Eine Entscheidung für Deutschlands Autofahrer: Man muss Halteverbotsschilder nicht mit der Lupe suchen.
Das Bundesverwaltungsgericht urteilte: Autofahrer müssen nicht aktiv nach Verbotsschildern suchen. Die Schilder müssen klar erkennbar sein. Geklagt hatte ein Fahrer, dessen Auto abgeschleppt wurde – für ein Straßenfest.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltsauskunft:
O-Ton:
###########################
(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )
Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.
Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.