Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

20Dez/11

O-Ton: Unfall in Afghanistan: Soldat muss Schaden ersetzen

 Ein Berufssoldat, der während seines Einsatzes in Afghanistan mit einem Stapler unzureichend gesicherte Ladung transportiert und durch deren Herabfallen einen Unfall verursacht, muss den entstandenen Schaden ersetzen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über den Fall:

O-Ton: Der Container war ein bisschen beschädigt, die wiederum mit 20 Kilo schweren Eisenplatten verankert war. Trotzdem kam es zu einer Windböe und die Plane flog weg. Ein paar Paletten fielen herunter und beschädigten ein Bundeswehrfahrzeug und den Stapler selbst. Und jetzt wollte die Bundesrepublik Deutschland den Sachschaden von rund 1.400 Euro von dem Soldaten ersetzt bekommen haben. – Länge 20 sec.

Und er musste zahlen – denn ein Soldat, der vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihm obliegenden dienstlichen Pflichten verletzt, habe nach dem Soldatengesetzt dem Dienstherrn den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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19Dez/11

O-Ton: Laptop im Auto zerquetscht – private Haftpflicht zahlt nicht

 Immer wieder stellt sich die Frage, ob eine Kfz-Versicherung oder eine private Haftpflicht zahlen muss, wenn Schäden durch den „Gebrauch des Autos“ entstehen. Oftmals bleibt man in solchen Fällen gänzlich auf dem Schaden sitzen. So auch in einem Fall, den das Amtsgericht München zu entscheiden hatte. Dabei hatte der Fahrer seinen Sitz nach hinten geschoben und dadurch einen Laptop zerquetscht.

Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins – wer haftet in diesem Fall?

O-Ton: In dem Fall – niemand! Denn weder die Kfz-Haftpflichtversicherung war dazu verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, noch die die private Haftpflichtversicherung des Autofahrers. Denn diese enthielt eine sogenannte „kleine Kraft-Luft-Wasserfahrzeug“-Klausel. Danach sind solche Schäden nicht versichert, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs entstehen. – Länge 23 sec.

Mehr Informationen unter www.verkehrsrecht.de.

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19Dez/11

Magazin + O-Ton: Radfahrer auf dem Bürgersteig haftet allein

 Wer auf dem Bürgersteig verbotenerweise Rad fährt und mit einem Auto kollidiert, das aus einer Einfahrt kommt, muss für den Schaden aufkommen. In derartigen Fällen tritt die sogenannte Betriebsgefahr des Autos vollständig zurück.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.

O-Ton: Das Amtsgericht Hannover hat entschieden, dass der Radfahrer ganz allein für den Schaden haftet. Weil er eben entgegen den Regelungen auf dem Bürgersteig gefahren ist, das dürfen nur Kinder bis zum Alter von zehn Jahren, Erwachsene aber nicht. Das Amtsgericht Hannover hat in dem Fall sogar gesagt, dass die Betriebsgefahr des Autos, die normalerweise immer so um die 20 Prozent beträgt, gegenüber dem groben Verschulden des Radfahrers völlig zurück tritt, so dass er zu 100 Prozent haften muss. – Länge 30 sec.

Nachzulesen ist der komplette Fall unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Radfahrer auf dem Bürgersteig haftet allein

Wer auf dem Bürgersteig verbotenerweise Rad fährt, haftet bei einem Zusammenstoß mit einem Auto allein. In derartigen Fällen tritt die sogenannte Betriebsgefahr des Autos vollständig zurück. Dies entschied das Amtsgericht Hannover. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

O-Ton: Ein Radfahrer, ein erwachsener Radfahrer muss ich hinzufügen, fuhr auf dem Bürgersteig. Ein Auto kam aus einer Einfahrt herausgefahren, es kam zu Kollision. Dabei entstand ein Schaden in Höhe von 800 Euro. Der Autofahrer wollte diesen vom Radfahrer ersetzt bekommen. – Länge 20 sec.

…sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein. Ein komplizierter Fall. Denn einerseits dürfen nur Kinder auf dem Bürgersteig fahren. Andererseits ist die sogenannte Betriebsgefahr eines Autos immer höher als die eines Rads – d.h. der Schaden, den Autos anrichten können, überwiegt den des Rades deutlich.

