Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

07Jul/11

O-Ton + Magazin: Verkehrsschilder müssen sichtbar sein

 Verkehrsschilder, die zugewachsen sind, entfalten keine Wirkung. Autofahrer müssen aus der Umgebung – beispielsweise durch die Art der Bebauung – nicht ahnen, dass sie durch eine Tempo-30-Zone fahren. So urteilte das Oberlandesgericht Hamm. Und bewahrte damit einen Temposünder vor Punkten in Flensburg. Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Das hat sich für den „Verkehrssünder“ richtig gelohnt, denn erst ist 70 gefahren und hat also die Innerorts zulässige Geschwindigkeit um 20 Stundenkilometer überschritten, so dass er nur ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro bezahlen musste, keine Punkte in Flensburg bekam und auch kein Fahrverbot. – Länge 22 sec.

Im anderen Falle – mit 40 zu viel auf dem Tacho – wären das 160 Euro Bußgeld gewesen, drei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Verkehrsschilder müssen sichtbar sein

Verkehrsschilder, die zugewachsen sind, entfalten keine Wirkung. Autofahrer müssen aus der Umgebung – beispielsweise durch die Art der Bebauung – nicht ahnen, dass sie durch eine Tempo-30-Zone fahren. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm macht hellhörig. Denn die Konsequenzen für den Autofahrer sind bemerkenswert. Zuerst aber die Ausgangslage. Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Verkehrsschilder müssen für die Verkehrsteilnehmer sichtbar sein. Wenn die durch Laub, Zweige, Blätter oder Büsche verdeckt sind, und für den Verkehrsteilnehmer nicht gesehen werden können, dann entfalten sie keine Wirkung! – Länge 10 sec.

Das war in diesem Falle immens wichtig. Und unser Autofahrer klagte sich durch mehrere Instanzen. Er war zu einer Geldbuße wegen Überschreitung der Geschwindigkeit in einer Tempo-30-Zone um 40 km/h verurteilt worden.

O-Ton: SFX

Klage Nummer1 scheiterte: Das Amtsgericht meinte, der Autofahrer hätte bemerken können, dass der Bereich als Tempo-30-Zone ausgestaltet war. Die Art der Bebauung und eine verengte Fahrbahn wären eindeutige Zeichen dafür.

O-Ton: SFX

Das sah das Oberlandesgericht anders. Maßgebend für die Verbindlichkeit von Verkehrsschildern sei deren Erkennbarkeit – wenn es mit Laub bedeckt ist, ist es wirkungslos. Der Gang zum Anwalt, die Hartnäckigkeit und diese Entscheidung haben sich gelohnt, sagt Bettina Bachmann:

O-Ton: Das hat sich für den „Verkehrssünder“ richtig gelohnt, denn erst ist 70 gefahren und hat also die Innerorts zulässige Geschwindigkeit um 20 Stundenkilometer überschritten, so dass er nur ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro bezahlen musste, keine Punkte in Flensburg bekam und auch kein Fahrverbot. – Länge 22 sec.

Im anderen Falle – mit 40 zu viel auf dem Tacho – wären das 160 Euro Bußgeld gewesen, drei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

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07Jul/11

O-Ton + Magazin: Keine Navi-Bedienung während der Fahrt

 Bedient ein Autofahrer während der Fahrt auf der Autobahn sein Navigationsgerät und verursacht dadurch einen Auffahrunfall, haftet die Versicherung nicht für den Schaden. Der Unfallverursacher selbst muss die Kosten des Unfalls tragen. So entschied das Landgericht Potsdam.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Es ist grob fahrlässig, wenn Sie während der Fahrt auf der Autobahn, nachdem Sie ein Auto überholt haben und wieder eingeschert sind, das Navi bedienen, um zu sehen, ob die Raststätte, bei der Sie eigentlich ausfahren wollten, schon hinter Ihnen liegt oder ob Sie die noch anfahren können. Grob fahrlässig heißt dann auch grob verkehrswidrig. Das heißt, dass dann auch der Mietwagenverleiher nicht haften muss in diesem Fall, so dass die Klausel im Mietvertrag über 950 Euro Selbstbeteiligung nicht zum Tragen kommt. Der Autofahrer musste den gesamten Schaden ersetzen. – Länge 30 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Keine Navi-Bedienung während der Fahrt

Bedient ein Autofahrer während der Fahrt auf der Autobahn sein Navigationsgerät und verursacht dadurch einen Auffahrunfall, haftet die Versicherung nicht für den Schaden. Der Unfallverursacher selbst muss die Kosten des Unfalls tragen. So entschied das Landgericht Potsdam.

Beitrag:

Für ein Handy am Steuer werden – auch ohne Unfall – 40 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Aber hier ging es noch ein bisschen weiter und kam zum Unfall – wenn auch mit einem anderen Gerät, dessen Nutzung nicht ausdrücklich verboten ist, sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Es ist grob fahrlässig, wenn Sie während der Fahrt auf der Autobahn, nachdem Sie ein Auto überholt haben und wieder eingeschert sind, das Navi bedienen, um zu sehen, ob die Raststätte, bei der Sie eigentlich ausfahren wollten, schon hinter Ihnen liegt oder ob Sie die noch anfahren können. – Länge 15 sec.

Genau so trug sich der Fall zu – und unser späterer Beklagter donnerte – abgelenkt durch das Navi – mit ziemlicher Wucht auf den Vordermann.

