Berufsunfähigkeitsversicherung: Auf das Kleingedruckte achten

München – Auf dem deutschen Versicherungsmarkt steht eine nicht zu überschauende Zahl von Berufsunfähigkeitsversicherungen zur Auswahl. Daher rät Unternehmensportal MittelstandsWiki.de, folgende Punkte vor einem konkreten Angebot zu beachten. Der Vertrag sollte auf eine abstrakte Verweisung verzichten. Dies bedeutet, dass eine andere Tätigkeit als zumutbar gelten kann – beispielsweise nach einer schweren körperlichen Schädigung muss eine Bürotätigkeit angenommen werden.

Ferner sollte der Prognosezeitraum für die Berufsunfähigkeit sechs Monate betragen. Auch eine rückwirkende Zahlung für mindestens drei Jahre bei verspäteter Meldung sollte vereinbart werden können. Zudem empfiehlt es sich, auf Antrag eine zinslose Stundung der Beiträge festzuhalten. Schließlich sollte auf eine Nachversicherungsgarantie geachtet werden, beispielsweise für die Erhöhung der Rente bei einer Heirat.