Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

17Jun/11

O-Ton-Paket: Auch die Polizei nutzt Facebook

 Soziale Netzwerke sind für viele eine feine Sache, weil sie immer mit ihren Freunden in Kontakt sind. Ob dazu auch die Polizei gehört, muss jeder für sich selbst entscheiden. Fest steht: Auch die Polizei nutzt auf der Suche nach Verkehrssündern Facebook und Co.
Wenn beispielsweise Raser leugnen, dass es sich bei der Person auf dem Blitzerfoto um sie selbst handelt, kann für die Fahnder der Blick auf den Computermonitor schnell Klarheit bringen. Dr. Frank Häcker von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein hatte kürzlich solch einen Fall.

Mehr Informationen dazu in unserem O-Ton-Paket.

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17Jun/11

O-Ton + Magazin: Fahrraddiebstahl auf YouTube – mildere Strafe

 Wer ein Fahrrad stiehlt, muss mit seiner Bestrafung rechnen. Eine mildere Strafe kann sich derjenige erhoffen, dessen Tat auf YouTube angeprangert wurde. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Ein Mann wurde beim Diebstahl eines Fahrrads auf frischer Tat ertappt, da ihn eine Überwachungskamera eines nahegelegenen Computerladens die ganze Zeit filmte und auch alle Details aufzeichnete, wie er ein Fahrrad gestohlen hat. Und der Inhaber des Computerladens hat das Video auf YouTube eingestellt, so dass breite Bevölkerungskreise die Tat verfolgen konnten. – Länge 20 sec.

Der Film wurde ein Renner im Netz, der Mann stellte sich schließlich – und bekam eine Geldstrafe von 1.800 Euro. Begründung: Das Video und Medienberichte darüber können als strafmildernd angesehen werden.
Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

Magazin: Fahrraddiebstahl auf YouTube – mildere Strafe

Wer ein Fahrrad stiehlt, muss mit seiner Bestrafung rechnen. Eine mildere Strafe kann sich derjenige erhoffen, dessen Tat auf YouTube angeprangert wurde. Über eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts Erfurt informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins.

Beitrag.

Es war ein ganz skurriler Fall, den die Richter da entscheiden mussten. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Ein Mann wurde beim Diebstahl eines Fahrrads auf frischer Tat ertappt, da ihn eine Überwachungskamera eines nahegelegenen Computerladens die ganze Zeit filmte und auch alle Details aufzeichnete, wie er ein Fahrrad gestohlen hat. Und der Inhaber des Computerladens hat das Video auf YouTube eingestellt, so dass breite Bevölkerungskreise die Tat verfolgen konnten. – Länge 20 sec.

Der Film wurde ein Renner im Netz, 1.000-fach angeklickt. Verschiedene Medien berichteten auch darüber.

O-Ton: Sogar die eigene Tochter des Mannes hat ihren Vater auf Youtube erkannt und ihn mit seiner Tat konfrontiert. Der Dieb fühlte sich daraufhin so unwohl in seiner Haut, dass er sich der Polizei gestellt hat, um der Ermittlung dann auch zuvor zu kommen. – Länge 16 sec.

Der Fall landete dann schnell vor dem Amtsgericht – allerdings bei der Strafe drückten die Richter ein Auge zu. Eine Geldstrafe von 1.800 Euro – denn bei der Bemessung der Strafe berücksichtigte das Gericht auch die Prangerwirkung des Videos und die darauf basierenden Medienberichte als strafmildernd. Bettina Bachmann:

O-Ton: Man meinte, der Mann habe ja einiges schon erdulden und erleiden müssen, dadurch, dass das Video ja auf Youtube eingestellt worden sei. – Länge 6 sec.

