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03Aug/12

O-Ton: Internet-Anschlussinhaber haftet nicht generell für Ehepartner

 Wenn in einer Ehe ein Partner den Internetanschluss des anderen nutzt, haftet der Vertragsinhaber nicht automatisch für mögliche Urheberrechtsverletzungen des anderen. Das kann allenfalls dann geschehen, wenn der Anschlussinhaber Kenntnis von den illegalen Aktivitäten hatte. So entschied das Oberlandesgericht Köln – im Gegensatz zur vorherigen Instanz. Weiter