Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

01Mai/11

O-Ton + Magazin: Vorsicht bei privater Homepage vor gebührenpflichtigen Inhalten

 Wer Ausschnitte von Stadtplänen auf seiner Homepage anbietet, braucht dazu das Einverständnis des Rechtinhabers. Dafür werden oft auch Gebühren fällig. Das Amtsgericht München entschied nun: Auch wer einen Stadtplanausschnitt nur auf seinem Server ohne Verlinkung auf die eigene Homepage vorhält, verstößt gegen das Urheberrecht – und muss zu Recht Lizenzgebühren zahlen. Denn der ausschnitt kann problemlos über Bildersuchdienste gefunden werden.

Swen Walentowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins, darum mit dem generellen Tipp:

O-Ton: Man muss immer bedenken und prüfen, ob hier Urheberrechte und Nutzungsrechte eines anderen tangiert werden. Dann darf ich in der Regel diese Dinge nur nutzen, wenn er das gestattet bzw. wenn ich dann, wer es gestattet, auch Gebühren dafür entrichte. – Länge 15 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: Vorsicht bei privater Homepage vor gebührenpflichtigen Inhalten

Zahlreiche Geschäfts- oder Betriebsinhaber möchten ihren Kunden das Auffinden ihres Geschäfts erleichtern. Dies geht beispielsweise durch die Veröffentlichung eines Stadtplanausschnittes auf der eigenen Homepage. Dafür werden oft Gebühren fällig, weil die Rechte an den Karten urheberrechtlich geschützt sind. Und: Dieses Recht greift weiter, als man manchmal denkt.

Beitrag

Generell ist die Sache klar: Wer sich im Internet bewegt, muss die Rechte anderer respektieren. Dies gilt sowohl bei eigenen als auch fremden Angeboten, sagt Swen Walentowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Man muss immer bedenken und prüfen, ob hier Urheberrechte und Nutzungsrechte eines anderen tangiert werden. Dann darf ich in der Regel diese Dinge nur nutzen, wenn er das gestattet bzw. wenn ich dann, wer es gestattet, auch Gebühren dafür entrichte. – Länge 15 sec.

Im konkreten Fall vor dem Amtsgericht München hatte ein Ladenbesitzer ungerechtfertigt auf seiner Homepage den Ausschnitt einer Karte veröffentlicht.

O-Ton: Als der Rechteinhaber dies merkte, mahnte er ihn ab. Daraufhin zahlte er die Abmahngebühr und die Anwaltsgebühren. Er hat allerdings die Karte nicht vollständig gelöscht, sondern nur den Link. Beispielsweise ist die Karte weiterhin auf seinem Server verblieben. – Länge 12 sec.

Damit war die Karte zwar nicht mehr auf der Homepage zu sehen – durch Bildersuchmaschinen konnte der entsprechende Ausschnitt aber problemlos gefunden werden. Es vergingen einige Jahre.

O-Ton: SFX

Dann stieß der Rechteinhaber wieder auf den Ausschnitt, mahnte den Ladenbesitzer ab und verlangte Lizenz- und Anwaltsgebühren in Höhe von 1.470 Euro. Zu Recht, urteilten die Richter. Swen Walentowski:

O-Ton: Durch das Hinterlegen des Kartenausschnittes auf dem Server ist weiterhin das ausschließliche Nutzungsrecht des Diensteanbieters verletzt. – Länge 10 sec.

Mehr dazu unter www.anwaltauskunft.de.

Absage.

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Magazin und O-Ton

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Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs . de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

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01Mai/11

O-Ton + Magazin: Falsche Rechnung bei Diebstahl – Versicherung muss nicht zahlen

 Legt jemand für ein gestohlenes Fahrrad der Hausratversicherung eine falsche Rechnung vor, verliert er seinen Anspruch. Die Hausratversicherung muss dann nicht zahlen. Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltsauskunft.