O-Ton: Das Amtsgericht Hannover hat entschieden, dass der Radfahrer ganz allein für den Schaden haftet. Weil er eben entgegen den Regelungen auf dem Bürgersteig gefahren ist, das dürfen nur Kinder bis zum Alter von zehn Jahren, Erwachsene aber nicht. Das Amtsgericht Hannover hat in dem Fall sogar gesagt, dass die Betriebsgefahr des Autos, die normalerweise immer so um die 20 Prozent beträgt, gegenüber dem groben Verschulden des Radfahrers völlig zurück tritt, so dass er zu 100 Prozent haften muss. – Länge 30 sec.

Nachzulesen ist der komplette Fall unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

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19Dez/11

O-Ton: Werkstatt muss nach Reifenwechsel deutlich auf Gefahren hinweisen

 Eine Autowerkstatt muss nach einem Reifenwechsel den Kunden deutlich darauf hinweisen, dass die Radschrauben nach etwa 50 bis 100 Kilometern nachgezogen werden müssen. Diesen Hinweis kann die Werkstatt mündlich geben oder ihn unter bestimmten Voraussetzungen auch herausgehoben auf die Rechnung setzen. So entschied das Landgericht Heidelberg. In dem Fall hatte ein Autofahrer das Kleingedruckte überlesen und ein Rad verloren.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: In dem Fall musste die Werkstatt 70 Prozent der Kosten übernehmen. Denn sie hat nur ganz klein auf die Rechnung aufgedruckt, dass die Schrauben nach dem Radwechsel nachgezogen werden müssen. Sie musste deswegen aber nur 70 Prozent des Schadens tragen, weil das Gericht der Meinung war, dass dem Autofahrer aufgrund des Fahrverhaltens des Autos hätte auffallen müssen, dass irgendetwas mit den Reifen nicht stimmt und er hätte sich sofort zur Kontrolle in eine Werkstatt begeben müssen. – Länge 26 sec.

Mehr Informationen unter www.verkehrsrecht.de.

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05Dez/11

Bewerbungen ohne Angaben zu Alter und Foto erleichtern Jobsuche

 Berlin – Bewerbungen ohne Angaben zu Alter, Foto und Geschlecht können nach Darstellung der Antidiskriminierungsbeauftragen des Bundes die Jobsuche erleichtern. „Der große Vorteil ist, dass sie allen Menschen die gleiche Chance geben, eine erste Hürde zu erreichen“, sagte Christine Lüders am späten Montagabend in der Sat.1-Sendung „Eins gegen Eins“. Mit anonymisierten Schreiben hätten ältere Arbeitnehmer, Migranten oder Frauen mit Kindern die gleichen Chancen auf ein Vorstellungsgespräch und könnten dabei ihre Qualifikation in den Mittelpunkt stellen. Länder wie die USA, Belgien oder Schweden hätten gute Erfahrungen mit solchen anonymisierten Bewerbungen gemacht, betonte Lüders.

Dem widersprach Musikmanager Thomas Stein in der Sat.1-Sendung energisch. Ein „dürres Blatt Papier“ reiche nicht aus, um sich ein Bild vom Bewerber zu machen. Das Aussehen spiele dabei keine Rolle: „Ich habe mit 2.000 Mitarbeitern gearbeitet, da waren keine Schönheitsköniginnen dabei. Sondern es waren Mitarbeiter, die ich für einen bestimmten Job gebraucht habe“, unterstrich Stein. Irgendwann finde ohnehin „die Stunde der Wahrheit“ statt, das Gespräch zwischen Arbeitgeber und Bewerber.

Eine anonymisierte Bewerbung ist vergleichbar mit dem Auswahlprinzip in der Sat.1- Musiktalentshow „The Voice of Germany“. Dabei stellen sich die Kandidaten zunächst allein durch ihre Stimme vor, die Jury sitzt mit dem Rücken zu den Künstler. Alter, Aussehen und die Herkunft bleiben anfangs unerkannt.

Eine Umfrage unter 26.800 EU-Bürgern ergab, dass die Hälfte der Befragten nicht glauben, dass ihr Talent über eine erfolgreiche Bewerbung entscheidet, sondern das Aussehen, ein Behinderung, das Alter, die Hautfarbe und die Herkunft.

Zitat aus der Sendung:

„The Boss Hoss“ auf die Frage, ob auch Florian Silbereisen eine Chance hätte, in der Country-Band mitzuspielen: „Theoretisch geht das auch. Er muss zu uns passen. Deswegen in der zweiten Instanz: Man lernt sich kennen, man guckt, ob man klarkommt – und dann geht es bei uns drum, was er kann.“

Download O-Ton „The Boss Hoss“


Download O-Ton Christine Lüders


Download O-Ton Thomas Stein

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