Category Archives: O-Töne / Radiobeiträge

17Feb/10

O-Ton + Magazin: Anwaltskosten sind Opfer zu erstatten

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Da ging es um den Ersatz der vorgerichtlichen Anwaltskosten. Das heißt, es kam dann gar nicht mehr zum Prozess, weil allein schon aufgrund des Schreibens des Anwalts die Versicherung den Schaden in voller Höhe reguliert hat. Wahrscheinlich hat sie sich vorher mit allerlei juristischen Tricks darum gedrückt. Es werden dann ja immer seitenweise Urteile zitiert. Aber wenn ein Anwalt dann gezielt antwortet, dann lenken die Versicherer und ersetzen – ohne, dass sie es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen lassen – den Schaden so wie es dem Geschädigten zusteht. Und in dem Fall in voller Höhe, weil der Geschädigte völlig unverschuldet in den Unfall geraten ist. – Länge 28 sec.

Unkomplizierte und kompetente Hilfe finden die Betroffenen auf www.schadenfix.de. Dort kann man bereits einen Unfalldatenbogen ausfüllen und elektronisch an einen ausgesuchten Verkehrsrechtsanwalt in der Nähe senden.

Magazin: Anwaltskosten sind dem Unfallopfer zu erstatten

Wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt, sollte man sich anwaltlicher Hilfe versichern. Gerade gegenüber Versicherungen kann man so auf Augenhöhe verhandeln. Und nach einem Urteil des Amtsgerichts Kassel sind nicht nur die gerichtlichen Anwaltskosten eines Unfallgeschädigten zu ersetzen, sondern auch die Kosten für die vorgerichtliche Tätigkeit des Anwalts. Hören Sie mal den ganzen Fall.

Text:

Wer den Schaden hat, spottet jeder Beschreibung – heißt es in Abwandlung an ein Sprichwort. Und in der Tat: Nach einem Unfall kann man neben vielen Beulen an Blech und Körper auch noch jede Menge Papierkram am Hals haben. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Weil die Versicherer sind ja sehr gut aufgestellt, die haben Juristen in ihren Abteilungen sitzen und die argumentieren dann gegen Sie, der vielleicht das erste Mal im Leben einen Verkehrsunfall hatte, und juristisch nicht vorgebildet ist. – Länge 13 sec.

Angesicht der nicht mehr überschaubaren Rechtsprechung gibt es keinen rechtlich – Zitat – „einfach gelagerten Verkehrsunfall“ mehr, so die Experten.

O-Ton: Insbesondere dann, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind. Denn dann ist es ja so, dass der Unfallgegner Ihre Anwaltskosten in voller Höhe ersetzen muss – und das gilt auch für die vorgerichtlichen Anwaltskosten. – Länge 13 sec.

Diesen Anspruch haben nicht nur „einfache“ Verkehrsteilnehmer, sondern auch eine gewerbliche Autovermietung. So hat es das Amtsgericht Kassel entschieden. Bettina Bachmann:

O-Ton: Da ging es um den Ersatz der vorgerichtlichen Anwaltskosten. Das heißt, es kam dann gar nicht mehr zum Prozess, weil allein schon aufgrund des Schreibens des Anwalts die Versicherung den Schaden in voller Höhe reguliert hat. Wahrscheinlich hat sie sich vorher mit allerlei juristischen Tricks darum gedrückt. Es werden dann ja immer seitenweise Urteile zitiert. Aber wenn ein Anwalt dann gezielt antwortet, dann lenken die Versicherer und ersetzen – ohne, dass sie es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen lassen – den Schaden so wie es dem Geschädigten zusteht. Und in dem Fall in voller Höhe, weil der Geschädigte völlig unverschuldet in den Unfall geraten ist. – Länge 28 sec.

Unkomplizierte und kompetente Hilfe finden die Betroffenen auf www.schadenfix.de. Dort kann man bereits einen Unfalldatenbogen ausfüllen und elektronisch an einen ausgesuchten Verkehrsrechtsanwalt in der Nähe senden.

Absage

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12Feb/10

Kollegengespräch: Was tun bei Handyverlust?

Magnus Kalkuhl ist Virenanalyst beim Sicherheitsspezialisten Kaspersky Lab, er antwortet dazu auf folgende Fragen:

1.    Was mache ich, wenn mein Handy weg ist?
2.    Das klingt nicht sonderlich erbaulich. Was empfehlen Sie?
3.    Also: Keine Hoffnung, weg ist weg?

Abmoderation: Kaspersky Lab analysiert die aktuellen Bedrohungen für die Computerwelt, nachzulesen sind diese Infos unter www.kaspersky.de.

 

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12Feb/10

Kollegengespräch: Welche Passwörter auswählen?

