Category Archives: Allgemein

28Feb/12

Über 11.000 Euro für Handy-Rechnung – Kunde muss nicht zahlen

 Schleswig/Berlin (DAV). Bei neuen Handys darf der Käufer davon ausgehen, dass die Navigationssoftware aktuell ist. Wenn dies nicht der Fall ist und automatisch die Karten aktualisiert werden, dann muss der Kunde nicht für die Kosten aufkommen. Darüber informiert die Deutsche Anwaltauskunft mit Verweis auf ein Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 15. September 2011 (AZ: 16 U 140/10).

Ein Mobilfunknutzer schloss mit seinem Mobilfunkanbieter einen Vertrag, der auch die Nutzung des Internets einschloss. Die Kosten für diese ergaben sich aus Datenmenge und zeitlicher Nutzung. Der Tarif war so angelegt, dass er sich nur bei geringer Internet-Nutzung rechnete. Für einen Zeitraum von 20 Tagen stellte das Unternehmen dem Mann dann jedoch eine Summe von 11.498,05 Euro in Rechnung.

Wie sich herausstellte, war die Navigationssoftware des neuen Handys Schuld, die der Mann anlässlich einer Vertragsverlängerung günstig bei seinem Anbieter erworben hatte. Als der Kunde die Software auf dem neuen Mobiltelefon installierte, startete automatisch eine Aktualisierung des vorhandenen Kartenmaterials, die mehrere Stunden dauerte.
Als der Kunde den Rechnungsbetrag nicht zahlte, klagte das Unternehmen.

Ohne Erfolg. Der Mobilfunkanbieter habe seine vertraglichen Pflichten verletzt, entschieden die Richter. Er habe seinem Kunden, ohne ihn vor der Kostenfalle zu warnen, ein Mobiltelefon verkauft, das im Rahmen der Installation der Navigationssoftware eine kostenpflichtige automatisch startende Kartenaktualisierung vorsah. Der Käufer eines Mobiltelefons mit Navigationssoftware gehe davon aus, dass diese auf dem aktuellen Stand sei. Müsse er sich im Laufe der Installation entscheiden, ob er eine Kartenaktualisierung in Gang setzen wolle, so dürfe er denken, dass er nur so und ohne weitere Kosten an die ihm laut Vertrag zustehende Software gelangen könne. Auf Abweichendes müsste der Verkäufer ausdrücklich hinweisen, was hier nicht geschehen sei.

Die Behauptung des Unternehmens, der Kunde habe entweder die Micro-SD Karte nicht über den Computer, sondern direkt über das Handy aktualisiert oder aber andere Dinge, wie etwa Musik oder Videos heruntergeladen, wiesen die Richter zurück, da es dafür keinerlei Hinweise gebe.

Informationen: www.anwaltauskunft.de

26Feb/12

Aston Martin plant Absatzsteigerung im zweistelligen Prozentbereich

 Die britische Luxus-Sportwagenmarke Aston Martin will ihren Absatz dieses Jahr allein dank des chinesischen Markts im zweistelligen Prozentbereich ausbauen. „Für uns wird sich die Absatzsituation 2012 nicht wesentlich zum Vorjahr verändern. Mit der Ausnahme, dass wir China als großen Markt dazu gewonnen haben, das heißt bei einer Konstanz der anderen Märkte erwarte ich allein mit zehn Händlern in China einen zusätzlichen Absatz von etwa 700 Autos“, sagt Aston Martin CEO Ulrich Bez im Interview mit Automotive News Europe. 2011 hat Aston Martin weltweit 4.200 Einheiten verkauft, das Allzeithoch der Marke lag 2007 bei 7.400 Einheiten.

Als Bez im Jahr 2000 zum CEO der Marke ernannt wurde, verkaufte Aston Martin insgesamt 800 Autos, davon 700 in England. „Mein Ziel war es, ein Drittel unseres Absatzes in Europa zu machen, ein Drittel in England und ein weiteres Drittel in Amerika. Das haben wir erreicht. Heute verkaufen wir 80 Prozent außerhalb Englands“, so Bez.

