Die Frau hatte einen Teil eines Grundstücks gemietet. Sie beauftragte die Bundesforstbehörde, insgesamt 55 Bäume auf dem Grundstück zu fällen. Die Grundstückseigentümerin erfuhr erst im Nachhinein von den Rodungsarbeiten. Sie verklagte die Mieterin auf rund 40.000 Euro Schadensersatz, weil sie das Grundstück mit Baumstand zu einem höheren Preis hätte verkaufen können. Die Bäume boten einen Sichtschutz auf diese Anlage. Ein fest zum Kauf entschlossener Käufer hatte nach den Baumfällarbeiten kein Interesse mehr an dem Grundstück.
Das OLG bestätigte das Urteil der ersten Instanz und verurteilte die Mieterin zur Zahlung von Schadensersatz. Die Beklagte habe schuldhaft ihre Pflichten aus dem Mietvertrag verletzt. Es habe kein Einverständnis der Grundstückseigentümerin zu den Baumfällarbeiten vorgelegen. Die Höhe des Schadensersatzes ergebe sich aus dem entgangenen Gewinn der Klägerin.
Informationen: www.mietrecht.net
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