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30Mai/18

O-Ton: 2,62 Promille – Behörde kann medizinisch-psychologisches Gutachten fordern

Wenn ein Autofahrer mit einem Atemalkoholwert von 2,62 Promille von der Polizei angetroffen wird, darf die Fahrerlaubnisbehörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten anordnen. Der Mann hatte sich dagegen gewehrt. Er habe im Auto lediglich geschlafen und sei Berufspendler. Weiter