Wichtiger als reine Absatzzahlen sei Bez die Profitabilität des Unternehmens: „Wir arbeiten seit 2004 ununterbrochen profitabel. 2010 haben wir einen Umsatz von 474,3 Mio. Pfund und einen Gewinn vor Steuern und Zinsen (Ebitda) in Höhe von 93,3 Mio. Pfund erwirtschaftet. Für 2011 können wir eine ähnliche Größenordnung erwarten“, so Bez.

Das Vertriebsnetz will Bez weiter ausbauen. „Derzeit haben wir 136 Händler. Bis 2013 werden es allein dank China rund 150 sein, und wir wollen weiter wachsen, in allen Regionen.“ In China hat Aston Martin erst Anfang Januar seinen ersten offiziellen Händlerbetrieb eröffnet. „In diesem Jahr wollen wir bis zu zwölf Händler in China eröffnet haben, bis Ende 2013 sollen es insgesamt rund 20 Händler sein“, so Bez.

Derzeit ist Aston Martin mit seinen Händlern in 42 Ländern präsent. „Wenn wir es schaffen, die Marke Lagonda erfolgreich wiederzubeleben, dann wäre es möglich, in 100 Ländern präsent zu sein“, so Bez. „Wenn die Rahmenbedingungen stimmen, werden wir Lagonda auf den Markt bringen. Wir planen, unter dieser Marke nicht nur ein singuläres Modell anzubieten, sondern eine kleine Familie. Ich gehe davon aus, dass wir schon kommendes Jahr erste Fahrzeugkonzepte und einen Zeitplan vorstellen können.“ Eine erste Lagonda Crossover-Studie stellte Bez im März 2009 auf dem Genfer Automobilsalon vor. Bez peilt ein Preissegment von 150.000 Euro an, das derzeit auch Maserati, Lamborghini und Bentley ins Visier nehmen.

Derzeit führe Aston Martin „Gespräche über eine Zusammenarbeit in den Bereichen Finanzierung, Vertrieb und Technik. Wir reden mit mehreren Partnern (…)“. Einer der potenziellen Partner ist die deutsche Daimler AG. Bez: „Das Showcar in Genf war auf Mercedes GL-Basis. Wir betrachten die GL-Plattform als adäquate Basis für den Lagonda, wie er in Genf vorgestellt wurde.“

Der 68 Jahre alte Manager ist seit 2000 CEO und sei 2007 Miteigentümer an dem Unternehmen, das mehrheitlich zwei Investmentgesellschaften aus Kuwait gehört: Investment Dar und Adeem Investment. „Ursprünglich sollte mein Vertrag bis 2012 laufen, letztes Jahr haben wir ihn bis 2015 verlängert“, so Bez.

26Feb/12

Bentley CEO Dürheimer: Jahresabsatz von 15.000 Einheiten angepeilt

 Die zum Volkswagen-Konzern gehörende Luxusmarke Bentley strebt für die Zukunft ambitionierte Absatzziele an. „Innerhalb der kommenden fünf Jahre peile ich einen Jahresabsatz von 15.000 Einheiten an – und zwar mit unserem aktuellen Modellportfolio“, sagt CEO Wolfgang Dürheimer im Interview der Fachzeitschrift Automotive News Europe. 2011 hat Bentley weltweit 7.003 Einheiten verkauft. Das Alltime-High der Marke war im Jahr 2007 mit 10.014 Einheiten.

Unabhängig aller Rezessionsängste sieht Dürheimer auch dieses Jahr noch Wachstumspotenzial: „Ich gehe für 2012 von einem robusten zweistelligen Zuwachs aus. (…) Wir werden versuchen, uns der fünfstelligen Absatzzahl wieder anzunähern. Für eine verbindliche Prognose ist es noch zu früh im Jahr“, so Dürheimer. „In China und in den USA erwarte ich für Bentley 2012 ein Wachstum von mehr als 10 Prozent“, präzisiert der ehemalige Porsche Forschungs- und Entwicklungschef.