O-Ton: SFX

O-Ton: Es entstand ein hoher Schaden – über 5.000 Euro, den die Mietwagenfirma nicht bezahlen wollte, obwohl in den Bedingungen die Selbstbeteiligung für den Autofahrer auf 950 Euro festgelegt war. – Länge 10 sec.

Und die Mietwagenfirma klagte – und bekam Recht vor dem Landgericht Potsdam. Grob fahrlässig sei das gewesen, urteilten die Richter. Bettina Bachmann:

O-Ton: Grob fahrlässig heißt dann auch grob verkehrswidrig. Das heißt, dass dann auch der Mietwagenverleiher nicht haften muss in diesem Fall, so dass die Klausel im Mietvertrag über 950 Euro Selbstbeteiligung nicht zum Tragen kommt. Der Autofahrer musste den gesamten Schaden ersetzen. – Länge 15 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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07Jul/11

Kollegengespräch: TDL4 – Arsenal von Zombierechnern wächst weltweit

 Es klingt wie eine Gruselgeschichte aus einem Horrorfilm, ist aber bittere Realität. Kriminelle haben eine neue (und ziemlich perfekte) Version einer Software programmiert, mit der sie die Kontrolle über viele private PCs übernehmen können. Sie nutzen mit TDL4 – so heißt die neue Schadsoftware – um über sogenannte Botnetze Daten zu sammeln oder Spam zu verschicken. Und die ahnungslosen Nutzer ahnen meist gar nicht, dass ihr eigener Rechner gekapert ist.
Christian Funk, Virenanalyst von Kaspersky Lab, antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Was kommt da aufs uns zu?
2. Ist das ein neuer Trend, eine neue Form des Kampfes zwischen Cyberkriminellen und Sicherheitsexperten?
3. Wie merke ich denn, dass da so etwas auf meinem Rechner rumgeistert?

Mehr dazu unter kaspersky.de.

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07Jul/11

Kollegengespräch: Schutz für mobile Geräte

 Handy sind heute längst digitale Alleskönner – und Fotoalbum, Navigationsgerät, Spielekonsole und vieles mehr in einem Gerät. Allerdings: Das weckt auch Begehrlichkeiten – bei Dieben, die sich nur für das Gerät interessieren wie auch bei jenen Langfingern, die es auf die Daten abgesehen haben. Um ihnen das Leben schwer zu machen, hat Kaspersky Lab gerade die Palette seiner Angebote um eine Lösung für Android-Handys erweitert.

Christian Funk, Virenanalyst von Kaspersky Lab, antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Was gehört alles in solch ein Softwarepaket?
2. Wenn mein Handy nun gestohlen wird – kann mir die Software da auch helfen?
3. Und kann ich dann möglicherweise auch rausbekommen, wo sich der Bösewicht gerade befindet?

Mehr dazu unter kaspersky.de.

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07Jul/11

Magazin: Software für das Smartphone

 Moderne Smartphones werden erst richtig komplett, wenn man sie mit entsprechenden kleinen Programmen für seine eigenen, individuellen Bedürfnisse aufrüstet. Allerdings gab es in letzter Zeit vermehrt Meldungen, wonach sich hinter vermeintlich nützlichen Apps auch fiese Schädlinge versteckt haben. Worauf muss man als achten? Unser Experte klärt auf.

Beitrag:

Um es gleich vorweg zu sagen: Es gibt zwar noch viel mehr Handys und dazugehörige Betriebssysteme. Wir wollen uns hier aber auf die wichtigsten konzentrieren – das sind die Geräte mit Googles Android und das iPhone von Apple. Christian Funk, Virenanalyst von Kaspersky Lab:

O-Ton: Beim iPhone muss man sagen, ist das Gefahrenpotenzial nicht allzu hoch, so lange das Gerät noch im Auslieferungszustand ist. Allerdings besteht durchaus eine Gefahr für die gejailbreakten iPhones. Das heißt, hier wurde der Sicherheitsmechanismus von Apple deaktiviert und es kann normale Software nachinstalliert werden. – Länge 15 sec.

Zweiter großer Wettbewerber sind Handys verschiedener Hersteller mit dem Betriebssystem von Google. Der Suchmaschinengigant spricht selbst davon, dass pro Tag 300. bis 500.000 Aktivierungen für die Software registriert werden. Und wo viele Nutzer sind, da sind auch Hacker nicht weit.

O-Ton: Im März gab es mehr als 70 schädliche Applikationen im offiziellen Android-Store, d.h. hier wurden legitime Programme manipuliert und mit schädlichem Code versehen wieder neu zum Download angeboten – eben auf dem offiziellen Android-Portal. Und das macht es sehr, sehr schwer zu erkennen, ist es die echte Software oder ist es die manipulierte Software. Generell, wenn man einen Tipp geben könnte, dann würde ich sagen, drauf schauen, welche Rechte eine Software bei der Installation verlangt. Wenn ein Spiel Zugriff auf SMS und Telefon haben will, dann sollte ich als Anwender stutzen, mir das Ganze vielleicht noch einmal überlegen und eventuell weitere Informationen einholen. – Länge 40 sec.

Übrigens: Für Handys mit unterschiedlichen Betriebssystemen gibt es mittlerweile auch Sicherheitslösungen wie für einen Computer auf dem Schreibtisch, mehr dazu unter kaspersky.de.

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