Bundesverwaltungsgericht entscheidet: Schilder müssen klar zu erkennen sein

Eine Entscheidung für Deutschlands Autofahrer: Man muss Halteverbotsschilder nicht mit der Lupe suchen.

Das Bundesverwaltungsgericht urteilte: Autofahrer müssen nicht aktiv nach Verbotsschildern suchen. Die Schilder müssen klar erkennbar sein. Geklagt hatte ein Fahrer, dessen Auto abgeschleppt wurde – für ein Straßenfest.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltsauskunft:

O-Ton:

Download O-Ton

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.