Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

25Mai/11

O-Ton-Paket: Rechte der Flugpassagiere

 Wenn der deutsche Luftraum wegen Vulkanasche teilweise gesperrt werden muss, haben Passagiere trotzdem bestimmte Rechte zur Erstattung ihrer Tickets. Die Rechte in solchen Fällen sind in der Fluggastrechte-Verordnung der EU (Nr. 261/2004) geregelt. Bei Pauschalreisen sind daneben auch die reiserechtlichen Bestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (Paragraphen 651a ff.) zu beachten. was bedeutet das nun in der Praxis?
Swen Walentowski ist Sprecher des Deutschen Anwaltvereins. Er antwortet auf folgende Fragen:

1. Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug nicht stattfindet?
2. Wie ist es bei einer Pauschalreise?
3. Hat man die Ansprüche pauschal bei jeder Airline?

O-Ton-Paket

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25Mai/11

O-Ton-Paket: Vor dem Deutschen Anwaltstag in Strasbourg

 Der Anwaltstag 2011 in Strasbourg steht unter dem Motto „Anwälte in Europa – Partner ohne Grenzen“. Mit diesem Motto beschäftigen sich neben den Schwerpunktveranstaltungen auch viele Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaften und Ausschüsse. Den Festvortrag wird Daniel Cohn-Bendit, Mitglied des Europäischen Parlaments, halten. Grußworte wird es sowohl von der deutschen Justizministerin als auch von dem französischen Justizminister geben.
Wir haben im Vorfeld dazu mit Prof. Wolfgang Ewer, Präsident des Deutschen Anwaltvereins, gesprochen.

O-Ton-Paket

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23Mai/11

O-Ton-Paket: „Eins gegen Eins“

Erst die Bunga-Bunga Parties von Silvio Berlusconi, dann der Fall Kachelmann und jetzt der mittlerweile EX-IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn. In Deutschland ist eine Debatte um Sex und Machtmissbrauch entbrannt. Glauben die sogenannten Alpha-Männer machen zu können was sie wollen? Sind die aktuellen Fälle die krasse Ausnahme oder vielleicht nur die Spitze des Eisberges? Claus Strunz fragt daher bei „Eins gegen Eins“: Thema: „Sex und Machtmissbrauch – typisch Mann?“

Gäste:
TAZ-Chefredakteurin Ines Pohl
und der bekennende Macho und James-Bond-Bösewicht Claude Oliver Rudolph.

O-Ton-Paket aus der Sendung (frei bei Nennung der Quelle SAT.1 Talksendung “Eins gegen Eins”)

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18Mai/11

O-Ton + Magazin: Verwaltungsgebühren auch für „abgebrochenes“ Abschleppen

 Wenn ein falsch geparktes Fahrzeug abgeschleppt werden soll und der Fahrer kommt noch rechtzeitig dazu, muss er trotzdem neben Verwarnungsgeld und Abschleppkosten auch Verwaltungsgebühren bezahlen.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

[podcast]http://www.vorabs.de/sounds/717.mp3[/podcast]

O-Ton: Ja, weil die Verwaltungsgebühr ja auch schon deswegen anfällt, weil ein Mitarbeiter der Stadt, des Ordnungsamtes, vor Ort sein musste, um zu entscheiden, sind die Voraussetzungen für das Abschleppen gegeben? Darf das Fahrzeug überhaupt abgeschleppt werden? Und dadurch ist schon die Verwaltung tätig geworden und die Verwaltungsgebühr musste da auch in voller Höhe von 50 Euro gezahlt werden. – Länge 21 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Verwaltungsgebühren auch für „abgebrochenes“ Abschleppen

Wenn ein falsch geparktes Fahrzeug abgeschleppt werden soll und der Fahrer kommt noch rechtzeitig dazu, muss er trotzdem neben Verwarnungsgeld und Abschleppkosten auch Verwaltungsgebühren bezahlen. Das berichten die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Verweis auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen.

[podcast]http://www.vorabs.de/sounds/718.mp3[/podcast]

Beitrag:

Da freut sich die marode Stadtkasse:

O-Ton: SFX

Auch wenn das Auto noch nicht umgesetzt wurde, darf der Kämmerer schon die Hand aufhalten. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Sicher, weil dadurch ja schon Kosten entstanden sind, wenn der Wagen sich nähert, auch wenn das Auto noch nicht aufgeladen ist. Denn der wurde ja angefordert. Verwaltungsgebühren fallen an, es muss jemand schauen, ob überhaupt die Voraussetzungen gegeben sind, dass das Auto abgeschleppt wird. Also, es empfiehlt sich nicht ordnungswidrig zu parken. – Länge 14 sec.

