Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

17Feb/12

O-Ton + Magazin: Benzindieb muss Tankstelle Detektivkosten erstatten

 Wer tankt und nicht zahlt, begeht nicht nur einen Diebstahl und muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Der Tankstellenbetreiber hat auch zivilrechtliche Ansprüche gegen ihn: Er kann die Bezahlung des Benzins sowie aller Kosten verlangen, die ihm wegen der Verfolgung seiner Rechte entstanden sind. Im Fall, den der Bundesgerichtshof letztlich entschied, ging es um Benzin für 10,01 Euro, das ein Autofahrer nicht bezahlt hatte.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht m DAV:

O-Ton: Die Tankstellenbesitzerin hat sich daraufhin das Kennzeichen notiert, eine Detektei beauftragt und auch einen Anwalt, um den Benzindieb zu ermitteln. Das gelang auch. Und sie bekam nicht nur die Benzinkosten ersetzt, sondern auch die Kosten der Detektei – das war ein Dreizehnfaches der Kosten des Benzins, nämlich 137 Euro. Sowie eine Auslagenpauschale und auch die vorgerichtlichen Anwaltskosten. – Länge 25 sec.

Weitere Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Tankstellenbetreiber hat Anspruch auf Erstattung der Detektivkosten durch Benzindieb

Wer tankt und nicht zahlt, begeht nicht nur einen Diebstahl und muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Der Tankstellenbetreiber hat auch zivilrechtliche Ansprüche gegen ihn: Er kann die Bezahlung des Benzins sowie aller Kosten verlangen, die ihm wegen der Verfolgung seiner Rechte entstanden sind. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag

Manche Dinge sind so, dass man das Gefühl hat, sie sind der Phantasie eines Serienautors entsprungen. Aber: Das Leben schreibt noch viel skurrilere Fälle. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht m DAV:

O-Ton: Ein Autofahrer tankte an einer Autobahn für 10,01 Euro. Er ging an die Kasse und bezahlte lediglich einen Schokoriegel, den er auch noch gekauft hatte, und zwei Vignetten. Insgesamt waren das 25,30 Euro. – Länge 12 sec.

Das Benzin aber blieb unbezahlt!

O-Ton: SFX

Das wollte die Tankstellenbesitzerin natürlich nicht hinnehmen. Bettina Bachmann:

O-Ton: Die Tankstellenbesitzerin hat sich daraufhin das Kennzeichen notiert, eine Detektei beauftragt und auch einen Anwalt, um den Benzindieb zu ermitteln. Das gelang auch. Und sie bekam nicht nur die Benzinkosten ersetzt, sondern auch die Kosten der Detektei – das war ein Dreizehnfaches der Kosten des Benzins, nämlich 137 Euro. Sowie eine Auslagenpauschale und auch die vorgerichtlichen Anwaltskosten. – Länge 25 sec.

Allerdings ging der Streit um diese Kosten bis zum Bundesgerichtshof. Aber die Karlsruher Richter stellten dann klar: Ja, dieser Anspruch besteht auch dann, wenn nur eine geringe Menge Kraftstoff gestohlen wurde. Weitere Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

Magazinbeitrag zum Download

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14Feb/12

Kollegengespräch: Gefahren am Valentinstag

 Am Valentinstag denkt man an seine Lieben, die Flut von Grüßen ist immens. Die meisten dieser Grüße kommen nicht mehr handgeschrieben auf der Karte, sondern online via Mail oder über soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter. Und leider sind auch nicht alle wirklich lieb gemeint.
Christian Funk ist Virenanalyst bei Kaspersky Lab.

Er antwortet auf folgende Fragen:

1. Wie ist denn der Trend zum Valentinstag 2012 – die übliche Flut von verseuchten Grußkartenanhängen?

2. Aber die Cyberkriminellen haben die Hände noch lange nicht in den Schoß gelegt?

3. Effizienter machen – was heißt das genau?

Abschließend noch ein genereller Tipp: Damit man sich keine Schadsoftware einfängt, sollten Betriebssystem, Antivirussoftware und Browser immer auf dem aktuellsten Stand sein. Alle Infos dazu kann man unter www.kaspersky.de nachlesen.