Der stärkste Markt für Bentley war 2011 mit 2.021 verkauften Autos und einem Zuwachs von 32 Prozent der amerikanische Kontinent. Einen Boom erlebte Bentley in China, wo sich der Absatz vergangenes Jahr mit 1.839 Fahrzeugen fast verdoppelte. „China war für Bentley damit 2011 zweitgrößter Einzelmarkt und dürfte in diesem Jahr auf Platz Eins vorrücken“, so Dürheimer.

Das Modellportfolio will Dürheimer um einen SUV ausbauen. Im Gespräch mit Automotive News Europe präzisiert der Bentley CEO die Pläne für das zusätzliche Modell: „ Wir rechnen konservativ mit 3.500 – 5.000 Einheiten im Jahr, sprich mit mindestens 25.000 Einheiten über den Lebenszyklus hinweg. Wenn wir uns für dieses Fahrzeug entscheiden, wollen wir erstmals in unserer Geschichte auch einen Plug-In-Hybrid zum Einsatz bringen.“ Eine Entscheidung über den Bau des Fahrzeugs werde dieses Jahr getroffen. „Spätestens in drei Jahren“ werde das Modell auf den Markt kommen. „Wir müssen die Modellerweiterung auf jeden Fall zeitlich antizyklisch zu unserer Continental-Baureihe platzieren, die fast 90 Prozent unseres Absatzes ausmacht“, erklärt Dürheimer.

2011 verkaufte Bentley rund 3.100 Continental Coupes und Cabrios verkauft, daneben 2.300 Flying Spurs, 1.000 Mulsannes und 600 Einheiten vom Supersport und weiteren Derivaten.

Mit dem Absatz der britischen Traditionsmarke wachse auch die Belegschaft. Dürheimer: „Derzeit beschäftigen wir bei Bentley rund 4.000 Mitarbeiter in Crewe – inklusive rund 500 Zeitarbeitskräften. Damit sind wir einer der wichtigsten Arbeitgeber des Landes, das aktuell unter einer Arbeitslosigkeit von neun Prozent leidet; bei den Jugendlichen sind es 20 Prozent. Wenn es uns gelingt, den Absatz auf 15.000 Einheiten zu steigern – wie gesagt, allein mit dem bestehenden Modellportfolio – dann werden wir in Crewe sicher in eine zweite Schicht investieren und dazu rund 300 zusätzliche Mitarbeiter einstellen.“ Wie viele zusätzliche Mitarbeiter das zusätzliche SUV-Modell mit sich bringen wird, wollte Dürheimer noch nicht sagen.

Auch das Handelsnetz will Dürheimer ausbauen: „Weltweit arbeiten wir derzeit mit 161 Händlerstandorten – davon 40 in den USA, 15 in China und 60 in Europa inklusive Großbritannien. Dieses Jahr sollen 25 zusätzliche Standorte hinzukommen, davon knapp zehn in China, der Rest gleichverteilt über die übrigen Regionen.“

24Feb/12

Benzindieb muss Tankstellenbetreiber Detektivkosten erstatten

 Karlsruhe/Berlin (DAV). Wer tankt und nicht zahlt, begeht nicht nur einen Diebstahl und muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Der Tankstellenbetreiber hat auch zivilrechtliche Ansprüche gegen ihn: Er kann die Bezahlung des Benzins sowie aller Kosten verlangen, die ihm wegen der Verfolgung seiner Rechte entstanden sind. Dazu gehören auch die Detektivkosten, entschied der Bundesgerichtshof am 5. Mai 2011 (AZ: VIII ZR 171/10), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Dieser Anspruch besteht auch dann, wenn nur eine geringe Menge Kraftstoff gestohlen wurde.

Der Beklagte tankte an einer Autobahntankstelle Dieselkraftstoff zum Preis von 10,01 Euro. An der Kasse bezahlte er lediglich einen Schokoriegel und zwei Vignetten zu einem Gesamtpreis von 25,30 Euro. Die Tankstellenbetreiberin schaltete, nachdem sie dies bemerkt hatte, ein Detektivbüro zur Ermittlung des Beklagten ein. Hierfür entstanden ihr Kosten in Höhe von 137 Euro. Diesen Betrag wollte sie von dem Mann zurückerhalten und zusätzlich noch eine Auslagenpauschale von 25 Euro und vorgerichtliche Anwaltsgebühren in Höhe von 39 Euro.

