Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

21Jan/12

O-Ton + Magazin: Fahrer nicht erreichbar – Fahrzeughalter muss zahlen

 Wird ein Fahrzeug abgeschleppt, trägt der Fahrzeughalter hierfür die Kosten. Wenn ein anderer gefahren ist, muss der Fahrer zahlen. Allerdings gilt das nur, wenn der Fahrer auch mit einem zumutbaren Aufwand zur Zahlung herangezogen werden kann. Bis Hongkong reicht der Arm der deutschen Behörden nicht – darum musste die Halterin zahlen.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Es war nicht möglich, den Fahrer in Hongkong zu ermitteln und ihm den Gebührenbescheid zu überstellen. Und deswegen hat das Verwaltungsgericht in Aachen entschieden, dass in einem solchen Fall der Halter für die Abschleppkosten – auch wenn er nachweislich nicht gefahren ist – haftbar gemacht werden kann. – Länge 18 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Fahrer nicht erreichbar – Fahrzeughalter muss zahlen

Wird ein Fahrzeug abgeschleppt, trägt der Fahrzeughalter hierfür die Kosten. Ist er nicht selbst der Fahrer, muss dieser die Kosten übernehmen. Das gilt jedoch nur dann, wenn die zuständige Behörde mit einem zumutbaren Aufwand den verantwortlichen Fahrer zur Zahlung heranziehen kann. Klingt kompliziert? Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Es war eine Situation, wie sie täglich unzählige Male in Deutschland vorkommt. Ein Auto wurde abgeschleppt, die Halterin sollte dafür zahlen. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Diese wies jedoch darauf hin, dass sie das Fahrzeug nicht falsch geparkt habe, sondern dies ein Fahrer gewesen sei, der allerdings aus Hongkong stamme und auch wieder in Hongkong wohne. Sie übermittelte auch die Adresse des Fahrers an die Polizei und bat eben darum, dass die Abschleppkosten bei demjenigen eingetrieben werden, der das Auto gefahren hat. – Länge 20 sec.

Wir wissen nicht, ob die städtischen deutschen Beamten keine Dienstpost nach Hongkong versenden können. Jedenfalls scheiterte der Versuch, die Abschleppgebühren in Fernost einzutreiben.

O-Ton: SFX

O-Ton: Es war nicht möglich, den Fahrer in Hongkong zu ermitteln und ihm den Gebührenbescheid zu überstellen. Und deswegen hat das Verwaltungsgericht in Aachen entschieden, dass in einem solchen Fall der Halter für die Abschleppkosten – auch wenn er nachweislich nicht gefahren ist – haftbar gemacht werden kann. – Länge 18 sec.

Dies ist allerdings eine besondere Situation, erläutert Bettina Bachmann. Im Gegensatz zu manchen anderen Ländern gibt es in Deutschland keine generelle Halterhaftung:

O-Ton: Es gibt keine Halterhaftung. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie nicht gefahren sind, dann muss die Behörde den Fahrer in Anspruch nehmen. Zumal wenn Sie auch den Namen des Fahrers mitteilen und dessen Anschrift. Aber in dem Fall war es eben so, dass es unverhältnismäßig bzw. gar nicht möglich war, dem Fahrer den Bescheid in Hongkong zuzustellen. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

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29Dez/11

O-Ton + Magazin: Keine Änderung beim Kindesunterhalt 2012 – Unterhaltsrechner als App

 Der Unterhalt für Kinder orientiert sich nach Altersstufen und Einkommen gestaffelt und ist in der sogenannten „Düsseldorfer Tabelle“ nachzulesen. Im Jahr 2012 gilt die gleiche Düsseldorfer Tabelle wie 2011. Wer sich einen schnellen Überblick verschaffen will, kann dies jetzt leicht mit dem Unterhaltsrechner des Deutschen Anwaltvereins tun – den gibt es jetzt auch als kostenlose App.

Swen Walentowski, stellv. Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Das sind die gleichen Größenordnungen wie 2011, also daran hat sich nichts geändert. Man kann dann schnell mit Hilfe der App sehen, wie viel Unterhalt muss ich zahlen. Man muss beispielsweise beachten, wenn die Kinder älter werden oder aber wenn das Einkommen steigt, dass man eventuell trotzdem mehr Unterhalt zahlen muss, obwohl sich die Tabellen selbst nicht verändert haben. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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29Dez/11

O-Ton + Magazin: Partnerschaftsvermittlung im Internet – keine verkürzten Kündigungsfristen