O-Ton: Der Kläger hatte bei der Meldung eine erst nachträglich erstellte Rechnung eines Fahrradgeschäfts beigefügt – und nicht die Originalrechnung. Auf dieser war auch nicht erkennbar, dass er in diesem Fahrradgeschäft nur einen Teil von seinem Rad und andere wesentliche Fahrradteile in einem anderen Geschäft gekauft hatte und sich selbst das Rad dann zusammengebaut hat. – Länge 16 sec.

Seine Klage blieb erfolglos – mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

Magazin: Falsche Rechnung bei Diebstahl – Versicherung muss nicht zahlen

Legt jemand für ein gestohlenes Fahrrad der Hausratversicherung eine falsche Rechnung vor, verliert er seinen Anspruch. Die Hausratversicherung muss dann nicht zahlen. Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag

Das Fahrrad war gestohlen worden – so etwas kommt häufiger vor.

O-Ton: SFX

Dieser Diebstahl wurde ein Fall für die Versicherung – auch das kommt häufiger vor.

O-Ton: SFX

Die Versicherung aber weigerte sich zu zahlen – wegen arglistig falscher Angaben bei der Schadensmeldung. Wie oft das vorkommt, wissen wir nicht.

O-Ton: SFX

Jedenfalls trafen sich Kläger und Versicherung vor Gericht. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltsauskunft.

O-Ton: Der Kläger hatte bei der Meldung eine erst nachträglich erstellte Rechnung eines Fahrradgeschäfts beigefügt – und nicht die Originalrechnung. Auf dieser war auch nicht erkennbar, dass er in diesem Fahrradgeschäft nur einen Teil von seinem Rad und andere wesentliche Fahrradteile in einem anderen Geschäft gekauft hatte und sich selbst das Rad dann zusammengebaut hat. – Länge 16 sec.

Seine Klage blieb erfolglos – auch der Weg durch mehrere Instanzen hat nichts gebracht.

O-Ton: Das Gericht ist jetzt davon ausgegangen: Er hat den Kauf aus einer Hand vorgespielt, um so den Anlass der Versicherung nach Herkunft und Zustand der gekauften Teile zu vermeiden. Er hat einfach gesagt, so ist es einfacher. Und er hat selber noch gesagt vor Gericht, er hätte noch sämtliche Unterlagen. – Länge 13 sec.

Doch das half ihm nicht, die Versicherung musste nicht zahlen.

O-Ton: SFX

Denn die Begründung des Gerichts, so Swen Walentowski, war eindeutig.

O-Ton: Du hast hier Deine sämtlichen Ansprüche verloren, weil Du nämlich gesagt hast: Guck mal hier, mir ist ein Schaden entstanden – und hier ist die Rechnung meines Fahrradgeschäfts, von dem ich das Fahrrad erworben habe. Das ist eine arglistige Täuschung, Du verlierst Deine Ansprüche komplett. – Länge 15 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

Absage.

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Magazin und O-Ton

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29Apr/11

O-Ton: Wer haftet bei Versicherungsschäden durch Krawalle?

 In mehreren deutschen Städten werden zum 1. Mai Krawalle befürchtet. Neben den Sicherheitskräften kommt auch auf die Versicherer viel Arbeit zu. Wer haftet beispielsweise, wenn mein Auto beschädigt wird? In welchem Fall greift die Teilkasko, wann die Vollkasko? Antworten dazu von Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton:

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O-Ton

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19Apr/11

O-Ton: Einsatzfahrzeuge müssen sich in Kreuzungen „hineintasten“

 Einsatzfahrzeuge, die mit Blaulicht und Martinshorn fahren, müssen sich in Kreuzungen „hineintasten“, entschied das das Oberlandesgericht Brandenburg. In dem Fall waren Einsatzfahrzeug und ein Pkw auf der Kreuzung zusammengestoßen.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

[podcast]http://www.vorabs.de/sounds/695.mp3[/podcast]

O-Ton: Es gab ein salomonisches Urteil. 50 Prozent muss das Einsatzfahrzeug an Haftung und Verschulden auf sich nehmen, 50 Prozent die Autofahrerin. Und da ist es wichtig, dass Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht bevorrechtigt sind, aber auch diese müssen sich – wenn sie bei Rotlicht eine Ampel überfahren – „hineintasten“. Sie können nicht mit 30 Stundenkilometern in die Kreuzung rauschen und dann nicht mehr abbremsen können. – Länge 22 sec.

