechteste Serienautor ausdenken. Solche Geschichten schreibt nur das Leben! Und auch Rechtsexpertin Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein, hat solch einen Fall noch nicht auf dem Tisch gehabt:

O-Ton: Bisschen ungewöhnlich, würde ich meinen!

O-Ton: SFX

O-Ton: Ein Autofahrer wollte sich die Kosten fürs Parkticket im Parkhaus sparen und schlug einem anderen Autofahrer, der auch gerade aus der Garage rausfahren wollte, vor, dass er ganz nah hinter ihm fahren würde, bevor sich die Schranke wieder schließt, um so die Kosten zu sparen. – Länge 17 sec.

Doch der erste Autofahrer wollte sich nicht auf die krumme Tour einlassen. Er schüttelte den Kopf, stieg in seinen Wagen, machte die Tür zu …

O-Ton: SFX

… und fuhr los, ohne sich um den zweiten Fahrer – ohne das bezahlte Ticket –  zu kümmern.

O-Ton: Der Geizige sah das nicht ein, fuhr trotzdem ganz nah hinter dem Erstfahrenden  aus dem Parkhaus, dieser musste bremsen, so dass es zu einem Unfall kam! – Länge 9 sec.

Und nun kam das, was den Fall so besonders macht: Die Versicherung des zweiten Autofahrers regulierte sofort den Schaden an dem ersten Wagen. Und der zweite – der mit der „grandiosen“ ticketlosen Bezahlmethode – wurde dementsprechend höhergestuft.
Das wollte er aber nicht hinnehmen – und klagte nun gegen seine eigene Versicherung. Allerdings ohne Chance. Bettina Bachmann:

O-Ton: Der ist schuld, der aufgefahren ist. Nicht nur deswegen, weil immer der Auffahrende aufpassen muss, ob der vor ihm Fahrende bremst. Sondern auch, wenn man so dreist ist und so knapp aus einem Parkhaus unter der Schranke noch durchflutschen will, dann muss man die vollen Kosten des Unfalls übernehmen. – Länge 15 sec.

Mehr Infos und den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter verkehrsrecht.de.

Absage

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15Sep/10

O-Ton: Behörde haftet bei Schäden durch Mäharbeiten

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Die mussten bezahlen, aber auch deswegen, weil der Halter des geschädigten Fahrzeugs nachweisen konnte, dass das Auto aufgrund eines Steinschlages, der durch die Mäharbeiten ausgelöst worden ist, verursacht worden war. – Länge 20 sec.

Weitere Informationen unter www.verkehrsrecht.de

 

 

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