Berlin – Vor der entscheidenden Sitzung des Bundesrates zum geplanten CO2-Label hat die Länderkammer weit reichende Veränderungen vorgeschlagen. Nach bisherigen Entwürfen sollte die Fahrzeugmasse ausschlaggebend bei der Einstufung der Fahrzeuge sein. Nach Informationen der Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche soll diese Regelung bereits in drei Jahren von Kriterien wie der Standfläche oder den Sitzplätzen abgelöst werden. Stuft man die Autos aufgrund ihrer Masse ein, könne es „zu verzerrten Darstellungen kommen, die Verwirrungen bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern hervorrufen können“, schreibt der federführende Wirtschaftsausschuss gemeinsam mit den Ausschüssen für Verbraucherschutz, Umwelt und Verkehr dem Blatt zufolge.
Wenn die Masse des Fahrzeugs ausschlaggebend für die Einstufung auf der CO2-Skala ist, könnte ein relativ schweres Fahrzeug mit einem Verbrauch von sechs bis sieben Litern auf 100 Kilometer unter Umständen besser abschneiden als ein leichteres Auto mit vier bis fünf Litern Verbrauch. Umweltverbände waren gegen diese Pläne Sturm gelaufen.
Autos mit einem CO2-Ausstoß von mehr als 130 Gramm je Kilometer sollen außerdem bestenfalls mit einem „C“ auf der Skala abschneiden. Das empfehlen die vier entscheidenden Ausschüsse des Bundesrats, der am Freitag kommender Woche das Thema beraten will. Zudem soll eine Aufstockung der Skala um die Klassen A++ oder A+++ nun nicht bereits dann erfolgen, wenn ein Prozent der Fahrzeuge in Deutschland diese Klasse erreichen würde, sondern erst beim Überschreiten einer Fünf-Prozent-Hürde. Nach den aktuellen Zahlen der Neuzulassungen von Pkw in Deutschland wäre die Ein-Prozent-Grenze schon bei 29.000 Autos erreicht.
Bei den geplanten CO2-Labels, der novellierten Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV), soll ähnlich wie bei Kühlschränken künftig auch die Effizienz von Autos ausgewiesen werden.
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