Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

19Mai/14

O-Ton: Arbeitgeber müssen Hunde am Arbeitsplatz nicht dulden

 Der Chef muss es nicht hinnehmen, dass der Hund einer Mitarbeiterin durch seine Aggressivität Kollegen und Arbeitsabläufe stört. Der Arbeitgeber darf der Angestellten daher verbieten, ihren Hund mit zur Arbeit zu bringen, entschied das Landesarbeitsgerichts Düsseldorf.

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Wenn es mal erlaubt war oder andere Arbeitnehmer ihren Hund auch mitbringen können, kann er es auch nur einzelnen Personen verbieten – wenn andere dadurch beeinträchtigt werden. Ein aggressiver Hund hat am Arbeitsplatz gar nichts verloren, da kann der Chef sein Direktionsrecht ausüben und sagen: „Nein, der Hund darf nicht mit!“. Selbst wenn andere Kollegen ihren Hund mitbringen dürfen und ich es bisher durfte. – Länge 29 sec

Mehr unter anwaltauskunft.de.

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19Mai/14

O-Ton: Welche Geschenke dürfen Arbeitnehmer annehmen?

 Ab wann gilt ein Geschenk als Bestechung? Mit dieser Frage plagen sich Arbeitnehmer immer wieder. Eine klare gesetzliche Regelung fehlt bei der Frage, was noch als Aufmerksamkeit und was schon als Bestechung gilt. Als ungefähre obere Grenze wird eine Preisspanne zwischen 20 und 40 Euro angenommen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Ein Blumenstrauß dürfte ebenso wie die Flasche Wein eine Bestechung sein. Aber zumindest erhalten Geschenke die Freundschaft. Bei Geschäftsbeziehungen kann das immer heikel sein. Von der Deutschen Anwaltauskunft empfehlen wir grundsätzlich Geschenke, auch kleinere, beim Arbeitgeber anzumelden. – Länge 20 sec

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de

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