Die Bundesrichter gaben ihr Recht. Sie stellten außerdem klar, dass beim Tanken an einer Selbstbedienungstankstelle ein Kaufvertrag über den Kraftstoff bereits mit der Entnahme des Benzins zustande kommt. Daher habe die Betreiberin die Zahlung nicht erst anmahnen müssen, bevor sie die Detektei beauftragte. Eine gesonderte Zahlungsaufforderung sei dem Tankstellenbetreiber zudem in der Regel ohne erheblichen Aufwand nicht möglich, da ihm die Personalien und die Anschrift des Kunden unbekannt seien. Daher könne die Klägerin Ersatz ihrer Rechtsverfolgungskosten verlangen. Dazu gehören im entschiedenen Fall auch die Kosten des Detektivbüros, da eine mehrstündige Videoauswertung vorgenommen werden musste, die die Klägerin nicht mit eigenem Personal bewerkstelligen konnte. Für die Frage, ob die Höhe der Kosten angemessen sei, sei nicht primär auf das Verhältnis zum Kaufpreis abzustellen, sondern darauf, ob die Aufwendungen sich im Rahmen dessen halten, was ein verständiger Mensch in gleicher Lage aufgewandt hätte. Außerdem dürften Tankstellenbetreiber auch bei relativ geringfügigen Beträgen nicht gezwungen sein, den Täter zu ermitteln.

Informationen: www.verkehrsrecht.de

24Feb/12

Gefährliches Schwimmen im Winter – Streupflicht am Hallenbad

 Coburg/Berlin (DAV). Grundsätzlich besteht eine umfassende Streupflicht. Diese ist aber abhängig von der Bedeutung der Wege. Öffentliche Parkplätze müssen dann gestreut werden, wenn sie stark genutzt werden und die Autofahrer dort längere Wege zurücklegen müssen. Daher wies das Landgericht Coburg am 11. Mai 2011 (AZ:13 O 678/10) die Klage einer Hallenbadbesucherin gegen eine ein Hallenbad betreibende Stadt ab. Die Stadt hatte die Räum- und Streupflicht auf dem Hallenbadparkplatz nicht verletzt, wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen. Es kam noch hinzu, dass die Frau erst auf dem Rückweg stürzte, also die glatte Stelle habe kennen müssen.

Grundsätzlich richtet sich die Räum- und Streupflicht einer Stadt nach Art und Wichtigkeit des Verkehrsweges, so das Gericht. Es kommt dabei auch auf die Leistungsfähigkeit der Stadt an. Grundsätzlich müssen im Winter sämtliche am Verkehr Beteiligten sich den gegebenen Straßenverhältnissen anpassen. Für den Bereich der öffentlichen Parkplätze bedeute dies, dass die von Kraftfahrzeugen befahrenen Teile nur gestreut werden müssen, wenn die Fahrzeugbenutzer diese Flächen nicht nur für wenige Schritte als Fußgänger betreten müssen und es sich um einen belebten Parkplatz handelt. Vorliegend habe sich unmittelbar neben der Parkplatzfläche ein geräumter und gestreuter Gehweg befunden, der zum Hallenbad führte. Diesen habe man mit nur wenigen Schritten erreichen können. Daher war es nicht notwendig, den Weg über Parkplatzflächen zum Hallenbad zu wählen.

Zudem stellte das Gericht fest, dass die Klägerin, als sie auf dem Parkplatz ankam, in der Lage war, die Gefahrenstelle ohne Unfall zu umgehen. Selbst falls es während des Schwimmbadbesuchs leicht zu schneien begonnen haben sollte, war die Stadt also nicht verpflichtet, innerhalb dieser Zeitspanne den Parkplatz zu räumen und zu streuen. Denn im Verhältnis zu den Straßen handelt es sich bei dem Hallenbadparkplatz um eine untergeordnete Verkehrsfläche.

Informationen: www.verkehrsrecht.de