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23Jul/14

O-Ton: Gesundheitsschäden durch Aufregung können ein Fall für die Unfallversicherung sein

 Eigentlich gilt in der Unfallversicherung: Geld gibt es nur für Unfälle, die von außen bewirkt werden. Aber: Auch körperliche Reaktionen durch Aufregung können Unfälle auslösen – selbst wenn die Versicherung psychische Reaktionen ausschließt, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft: Weiter