Kollegengespräch zum Download

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09Feb/12

O-Ton-Paket: Reform der Flensburger Verkehrssünderkartei geplant

 Die Flensburger Verkehrssünderkartei soll reformiert werden, künftig kann bei acht Punkten der Führerschein entzogen werden. Das berichtet die Bild-Zeitung. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer sagte im ZDF, bis zum Ende des Monats soll entschieden werden, wie mit den bereits gesammelten Punkten umgegangen wird. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt grundsätzlich die Vereinfachung des Punktesystems. Die vereinfachte Löschung der Eintragungen ist dringend notwendig, weil das System für die Verkehrsteilnehmer derzeit undurchsichtig und nur schwer nachvollziehbar ist. Allerdings warnte Rechtsanwalt Oskar Riedmeyer, Vizepräsident des DAV, vor der Gleichstellung von schweren Verstößen mit kleineren Übertretungen: „Es erscheint höchst problematisch, wenn zur Verwaltungsvereinfachung kleine Nachlässigkeiten eines ansonsten verantwortungsbewussten Autofahrers mit dem bedenkenlosen Fahrverhalten von Verkehrsrowdies gleichgesetzt werden.“

O-Ton-Paket zum Download

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07Feb/12

O-Töne + Magazin: Sterne des Sports verliehen

 Der Große Stern des Sports geht an die Märkische Turn-Gemeinde Essen-Horst: Bundeskanzlerin Angela Merkel hat damit heute in Berlin den Verein für sein Engagement bei der Integration von Migranten geehrt. In der Abteilung „United Sports“ versuchen Jugendliche aus sieben Ländern beim Fußball und Boxen, aber ebenso bei Museumsbesuchen und Kanu-Touren ihre Aggressionen abzubauen. Trainer Sebastian Tlatlik:

O-Ton: 24 sec.

Die Sterne des Sports wurden bereits zum achten Mal seit 2004 verliehen, damit soll die ehrenamtliche Arbeit der deutschen Sportvereine gewürdigt werden.

Download O-Ton

Magazin: Sterne des Sports
Mit den Sternen des Sports werden Vereine für ihr soziales Engagement im Breitensport geehrt. In diesem Jahr hatten es 18 Sportvereine bis zur Endausscheidung nach Berlin geschafft. Nicht die sportliche Höchstleistung, sondern der gesellschaftliche Einsatz bei der Jugendarbeit, der Integration und Gleichstellung wird mit diesem Preis belohnt.

Beitrag.

Drei Vereine standen auf der Bühne – und blickten erwartungsvoll zur Kanzlerin. Aber entgegen dem Protokoll wollte Angela Merkel lieber zunächst dem Drittplatzierten gratulieren und so die Spannung bis zur Nummer 1 erhöhen:

O-Ton:

Der Moderatorin standen die gegelten Haare noch mehr zu Berge:

O-Ton:

Für die Vereine war es Spannung pur: Denn jeder leistet tolle Arbeit – kreativ und innovativ, sagte Thomas Bach, Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes:

O-Ton:

Seit 2004 unterstützt der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken die „Sterne des Sports“ – bis zu 10.000 Euro sind für den siegreichen Verein drin. Verbandspräsident Uwe Fröhlich:

O-Ton:

Gewonnen hat schließlich die Märkische Turn-Gemeinde Essen-Horst – für sein Engagement bei der Integration von Migranten geehrt, mit Fußball und Boxen, aber auch mit Museumsbesuchen und Kanu-Touren. Trainer Sebastian Tlatlik:

O-Ton:

Die Kanzlerin – sonst eher in Sachen Eurorettung und Europa unterwegs – genoss sichtlich den Termin. Allerdings stellte sie auch klar: Mit der Verleihung der Sterne des Sports drückt sich auch ihre Wertschätzung für die vielen ehrenamtlichen Vereine in Deutschland aus:

O-Ton:

Absage

Download Magazin

Download O-Ton-Paket Katja Pausch Trainerin Sportclub DHfK Leipzig 3 Platz

Download O-Ton-Paket Martin Eckl Trainer Sportvereinigung Ahorn 1910

Download O-Ton-Paket Sebastian Tlatlik Trainer Märkische Turngemeinde Horst 1881 Essen Horst

Download O-Ton-Paket Angela Merkel

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06Feb/12

O-Ton: Der Sturz nach dem Kirchenkonzert

 Stürzt die Besucherin eines Kirchenkonzerts auf einer Treppe, muss die Kirchengemeinde keinen Schadensersatz zahlen, wenn sie die Treppe ausreichend sicher gestaltet hat. Denn: Besucher müssten eine Treppe auch aufmerksam benutzen. Geklagt hatte eine Frau, die nach einem Sturz über 10.000 Schmerzensgeld und Schadensersatz haben wollte.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Das Gericht hat entschieden: Grundsätzlich muss, wer eine Treppe benutzt, selbst aufpassen, dass einem nichts passiert. Nur bei groben Verstößen, in diesem Fall gegen die Verkehrssicherungspflicht, haftet dann – in diesem Fall – die Kirchengemeinde. Das wäre beispielsweise der Fall gewesen, wenn Treppenstufen lose gewesen wären oder einen hohen Niveauunterschied gehabt hätten. Das alles war hier nicht der Fall, sie hat die Treppe auf eigene Verantwortung genutzt. es gab ganz normales Pflaster, was ein bisschen uneben war, aber noch im normalen Bereich. Deshalb hatte sie hier keine Ansprüche. – Länge 27 sec.

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

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