 Onlineplattformen, die der Partnerschaftsvermittlung dienen, stellen keine „Dienste höherer Art“ dar. Dies hat zur Folge, dass sie nicht jederzeit gekündigt werden können. Es gelten bei Partnerschaftsvermittlungen im Internet die vereinbarten Kündigungsfristen. In dem Fall hatte ein Mann die Kündigungsfrist verpasst, das Abo verlängerte sich und der Mann musste für sechs weitere Monate zahlen – insgesamt 299 Euro.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Partnerschaftsvermittlungen stellen „Dienste höherer Art“ dar. D.h. es entsteht ein besonderes Vertrauensverhältnis. Man trifft sich mit dem Vermittler, man gibt Angaben zu seiner Person, zu seinen Vorzügen und welchen Partner man eigentlich sucht. Also auch sehr diskrete Angaben, die man ja auch nicht so in die Breite verteilt haben. Aber nicht bei Onlineplattformen, weil ich da ja nicht mit Menschen zu tun habe, sondern mit Maschinen. Und da hat das Amtsgericht München gesagt: Die sind nicht ohne Weiteres kündbar, man muss sich hier an die Kündigungsfristen halten. – Länge 13 sec.

Nachzulesen ist alles unter anwaltauskunft.de.

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Magazin: Partnerschaftsvermittlung im Internet – keine verkürzten Kündigungsfristen

Onlineplattformen, die der Partnerschaftsvermittlung dienen, stellen keine „Dienste höherer Art“ dar. Dies hat zur Folge, dass sie nicht jederzeit gekündigt werden können. Es gelten bei Partnerschaftsvermittlungen im Internet die vereinbarten Kündigungsfristen. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Was sich anfangs anhört wie eine juristische Spitzfindigkeit, ist bei näherer Betrachtung durchaus realistisch. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Partnerschaftsvermittlungen stellen „Dienste höherer Art“ dar. D.h. es entsteht ein besonderes Vertrauensverhältnis. Man trifft sich mit dem Vermittler, man gibt Angaben zu seiner Person, zu seinen Vorzügen und welchen Partner man eigentlich sucht. Also auch sehr diskrete Angaben, die man ja auch nicht so in die Breite verteilt haben. – Länge 18 sec.

Und genau damit unterscheiden sich die Partnerschaftsvermittlungen um die Ecke von denen im Internet! Denn im Netz schaut oft nur der Computer, wer zu wem passt!

O-Ton: SFX

O-Ton: Kleiner Unterschied, große Wirkung! D.h. „Dienste höherer Art“ das kann beispielsweise der Anwalt und der Mandant, der Arzt oder der Patient sein – dann kann ich das jederzeit kündigen. Da gibt es keine Kündigungsfristen. Das wäre ja absurd, wenn der Arzt sagen würde: „Du musst weiter zu mir in die Praxis kommen, auch wenn kein konkreter Behandlungsvertrag für eine Arztleistung vorliegt.“ Ich kann sagen: „Ich vertraue dem nicht mehr, da gehe ich nicht mehr hin.“ Das ist bei Partnerschaftsvermittlungen eben auch der Fall. – Länge 22 sec.

O-Ton: SFX

O-Ton: Aber nicht bei Onlineplattformen, weil ich da ja nicht mit Menschen zu tun habe, sondern mit Maschinen. Und da hat das Amtsgericht München gesagt: Die sind nicht ohne Weiteres kündbar, man muss sich hier an die Kündigungsfristen halten. – Länge 13 sec.

In dem Fall hatte ein Mann die Kündigungsfrist verpasst, das Abo verlängerte sich und der Mann musste nun für sechs weitere Monate zahlen – insgesamt 299 Euro. Nachzulesen ist alles unter
anwaltauskunft.de.

Absage.

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Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

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29Dez/11

O-Ton + Magazin: Entschädigung für verweigerten Eintritt zur Diskothek

 Wem wegen seiner Hautfarbe der Einlass in eine Diskothek verwehrt wird, steht eine Entschädigung zu. So hat das Oberlandesgericht Stuttgart ganz aktuell entschieden. Dabei hatte ein Türsteher die Ablehnung auch noch mit den Worten kommentiert , es seien „schon genug Schwarze drin“.

Swen Walentowski, stellv. Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins, über das Urteil und die Begründung der Richter:

O-Ton: Generell wichtig sei eine generalpräventive Überlegung, d.h. ein Abschreckungseffekt. Also der Diskothekenbetreiber und andere sollen sich künftig dreimal überlegen, ob sie ihre Türsteher so anweisen, dass sie dunkelhäutige Gäste vielleicht abweisen, dass niemand diskriminiert wird. Also der Grundgedanke des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes. Man darf niemanden diskriminieren aufgrund seiner Rasse, Herkunft oder Überzeugung. – Länge 24 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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Magazin: Entschädigung für verweigerten Eintritt zur Diskothek

Wem wegen seiner Hautfarbe der Einlass in eine Diskothek verwehrt wird, steht eine Entschädigung zu. So hat das Oberlandesgericht Stuttgart ganz aktuell entschieden. Wie sich der ganze Fall abspielte – und dann vor zwei Gerichten weiterging – dazu mehr hier:

Beitrag:

O-Ton: Eine Diskothek verweigerte einem dunkelhäutigen Mann den Zutritt – und der Türsteher hat auch noch die Bemerkung gemacht, es sind jetzt „schon genug Schwarze drin“. – Länge 8 sec.

