Vor dem Bundesgerichtshof geht es am Dienstag (9.5.) um zusätzliche Gebühren für Bausparverträge. Eine Bausparkasse verlangt von ihren Mitgliedern eine „Kontogebühr“ in aktueller Höhe von 9,48 € jährlich im Rahmen eines Bauspardarlehens.
Dagegen wehrt sich als Kläger ein Verbraucherschutzverband und moniert: Die Gebühr ist intransparent und benachteiligt die Kunden.
Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft, zum Ausgang des Verfahrens:
O-Ton:
###########################
(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )
Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.
Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.