Übrigens: Die Überwachungskamera musste schließlich anders eingestellt werden, sie zeigte zu viel vom Straßengeschehen. Dies sei aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt.
Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

Absage

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17Jun/11

O-Ton + Magazin: Radfahrer muss Fahrrad über Zebrastreifen schieben

 Beim Überqueren eines Zebrastreifens haben Radfahrer nicht die gleiche Rechte wie Fußgänger. In dem Fall war eine Radlerin direkt von der Fahrbahn im rechten Winkel auf den Zebrastreifen gewechselt – und kollidierte durch den abrupten Richtungswechsel prompt mit einem Auto. Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Da hat das Landgericht Frankenthal in der Pfalz entschieden, dass ein Fahrradfahrer, der mit dem Fahrrad den Zebrastreifen benutzt, kein Fußgänger ist; er also nicht den besonderen Schutz des Zebrastreifens genießt. Und der Fahrradfahrerin wurde ein Mitverschulden von 50 Prozent beim Unfall zugerechnet. – Länge 17 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Radfahrer muss Fahrrad über Zebrastreifen schieben

Beim Überqueren eines Zebrastreifens haben Radfahrer nicht die gleiche Rechte wie Fußgänger. Kommt es zu einem Unfall, trägt der Radfahrer eine Mitschuld. Bei einem nicht absehbaren Einschwenken auf den Fußgängerüberweg kann den Radfahrer auch eine Alleinschuld treffen. Hier ist der ganze Fall:

Beitrag.

Gerade in der wärmeren Jahreszeit kann sich so ein Unfall immer wieder und überall abspielen. Eine Radlerin wechselt direkt von der Fahrbahn im rechten Winkel auf den Zebrastreifen – und kollidierte durch den abrupten Richtungswechsel prompt mit einem Auto. Dessen Fahrerin hatte schlichtweg nicht damit gerechnet, erzählt Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Da hat das Landgericht Frankenthal in der Pfalz entschieden, dass ein Fahrradfahrer, der mit dem Fahrrad den Zebrastreifen benutzt, kein Fußgänger ist; er also nicht den besonderen Schutz des Zebrastreifens genießt. Und der Fahrradfahrerin wurde ein Mitverschulden von 50 Prozent beim Unfall zugerechnet. – Länge 17 sec.

Klingt erst einmal kompliziert, aber bei näherem Hinsehen ist klar: Fußgänger und Radfahrer sind eben nicht gleichzusetzen.

O-Ton SFX

Generell sei zu beachten, dass Radfahrer, die Zebrastreifen radfahrend und nicht schiebend benutzen, im Unrecht seien, urteilten die Richter. Bettina Bachmann:

O-Ton: Sie hätte absteigen müssen, sie hätte das Fahrrad schieben müssen. Es muss auch ein Autofahrer nicht damit rechnen, dass ein Fahrradfahrer, der auf der Straße fährt, den Zebrastreifen benutzt, auf dem Fahrrad. Da hätte sie auch erst nach hinten gucken müssen – kommt einer hinter mir? Und dann erst abbiegen dürfen auf den Zebrastreifen. – Länge 20 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

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17Jun/11

O-Ton: Vorfahrtstraßen auf Parkplätzen

 Auf Parkplätzen gilt grundsätzlich für Autofahrer erhöhte Rücksichtnahme und Sorgfalt. Doch wer hat wann Vorfahrt? Die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins verweisen in diesem Zusammenhang auf ein Urteil aus Berlin.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft:

O-Ton: Hier hat das Kammergericht Berlin entschieden, dass auf Parkplätzen bei nicht gleich berechtigten Straßen nicht der Grundsatz „rechts vor links“ gilt. Es hat derjenige Vorfahrt, der sich auf der Zufahrtsstraße zum Parkplatz befindet. D.h. dieser Straße, wo man nicht parkt, sondern eben in die Zufahrtsgassen ein- oder abbiegt. – Länge 18 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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17Jun/11

O-Ton: Führerscheinprüfung auf Deutsch

 Die theoretische Fahrerlaubnisprüfung in Deutschland kann neben Deutsch auch in einigen anderen Sprachen abgelegt werden. Allerdings: Eine Tamilin aus Sri Lanka kann diese Prüfung nicht in ihrer Muttersprache absolvieren, entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Die Richter haben darauf hingewiesen, dass nach der Fahrerlaubnisverordnung die theoretische Führerscheinprüfung in deutscher Sprache abgelegt werden muss. Es gibt einige Fremdsprachen, die zulässig sind, aber tamilisch gehört nicht dazu und deswegen musste die Frau ihre Führerscheinprüfung auf Deutsch absolvieren. – Länge 20 sec.

Neben Englisch oder Französisch gehören auch Italienisch, Türkisch und Polnisch dazu. Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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