…erzählt Swen Walentowski, stellv. Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins. Der Fall ging vor Gericht – und das Landgericht Tübingen gab der Klage statt. Demnach dürfe die Diskothek dem Kläger künftig den Zutritt nicht mehr wegen seiner Hautfarbe verweigern.

O-Ton: SFX

Allerdings: Die Klage auf Zahlung eines Schmerzensgeldes von mindestens 5.000 Euro wurde abgewiesen. Begründung: Der Eingriff in die Rechte des Klägers sei gering.

O-Ton: Mit dieser Entscheidung wollten sich beide, der Diskothekenbetreiber und der Gast nicht zufrieden geben und gingen in die nächste Instanz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat dann entschieden, die Entscheidung, dass die Diskothek den Mann wegen seiner dunklen Hautfarbe nicht abweisen darf, ist völlig richtig. – Länge 18 sec.

Allerdings war da ja noch die Forderung nach dem Schmerzensgeld. Und da entschied das Gericht:
900 Euro Schmerzensgeld sind angemessen. Das entspricht ungefähr dem Eintritt der 150 zahlenden Gästen an dem besagten Abend. Swen Walentowski:

O-Ton: Generell wichtig sei eine generalpräventive Überlegung, d.h. ein Abschreckungseffekt. Also der Diskothekenbetreiber und andere sollen sich künftig dreimal überlegen, ob sie ihre Türsteher so anweisen, dass sie dunkelhäutige Gäste vielleicht abweisen, dass niemand diskriminiert wird. Also der Grundgedanke des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes. Man darf niemanden diskriminieren aufgrund seiner Rasse, Herkunft oder Überzeugung. – Länge 24 sec.

Das kann auch der Fall sein, wenn man sich für eine Wohnung oder einen Job bewirbt und abgelehnt wird. Die Überprüfung, ob man danach Ansprüche hat, übernehmen Anwälte in der Nähe – sie findet man unter anwaltauskunft.de.

Absage.

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26Dez/11

O-Ton-Paket: Änderungen 2012

 Mit dem neuen Jahr kommen wieder eine ganze Reihe von Änderungen auf die Bundesbürger zu. Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher des Deutschen Anwaltvereins, fasst die wichtigsten Änderungen zusammen.

1. Altersvorsorge:

Bei Lebensversicherungen oder auch Riesterrenten steigt das Mindestalter von bislang 60 auf 62 Jahre.

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2. Banken:

Normale Girokonten können ab Januar gepfändet werden. Darum empfiehlt es sich, sein Konto dagegen schützen zu lassen und es in ein P-Konto umzuwandeln. Damit haben potenzielle Gläubiger nur Zugriff bis zum Selbstbehalt von rund 1.000 Euro. Und: Banküberweisungen nun müssen schneller werden:

Download O-Ton (28 sec.)

3. Gesundheit:

Die Einkommensgrenze, bis zu der Krankenkassenbeiträge abgeführt werden müssen, wird im neuen Jahr auf 3825,00 Euro angehoben. Sie liegt damit reichlich einhundert Euro höher als bisher. Weitere Änderungen:

Download O-Ton (26 sec.)

4. Rente:

Nun beginnt der Einstieg in die Rente mit 67 – betroffen sind jene Menschen, die in diesem Jahr 65 werden. Sie müssen für den vollen Rentensatz einen Monat länger arbeiten. So verschiebt sich das Renteneintrittsalter immer weiter nach hinten – Bundesbürger, die 1964 geboren wurden, sind die ersten, die dann mit 67 Jahren in Rente gehen. Dafür sinkt der Beitragssatz geringfügig:

Download O-Ton (14 sec.)

5. Sozialleistungen:

Ab 2012 erhalten Pflegebedürftige mehr Geld. Für die ambulante Betreuung daheim gibt es abhängig von der Pflegestufe bis zu 60 Euro mehr im Monat. Bei im Heim betreuten Menschen steigen die Pflegesätze in der Stufe III und für Härtefälle auf maximal bis zu 93 Euro mehr. Auch die Sätze für Hartz4-Empfänger wachsen:

Download O-Ton (20 sec.)

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