Magnus Kalkuhl ist Virenanalyst beim Sicherheitsspezialisten Kaspersky Lab, er antwortet dazu auf folgende Fragen:

1.    Was macht ein gutes Passwort aus?
2.    Also dann das Autokennzeichen in Kombination mit der Marke?
3.    Sollte ich denn verschiedene Passwörter haben – für Twitter, für meinen Mailaccount, für mein Bankkonto?
4.    Da ist es schwer, alles im Hinterkopf zu behalten – würden Sie einen Passwortmanager empfehlen?

Abmoderation: Kaspersky Lab analysiert die aktuellen Bedrohungen für die Computerwelt, nachzulesen sind diese Infos unter www.kaspersky.de.

 

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09Feb/10

O-Ton + Magazin: Frisör muss haften

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein über den Fall:

O-Ton: Die Klägerin begründete ihren weiteren Anspruch damit, dass sie dauerhaft entstellt sei durch die Verätzung – weil nämlich an der Stelle keine Haare mehr wachsen. Und ihre Heiratschancen deutlich gemindert waren. Auf der anderen Seite war die kahle Stelle am Hinterkopf nur dann erkennbar, wenn man das Haar anhob – also, sie sei daher nicht entstellt. Eine Minderung der Heiratschancen ist ebenfalls äußerst fernliegend, so das Gericht. Daher sei ein Schmerzensgeld von 5.000 Euro angemessen. – Länge 29 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: Frisör muss haften

In der Regel geht man zum Frisör, weil man danach wieder mit einem gepflegten Äußeren glänzen will. Allerdings: Man kann sich im Salon auch verletzten – dann hat man Anspruch auf Schadensersatz. So wie jene Kundin, deren Kopfhaut durch eine fehlerhafte Blondierung so verätzt wurde, dass sie ein Schmerzensgeld von 5.000 Euro vor dem Landgericht Coburg zugesprochen bekam.

Text:

Es war in der Tat ein haariger Fall. Und: Er begann mit einem ebenso haarsträubenden Ergebnis der Blondierung für die Frau.

O-Ton: Weil nämlich dieses Blondierungsmittel die Kopfhaut verätzt hat, an manchen Stellen. Sie wollte Schmerzensgeld, 20.000 Euro Schmerzensgeld, die gegnerische Versicherung – also die Versicherung des Frisörs – wollte nur 5.000 Euro bezahlen. – Länge 13 sec.

… sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein. Also trafen sich die beiden Parteien vor Gericht wieder – und der Richter wollte genau wissen, warum die Frau so viel Schmerzensgeld forderte:

O-Ton: Die Klägerin begründete ihren weiteren Anspruch damit, dass sie dauerhaft entstellt sei durch die Verätzung – weil nämlich an der Stelle keine Haare mehr wachsen. Und ihre Heiratschancen deutlich gemindert waren. – Länge 15 sec.

Das wollte der Richter nun ganz genau wissen:

O-Ton: SFX

Er nahm die dünne Stelle im Haar der Frau genau unter die Lupe – fünf mal fünf Zentimeter groß war die kahle Stelle. Sie hatte durch die Verätzung starke Schmerzen erlitten, musste auch mehrfach zum Hautarzt. Eine Haarimplantation sei ein Risiko, das sie nicht eingehen müsse. Swen Walentowski:

O-Ton: Auf der anderen Seite war die kahle Stelle am Hinterkopf nur dann erkennbar, wenn man das Haar anhob – also, sie sei daher nicht entstellt. Eine Minderung der Heiratschancen ist ebenfalls äußerst fernliegend, so das Gericht. Daher sei ein Schmerzensgeld von 5.000 Euro angemessen. Im Vergleich mit Haarverletzungen, so das Gericht, wird nur in den seltensten Fällen ein Schmerzensgeld von mehreren Tausend Euro zugesprochen. Also, es muss sich um wesentliche gravierende Verletzungen mit Folgeerscheinungen handeln. – Länge 29 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.anwaltauskunft.de. Dort findet man auch Informationen zum Anwalt für alle Rechtsgebiete in der Nähe – nicht nur für Fälle, bei denen sich die Nackenhaare aufstellen!

Absage

 

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09Feb/10

O-Ton: Sprachkurs im Ausland absetzbar

So entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz, erklärt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein.

O-Ton: Das Finanzamt hat gesagt, nein, also im Ausland, das hat doch zu sehr einen privaten Charakter und ist zu sehr mit Urlaubsfreuden verbunden. Deshalb kannst Du das nicht absetzen. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat gesagt, was wollt Ihr denn? Das ist doch genau auf ihn zugeschnitten. Um seinen Beruf auszuüben, braucht er zwei Fremdsprachen – er will Spanisch lernen. Man kann das sowieso besser in einem Umfeld, wo das auch gesprochen wird, wie in Mexiko. Außerdem hat er nur die Kosten für den Kurs geltend gemacht. Es dienst also der Sicherung seines Berufes – also abzugsfähig. – Länge 28 sec.

Nachzulesen ist der ganze Fall unter www.anwaltauskunft.de

 

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