Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

01Mrz/12

Kollegengespräch: Gefahren für Handys

 In Barcelona wurden gerade die neuesten Trends bei Handys vorgestellt – schneller, höher und weiter. Allerdings: Mit der Entwicklung der Mobiltelefone zu digitalen Alleskönnern werden die Handys – wie Computer auch – verstärkt angegriffen. Nach einer Untersuchung ist Android das Betriebssystem, das am häufigsten attackiert wird.
Christian Funk, Virenanalyst bei Kaspersky Lab, antwortet auf folgende Fragen:

1. Ist Android damit per sé unsicher und man sollte die Finger davon lassen?
2. Welche Faktoren sind das?
3. Darum lautet ja der Tipp, Apps nur aus sicheren Quellen zu laden. Welche Tipps gibt es noch?

Danke Christian Funk.
Mehr dazu unter kaspersky.de.

Kollegengespräch zum Download

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

17Feb/12

O-Ton: Gefährliches Schwimmen im Winter – Streupflicht am Hallenbad

 Grundsätzlich besteht eine umfassende Streupflicht. Allerdings: Es gibt Unterschiede. Das Landgericht Coburg wies damit die Klage einer Hallenbadbesucherin gegen die Stadt ab, die das Hallenbad betreibt. Die Kommune habe in dem Fall ihre Räum- und Streupflicht auf dem Hallenbadparkplatz nicht verletzt, wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.
Geschäftsführerin Bettina Bachmann:

O-Ton: Die Kommune hat eine Streupflicht – grundsätzlich. Sie muss aber gewisse Straßen eher und besser streuen als Straßen, die eher eine geringere Bedeutung haben. Für Parkplätze, für Autoparkplätze gilt, dass sie grundsätzlich nicht gestreut werden müssen, wenn für die Fußgänger ein gestreuter Weg leicht erreichbar ist, den sie dann benutzen können, um den Parkplatz zu verlassen. Länge 20 sec.

Weitere Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

O-Ton zum Download

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

17Feb/12

O-Ton: Radfahrer-Rambo haftet bei Unfall allein

 Fährt ein Radfahrer bei roter Ampel vom Gehweg auf die Fahrbahn, so ist dies grob verkehrswidrig und extrem riskant. Kollidiert er dadurch mit einem anfahrenden Fahrzeug und wird verletzt, hat er in der Regel keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, berichtet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft:

O-Ton: Wenn ein Fahrradfahrer sich grob verkehrswidrig verhält, dann ist es heute so, dass er 100 Prozent Verschulden hat und auch 100 Prozent der Kosten trägt. Er bekommt dann nichts vom Autofahrer, der ja grundsätzlich ein höheres Betriebsrisiko hat durch den Betrieb des Fahrzeuges, irgendeinen Teil seines Schadens ersetzt. Fahrradfahrer sollten sich genauso wie Autofahrer selbstverständlich an die Verkehrsregeln halten und nicht bei Rot eine Ampel überfahren oder in Einbahnstraßen in der Gegenrichtung fahren. – Länge 27 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

O-Ton zum Download

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

17Feb/12

O-Ton + Magazin: Benzindieb muss Tankstelle Detektivkosten erstatten

 Wer tankt und nicht zahlt, begeht nicht nur einen Diebstahl und muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Der Tankstellenbetreiber hat auch zivilrechtliche Ansprüche gegen ihn: Er kann die Bezahlung des Benzins sowie aller Kosten verlangen, die ihm wegen der Verfolgung seiner Rechte entstanden sind. Im Fall, den der Bundesgerichtshof letztlich entschied, ging es um Benzin für 10,01 Euro, das ein Autofahrer nicht bezahlt hatte.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht m DAV:

O-Ton: Die Tankstellenbesitzerin hat sich daraufhin das Kennzeichen notiert, eine Detektei beauftragt und auch einen Anwalt, um den Benzindieb zu ermitteln. Das gelang auch. Und sie bekam nicht nur die Benzinkosten ersetzt, sondern auch die Kosten der Detektei – das war ein Dreizehnfaches der Kosten des Benzins, nämlich 137 Euro. Sowie eine Auslagenpauschale und auch die vorgerichtlichen Anwaltskosten. – Länge 25 sec.

Weitere Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

O-Ton zum Download

Magazin: Tankstellenbetreiber hat Anspruch auf Erstattung der Detektivkosten durch Benzindieb

Wer tankt und nicht zahlt, begeht nicht nur einen Diebstahl und muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Der Tankstellenbetreiber hat auch zivilrechtliche Ansprüche gegen ihn: Er kann die Bezahlung des Benzins sowie aller Kosten verlangen, die ihm wegen der Verfolgung seiner Rechte entstanden sind. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag

Manche Dinge sind so, dass man das Gefühl hat, sie sind der Phantasie eines Serienautors entsprungen. Aber: Das Leben schreibt noch viel skurrilere Fälle. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht m DAV:

O-Ton: Ein Autofahrer tankte an einer Autobahn für 10,01 Euro. Er ging an die Kasse und bezahlte lediglich einen Schokoriegel, den er auch noch gekauft hatte, und zwei Vignetten. Insgesamt waren das 25,30 Euro. – Länge 12 sec.

Das Benzin aber blieb unbezahlt!

O-Ton: SFX

Das wollte die Tankstellenbesitzerin natürlich nicht hinnehmen. Bettina Bachmann:

O-Ton: Die Tankstellenbesitzerin hat sich daraufhin das Kennzeichen notiert, eine Detektei beauftragt und auch einen Anwalt, um den Benzindieb zu ermitteln. Das gelang auch. Und sie bekam nicht nur die Benzinkosten ersetzt, sondern auch die Kosten der Detektei – das war ein Dreizehnfaches der Kosten des Benzins, nämlich 137 Euro. Sowie eine Auslagenpauschale und auch die vorgerichtlichen Anwaltskosten. – Länge 25 sec.

Allerdings ging der Streit um diese Kosten bis zum Bundesgerichtshof. Aber die Karlsruher Richter stellten dann klar: Ja, dieser Anspruch besteht auch dann, wenn nur eine geringe Menge Kraftstoff gestohlen wurde. Weitere Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

Magazinbeitrag zum Download

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

14Feb/12

Kollegengespräch: Gefahren am Valentinstag

 Am Valentinstag denkt man an seine Lieben, die Flut von Grüßen ist immens. Die meisten dieser Grüße kommen nicht mehr handgeschrieben auf der Karte, sondern online via Mail oder über soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter. Und leider sind auch nicht alle wirklich lieb gemeint.
Christian Funk ist Virenanalyst bei Kaspersky Lab.

Er antwortet auf folgende Fragen:

1. Wie ist denn der Trend zum Valentinstag 2012 – die übliche Flut von verseuchten Grußkartenanhängen?

2. Aber die Cyberkriminellen haben die Hände noch lange nicht in den Schoß gelegt?

3. Effizienter machen – was heißt das genau?

Abschließend noch ein genereller Tipp: Damit man sich keine Schadsoftware einfängt, sollten Betriebssystem, Antivirussoftware und Browser immer auf dem aktuellsten Stand sein. Alle Infos dazu kann man unter www.kaspersky.de nachlesen.

Kollegengespräch zum Download

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.