All posts by Reporter

03Sep/10

Bewerbungsboom bei Audi

„Wir bauen unsere E-Auto-Entwicklung massiv aus“, betonte der Manager. Der Bedarf an Fachkräften und Ingenieuren sei auch deshalb so hoch, weil im Bereich der Elektrifizierung zum Teil nach ganz neuen Berufsbildern und Qualifikationen gesucht werde.

Audi hatte angekündigt, bis zum Jahr 2020 führender Premiumhersteller beim Thema Elektromobilität sein zu wollen. Dazu hat das Unternehmen in einem ´Projekthaus e-Performance´ alle Aktivitäten rund um die Elektrifizierung zusammengeführt. „Wir denken aber auch weit über den Tag hinaus und sind dafür verantwortlich, die Gesamtstrategie zu erarbeiten und das Ganze natürlich auch im VW-Konzern zu verankern“, erklärte van Meel. Das Projekthaus sei eng mit allen anderen Bereichen im Unternehmen vernetzt, von der Entwicklung über Beschaffung und Produktion bis hin zum Vertrieb und Service.

Bei der Elektrifizierung bestehe eine „klare Aufgabenverteilung zwischen VW und Audi“, so van Meel. Standardisierte Batterien werde es nicht geben, weil diese je nach Fahrzeug unterschiedlich groß sein müssen, trotzdem würden Audi und VW erhebliche Synergien heben. „Zurzeit standardisieren und normieren wir innerhalb des VW-Konzerns, aber die Grundzellen und die Submodule, die Zellblöcke, aus denen sich dann die Gesamtbatterie zusammensetzt“, so van Meel. Diese Module seien „besonders kostenintensiv. Wenn sie standardisiert und normiert sind, dann können wir auch hier Skaleneffekte realisieren.“

02Sep/10

O-Ton + Kollegengespräch: Virus bald im TV?

Marco Preuss, Virenanalyst bei Kaspersky Lab, sagte uns, worauf man beim Kauf achten sollte:

O-Ton:

Kollegengespräch: Virus bald im TV?

Anmoderation: Laut einer aktuellen BITKOM-Umfrage wollen knapp 40 Prozent der Deutschen in ihrem Haushalt Fernseher, Musikanlage, Computer und Handy miteinander verbinden. Diese schöne neue digitale Zukunft ist eines der bestimmenden Themen auf der IFA. Die Experten diskutieren aber auch darüber, wie die neuen Geräte gegen Angriffe von Cyberkriminellen sicher gemacht werden können.
Marco Preuss, Virenanalyst bei Kaspersky Lab, antwortet dazu auf folgende Fragen.

1.    Welche Geräte sind besonders betroffen? Der Kühlschrank weniger als das Handy oder Fernseher?
2.    Und was interessiert einen Cyberkriminellen an meinem vernetzten Kühlschrank oder an meinem neuen Fernseher?
3.    Viele sagen: Ich verzichte aus Sicherheitsgründen auf Online-Banking und wickele lieber alles in der Filiale ab. Und wenn mein Mailkonto geknackt werden sollte – dann hole ich mir halt ein neues Konto. Aber so sorglos sollte man nicht sein?
4.    Wie schütze ich mich also?

Mehr Infos dazu auf Funkausstellung in Berlin oder auch unter kaspersky.de

+++++++++++++++++++++++++

O-Ton und Kollegengespräch (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben. 

30Aug/10

Gemeinsame Grabeinfassung für zwei Einzelgräber

Die Eltern der Kläger, die bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen waren, wurden am selben Tag in zwei nebeneinander gelegenen Einzelgräbern bestattet. Die Kläger beantragten, die beiden Gräber durch eine gemeinsame Grabeinfassung verbinden zu dürfen. Die Gemeinde lehnte dies ab, da ihre Friedhofsatzung Doppelgräber ausschließe und Ausnahmen vermieden werden sollten.
Der daraufhin erhobenen Klage gab das Verwaltungsgericht statt. Den Klägern sei die gemeinsame Grabeinfassung zu erlauben. Dabei könne offen bleiben, ob der Ausschluss von Doppelgräbern in der Friedhofsatzung überhaupt wirksam sei. Durch eine gemeinsame Grabeinfassung würden die beiden Einzelgräber rechtlich nicht zu einem Doppelgrab. Es widerspreche auch nicht der Würde des Friedhofs, wenn der äußere Eindruck eines Doppelgrabes entstehe.
Das OVG wies die Berufung der Gemeinde zurück. Die von der Gemeinde geltend gemachten Bedenken seien unbegründet. Insbesondere gehe von der Zulassung der gemeinsamen Grabeinfassung keine negative Vorbildfunktion für andere Fälle aus. Der Fall der Kläger, in dem zwei Lebenspartner gleichzeitig versterben und in benachbarten Einzelgräbern bestattet worden seien, weise einmalige Züge auf. Es sei daher auch nicht zu befürchten, dass die in der Friedhofsatzung niedergelegte Grundsatzentscheidung gegen Doppelgräber durch das Auftreten ähnlich gelagerter Fälle in Zukunft unterlaufen werde.
Informationen: www.anwaltauskunft.de

30Aug/10

Schadensersatz wegen Beleidigung im Fußballstadion

In dem Fall hat ein Sportverein sein Stadion für das Fußballspiel von zwei Jugendmannschaften kostenlos zur Verfügung gestellt. Während des Spiels beleidigte der Vater eines Spielers Mitglieder der gegnerischen Mannschaft. Belegt ist die Äußerung „Fick Deinen Esel“. Für diese Beleidigung wurde der Sportverein durch das Verbandssportgericht zur Zahlung einer Strafe von 400 Euro verurteilt. Der Sportverein wollte die Strafe von dem Vater erstattet bekommen.
Das Gericht gab dem Sportverein recht. Auch und gerade weil das Stadion umsonst zur Verfügung gestellt worden war, sei eine besondere Rücksichtnahmepflicht gegeben. Der Sportverein durfte davon ausgehen, dass die Besucher die allgemein gültigen Umgangsformen beachten und die Interessen des Vereins wahren. Ein abweichendes Verhalten könne auch nicht dadurch gerechtfertigt werden, dass der Vater zuvor von jugendlichen Spielern der gegnerischen Mannschaft beleidigt worden war. Das Verhalten der Jugendlichen sei zwar nicht hinnehmbar, aber Beschimpfungen in derselben Art und Weise führten lediglich dazu, dass die Jugendlichen sich in ihrem Verhalten bestärkt sehen. „Unrecht lässt sich nicht durch Unrecht rechtfertigen“. Ein Notwehrrecht gegenüber verbalen Attacken gebe es nicht.
Bei allen Rechtsfragen kann Ihnen ein Anwalt helfen. Anwältinnen und Anwälte zu den verschiedenen Rechtsgebieten in der Nähe benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter www.anwaltauskunft.de oder unter der der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05/18 18 05 (0,14€/Min aus dem Festnetz).

30Aug/10

O-Ton: Grabeinfassung für Einzelgräber

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Das Gericht hat gesagt: Ja, das ist ein seltener Fall, dass beide gleichzeitig ums Leben kommen, gleichzeitig beerdigt werden. Das berührt nicht die Friedhofssatzung, dass generell keine Gemeinschaftsgräber zulässig seien. Eine gemeinsame Grabeinfassung ist noch kein Gemeinschaftsgrab. – Länge 16 sec.

Weitere Informationen unter www.anwaltauskunft.de.

 

+++++++++++++++++++++++++

O-Ton  (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.