All posts by Reporter

15Sep/10

Autobauer aus China kommt zurück

Getz, der für Landwind Europe die Vertriebsleitung und den Aufbau des Händlernetzes in Deutschland übernimmt, betonte, das Fahrzeug werde in China schon „eine ganze Weile verkauft“. Es sei technisch verändert und dem europäischen Standard angepasst worden. In der für Europa geplanten Komfortversion mit Klimaanlage, Parkassistent, CD-Radio und ABS soll der Wagen ab 14.995 Euro kosten.

Der neue Landwind CV 9 habe bereits zwei Crashtests beim TÜV Rheinland hinter sich gebracht, der NCAP-Test im Rahmen des Europäischen Neuwagen-Bewertungs-Programms laufe derzeit. Der Wagen ist laut Getz europaweit homologiert und beinhaltet zahlreiche Komponenten europäischer Zulieferer. So hat die FEV Aachen die Motoren entwickelt, das Getriebe kommt laut Getz von Getrag, die Elektrik von Bosch und das Design stammt von IDEA in Italien.

Vor fünf Jahren hatte Landwind seinen in China gebauten Geländewagen nach Deutschland bringen wollen, nach einem verheerenden Ergebnis im ADAC-Crashtest sich aber vom Markt zurück gezogen. Damals war die Fahrgastzelle vollständig zusammengebrochen, die A-Säule um fast 30 Zentimeter nach hinten verschoben, das Lenkrad weit in den Innenraum vorgedrungen und der Fußraum total zerstört.

Jiangling Motors Holding gehört zu den fünf größten der 120 chinesischen Hersteller.

Mehr Informationen unter www.automobilwoche.de/landwind

09Sep/10

O-Ton-Paket + Magazin: Jasmin Tabatabai unterwegs

Beitrag:

Normalerweise denkt man immer: Schauspieler sind eigentlich wahnsinnig beschäftigte Menschen. Jasmin Tabatabai:

O-Ton:

Wenn die Schauspielerin über den Iran spricht, dann erzählt sie über ihre Geschichte. Wie sie mit zwei Kulturen groß wurde. Das letzte Mal war sie zur Beerdigung ihres Vaters 1986 im Iran. Was war eigentlich das Schwerste bei dem Buch?

O-Ton:

Und – Buch schreiben und Baby betreuen – das ging quasi Hand in Hand:

O-Ton:

In diesen Tagen und Wochen ist die Schauspielerin nun auf Lesereise. Unterstützt wird sie dabei von Seat, denn der Autohersteller präsentiert jetzt auch seinen neuen Van Alhambra:

O-Ton:

Übrigens: Das Buch Rosenjahre ist bei Ullstein erschienen und kostet 19,95 Euro.

 

Absage

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09Sep/10

O-Ton: BGH zu Werbegeschenken in Apotheken

Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein zu der Entscheidung des BGH:

 

O-Ton:

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08Sep/10

Sozialamt muss Miete doppelt zahlen

Die 90jährige schwer- und gehbehinderte Klägerin hatte im zweiten Stock eines Hauses ohne Aufzug gelebt. Nach einem dreiwöchigen Krankenhausaufenthalt wegen Gebrechlichkeit und Dauerschmerzen und anschließender einmonatiger stationärer Kurzzeitpflege stellte sich ein höherer Pflegebedarf der Klägerin sowie die Notwendigkeit der vollstationären Pflege heraus. Die Klägerin kündigte deshalb ihre Wohnung und wurde in die vollstationäre Pflege aufgenommen. Die Kosten für die Pflege übernahm der Sozialhilfeträger, weigerte sich aber, außerdem noch die weiter anfallende Miete für die Wohnung der Klägerin bis zum Ablauf ihrer dreimonatigen Kündigungsfrist zu zahlen. Die Übernahme der Unterkunftskosten für die Wohnung sei nicht erforderlich, da die Klägerin im Pflegeheim untergebracht sei. Zudem hätte sie früher mit ihrer Vermieterin über eine Auflösung des Mietverhältnisses sprechen müssen.

Dies sahen die Essener Richter anders. Der Sozialhilfeträger müsse die Miete für die Wohnung der Klägerin bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zahlen. Der Klägerin sei nicht zumutbar gewesen, ihre Wohnung früher zu kündigen. Bis zum Ablauf der stationären Kurzzeitpflege habe sie darauf hoffen dürfen, wieder in ihre alte Wohnung zurückkehren zu können. Da eine Neuvermietung innerhalb der Kündigungsfrist auch unter Einschaltung des Vermieters nicht möglich gewesen sei, habe sie ferner alles Zumutbare und mögliche getan, um die Kosten der doppelten Unterkunft so gering wie möglich zu halten.

Gegenüber Behörden sollte man nicht klein beigeben und auf die Durchsetzung der eigenen Rechte bestehen. Dabei helfen versierte Anwältinnen und Anwälte. Diese findet man in der Nähe unter www.anwaltauskunft.de.

08Sep/10

Oktoberfestzeit: Mit Betrunkenen auf Straßen rechnen

Eine Motorradfahrerin fuhr während des Oktoberfestes 2006 um Mitternacht mit einer Geschwindigkeit von 40 bis 50 km/h, als ein angetrunkener Wiesn-Besucher bei Rot direkt vor ihr Motorrad lief. Sie stürzte, wodurch sie mehrere Verletzungen erlitt. Auch das Motorrad wurde beschädigt. Insgesamt betrug der Sachschaden rund 2.500 Euro. Diesen wollte sie vom Schadensverursacher ersetzt bekommen, ebenso wie 1.000 Euro Schmerzensgeld. Da der Oktoberfestbesucher nicht zahlte, klagte sie.

Der Wiesenbesucher argumentierte damit, dass er bei Grünlicht auf die Kreuzung gegangen sei. Ein Freund habe ihm etwas zugerufen, er habe sich umgedreht, dabei müsse die Ampel von Grün auf Rot gesprungen sein.

Der Richter sprach der Motorradfahrerin nur die Hälfte des Sachschadens zu. Der Fußgänger sei auch dann zur Hälfte Schuld, wenn er tatsächlich bei Grün losgegangen wäre, da er die Straße nicht zügig überquert habe. Er habe angehalten und sich zu seinem Bekannten umgedreht und so ein Hindernis auf der Straße gebildet. Aber auch die Motorradfahrerin trage eine Mitschuld am Unfall. Zur Oktoberfestzeit seien „nächtens amtsbekannt größere Mengen Betrunkener“ unterwegs, bei denen nicht immer erwartet werden könne, dass sie die Verkehrsregeln einhalten. Die Motorradfahrerin hätte daher ihre Geschwindigkeit anpassen müssen. Unter Berücksichtigung dieses Mitverschuldens habe sie auch keinen Anspruch auf Schmerzensgeld.

Informationen: www.anwaltauskunft.de