Mehr Informationen unter www.verkehrsrecht.de.

19Apr/11

O-Ton + Magazin: Fußgänger haftet bei Unfall mit

 Normalerweise bekommen Fußgänger bei Unfällen oft den kompletten Schaden ersetzt. Das Oberlandesgericht Saarbrücken entschied nun aber anders. Zwar ist es richtig, dass von einem Motorradfahrer die höhere Betriebsgefahr ausgeht – wie es die Juristen nennen. Wenn der Fußgänger gegen seine Sorgfaltspflicht verstößt, dann muss auch er mit haften.

Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins über den Fall:

[podcast]http://www.vorabs.de/sounds/696.mp3[/podcast]

O-Ton: Ein Fußgänger überquert die Fahrbahn, es kommt zum Zusammenstoß mit einem Motorradfahrer, der 15 Stundenkilometer zu schnell fährt. Er versucht sein Motorrad noch zu bremsen, aber er wird dennoch verletzt. – Länge 13 sec

Weitere Informationen dazu unter verkehrsrecht.de.

Magazin: Radfahrer und Fußgänger tragen Mitschuld

Normalerweise bekommen Fußgänger und auch Radfahrer bei Unfällen mit Autos oft den kompletten Schaden ersetzt. Die juristische Begründung: Bei beiden ist die Betriebsgefahr geringer. Doch nun gibt es zwei bemerkenswerte Urteile von zwei unterschiedlichen Oberlandesgerichten – danach ist der Schadenersatz nicht mehr so eindeutig.

[podcast]http://www.vorabs.de/sounds/697.mp3[/podcast]

Beitrag:

In Fall 1, den das Oberlandesgericht Köln zu entscheiden hatte, ging es um eine Radfahrerin.

O-Ton: SFX

Sie hatte eine Vorfahrtstraße überquert und war mit einem Auto kollidiert. Danach verklagte sie die Autofahrerin durch mehrere Instanzen auf Schadenersatz. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Aber ihre Klage wurde dann in letzter Instanz vom Oberlandesgericht Köln abgewiesen, weil sie eine Vorfahrtsstraße überquert hatte. Und sie sich dort natürlich besonders vergewissern muss, dass kein Auto kommt und es nicht zu einem Zusammenstoß kommt. Den muss sie vermeiden. – Länge 15 sec.

Ein anderer Fall – diesmal vom Oberlandesgericht Saarbrücken.

O-Ton: Ein Fußgänger überquert die Fahrbahn, es kommt zum Zusammenstoß mit einem Motorradfahrer, der 15 Stundenkilometer zu schnell fährt. Er versucht sein Motorrad noch zu bremsen, aber er wird dennoch verletzt. – Länge 13 sec

Normalerweise bekommen Fußgänger nach einem solchen Zusammenstoß oft den kompletten Schaden ersetzt. Aber – so das Oberlandesgericht Saarbrücken – wenn der Fußgänger gegen seine Sorgfaltspflicht verstößt, dann muss auch er mit haften.
Bettina Bachmann:

O-Ton: Die Sorgfaltspflicht trifft alle. Den Fußgänger, der die Straße überquert, der muss sich in der Straßenmitte vergewissern: Kommt wirklich niemand, hat sich die Verkehrssituation geändert, seitdem ich von der anderen Straßenseite los gegangen bin. Und auch der Fahrradfahrer: Wenn der über eine Vorfahrtsstraße fahren will, hat er viel mehr Sorgfalt an den Tag zu legen als derjenige, der auf der vorfahrtsberechtigten Straße fährt. – Länge 20 sec.

Weitere Informationen dazu unter verkehrsrecht.de.

Absage.