Der Sport hat seine eigenen Gesetze! Das wissen nicht nur Fußballfans – auch Wintersportler schließen gelegentlich mit dieser Erkenntnis Bekanntschaft. Zwar gelten für Skifahrer keine Regeln wie im Straßenverkehr, dennoch orientieren sich Gerichte bei Streitigkeiten an den Empfehlungen des Internationalen Skiverbandes FIS. Weiter
Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge
O-Ton: Wer bezahlt die Rettung?
Die Expeditionsteilnehmer in der Antarktis sind dem ewigen Eis entkommen, ihre Rettung ging ohne größere Probleme über die Bühne. Nun dürfte, unbeobachtet von den Kameras, das Ringen um die Kosten beginnen – wer kommt für die entstandenen Schäden und Ausfälle auf? Weiter
O-Ton + Magazin: Sterne des Sports
Am Montag (13.01.) werden in Berlin die Sterne des Sports in Gold vergeben, Bundeskanzlerin Angela Merkel zeichnet ganz besondere Sportvereine aus, die sich beispielsweise sozial besonders engagieren. Weiter
O-Ton: Ersatz von Mietwagenkosten auch bei kurzen Fahrten
Auch wenn der Mietwagen nur wenig genutzt wird, kann das Unfallopfer den Ersatz der Kosten für ein Mietfahrzeug verlangen. Einen generellen Anspruch auf einen Mietwagen nach Unfällen gibt es aber nicht, sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Die Frage kann man nicht mit Ja oder Nein beantworten. Eben, weil Sie eine Schadensminderungspflicht haben, steht Ihnen der Mietwagen nur dann zu, wenn Sie ihn brauchen. Die Frage ist, wenn ich in fünf Tagen nur 44 Kilometer mit einem Mietwagen fahre, brauche ich den dann wirklich? – Länge 17 sec.
In dem Fall entschied das Amtsgericht Bremen „Ja“ zugunsten eines Rentners. Er wohnte auf dem Land und hatte ebenso wie seine Frau einen Schlaganfall. Fürs Einkaufen oder Arztbesuche müsse die gegnerische Versicherung den Mietwagen bezahlen. Mehr Informationen unter www.verkehrsrecht.de.
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O-Ton: Verbogener Scheibenwischer in der Waschanlage
Wird ein Auto in einer Waschanlage beschädigt, muss der Kunde nachweisen, dass die Anlage nicht einwandfrei funktioniert hat. So entschied das Amtsgerichts Radolfzell. In dem Fall hatte der Fahrer keinen Beweis, dass die Waschanlage seinen Scheibenwischer verbogen hat – und blieb auf 580 Euro Schaden sitzen. Weiter