Category Archives: DAV

01Aug/19

O-Ton + Kollegengespräch: Autofahrt aus Gefälligkeit: Wer haftet bei Unfall?

Kurz ins Auto steigen um zum Fußballtraining zu kommen, die Tochter zum Handballtraining zu fahren oder den Sohn zur Orchesterprobe in den Nachbarort zu bringen – in der Freizeit sind viele von uns ständig mit dem Auto unterwegs. Da kann es passieren, dass es einmal kracht. Wer haftet dann? Bei Gefälligkeitsfahrten haftet der Verein nicht. Es sei denn, er hat den Auftrag zu der Fahrt erteilt. Weiter

31Jul/19

Kollegengespräch: Wem gehören die Autodaten?

Mit dem Handy surfen, dabei das Navigationsgerät bedienen und dann auch noch das Radio einstellen – vermutlich wird jeder Autofahrer das schon getan haben, auch während der Fahrt. Immer wieder wird darüber diskutiert, ob Ermittlungsbehörden künftig auf Smartphone- oder Tablet-Daten zuzugreifen dürfen, um eine mögliche Ablenkung der Fahrer nachzuweisen. Weiter

22Jul/19

O-Ton: Nimm Dir nach meinem Tod, was Du willst – wirklich freie Auswahl?

Wer in einem Testament mit dem Satz „Nimm Dir, was Du willst“ bedacht wird, hat nicht automatisch die freie Auswahl. So entschied das Oberlandesgericht Bamberg und erlaubte einer Witwe nicht, den gesamten Nachlass zu nehmen, sondern nur aus den Hausratsgegenständen ihres verstorbenen Ehemannes auszuwählen. Weiter

19Jul/19

O-Ton: Anspruch auf Echthaarteil bei der Krankenkasse

Einen „haarigen“ Fall hatte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen zu verhandeln: Eine 55-jährige Frau leidet an Schuppenflechte, kreisrunder Haarausfall ist die Folge. Die kahlen Stellen wollte sie mit einem handgeknüpften Echthaarteil abdecken. Die Krankenkasse lehnte die Übernahme der Kosten von 1.290 Euro ab und wollte nur bis zum Höchstbetrag von 511 Euro bewilligen. Weiter

18Jul/19

Kollegengespräch: Nach Saarland auch Berlin – Blitzerdaten nicht verwertbar?

Die Berliner Polizei hat Blitzer eines umstrittenen Typs außer Betrieb gestellt. Zuvor hatte das Verfassungsgericht im Saarlandes geurteilt, dass die Messungen mit diesen Geräten nicht verwertbar seien. Die Geräte lieferten unvollständige Daten, die keine effektive Verteidigung der Temposünder zuließen, so die Richter. Weiter