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23Okt/13

O-Ton + Magazin: Rettungswagen zu spät bemerkt – Mithaftung bei Unfall

 Wenn Autofahrer einen Krankenwagen mit Martinshorn zu spät bemerken, müssen sie bei einem Unfall die Hälfte des Schadens tragen. Das gilt mindestens dann, wenn der Fahrer das Rettungsfahrzeug nicht bemerkt hat, weil die Heckscheibe seines Pkw mit Schnee und Eis bedeckt war. So entschied das Amtsgericht Villingen-Schwenningen. Weiter