BGH entscheidet über Gebühren bei Bausparverträgen

Vor dem Bundesgerichtshof geht es am Dienstag (9.5.) um zusätzliche Gebühren für Bausparverträge. Eine Bausparkasse verlangt von ihren Mitgliedern eine „Kontogebühr“ in aktueller Höhe von 9,48 € jährlich im Rahmen eines Bauspardarlehens.

Dagegen wehrt sich als Kläger ein Verbraucherschutzverband und moniert: Die Gebühr ist intransparent und benachteiligt die Kunden.

Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft, zum Ausgang des Verfahrens:

O-Ton:

Download O-Ton

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.