Im dem Fall stand der Wagen in der Busspur – also genau da, wo er nicht stehen darf! Und dann nahm das Drama seinen Lauf:

O-Ton: Das Abschleppen des Fahrzeugs wurde veranlasst und während der Abschleppvorgang im Gang war, erschien der Eigentümer und beglich gleich die angefallenen Abschleppkosten und auch das Verwarnungsgeld. Er weigerte sich allerdings die Verwaltungsgebühren in Höhe von 50 Euro zu bezahlen. – Länge 17 sec.

Doch damit zog er vor dem Verwaltungsgericht den Kürzeren.

O-Ton: SFX

Die Begründung der Richter war simpel, sagt Bettina Bachmann:

O-Ton: Ja, weil die Verwaltungsgebühr ja auch schon deswegen anfällt, weil ein Mitarbeiter der Stadt, des Ordnungsamtes, vor Ort sein musste, um zu entscheiden, sind die Voraussetzungen für das Abschleppen gegeben? Darf das Fahrzeug überhaupt abgeschleppt werden? Und dadurch ist schon die Verwaltung tätig geworden und die Verwaltungsgebühr musste da auch in voller Höhe von 50 Euro gezahlt werden. – Länge 21 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

Absage

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18Mai/11

O-Ton + Magazin: Radweg muss benutzt werden

 Radfahrer müssen unter bestimmten Umständen Radwege auch dann benutzen, wenn diese bei Breite oder Zustand nicht den Anforderungen entsprechen. Das gilt etwa dann, wenn Radfahrer auf der Fahrbahn den Verkehr an dieser Stelle zusätzlich gefährden würden. So hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

[podcast]http://www.vorabs.de/sounds/719.mp3[/podcast]

O-Ton: Ja, es gibt ja dieses blaue Schild, auf dem ein weißes Fahrrad ist. Und das heißt Radwegbenutzungspflicht. D.h. Radfahrer dürfen dann die Fahrbahn nicht benutzen und müssen den Radweg benutzen, wenn dieses Schild an einem Radweg aufgestellt ist. – Länge 13 sec.

Und daran führt – im besten Sinne des Wortes – auch kein Weg vorbei! Wenn es für Radler auf der Straße zu gefährlich ist, dann kann die Kommune die Benutzung des Radwegs vorschreiben, so die Richter. Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Radweg muss benutzt werden

Radfahrer müssen unter bestimmten Umständen Radwege auch dann benutzen, wenn diese nicht den Mindestanforderungen der Straßenverkehrsordnung entsprechen. Das gilt etwa dann, wenn die Mitbenutzung der Fahrbahn den Verkehr an dieser Stelle zusätzlich gefährden würde. So hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.

[podcast]http://www.vorabs.de/sounds/720.mp3[/podcast]

Beitrag:

Ein Radler kann für Autofahrer auch ganz schön nervig sein.

O-Ton: SFX

Nein, wir meinen nicht diese Rambos, die Ampeln für völlig sinnlose Erfindungen halten. Sondern diejenigen, die eigentlich einen Radweg benutzen wollen, aber nicht können – und damit sich mit Autofahrern die Spur teilen müssen. Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Der Radweg sollte breit genug sein, damit der Fahrradfahrer nicht mit Sträuchern oder anderen Hindernissen in Berührung kommt und sollte ungefähr 1,50 Meter breit sein, damit der Radfahrer ihn sicher benutzen kann. – Länge 12 sec.

Nun ist das gewissermaßen die Idealbreite – die nicht immer gegeben ist. Aber: Bei entsprechenden Schildern muss man den Radweg nutzen:

O-Ton: SFX

O-Ton: Ja, es gibt ja dieses blaue Schild, auf dem ein weißes Fahrrad ist. Und das heißt Radwegbenutzungspflicht. D.h. Radfahrer dürfen dann die Fahrbahn nicht benutzen und müssen den Radweg benutzen, wenn dieses Schild an einem Radweg aufgestellt ist. – Länge 13 sec.

Und daran führt – im besten Sinne des Wortes – auch kein Weg vorbei! So sah es auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Im konkreten Fall war der Radweg deutlich schmaler, teilweise nur rund 70 Zentimeter, und damit nicht mal halb so viel wie die empfohlenen eineinhalb Meter.

O-Ton: SFX

Aber: Wenn es für Radler auf der Straße zu gefährlich ist, dann kann die Kommune die Benutzung des Radwegs vorschreiben. Bettina Bachmann:

O-Ton: Das hat auch das Bundesverwaltungsgericht in einer Grundsatzentscheidung im November 2010 entschieden: Wenn die Streckenführung oder der Ausbauzustand der Strecke oder hieraus resultierende Unfälle dafür sprechen, dass eine besondere Gefahr besteht, wenn Radfahrer die Straße benutzen, dann darf die Radwegebenutzungspflicht durch die Kommune festgelegt werden. – Länge 23 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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