Viele Autofahrer nutzen das Warnblinklicht, wenn sie mit dem Auto in zweiter Reihe halten, um schnell eine Besorgung zu machen – doch ist das verboten und kann teuer werden. Warnblinklichter dürfen laut Straßenverkehrsordnung nur in wenigen Fällen benutzt werden – etwa am Stauende oder beim Abschleppen. Weiter
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O-Ton: Trotz Unterhalt innerhalb von drei Monaten neue Stelle suchen
Trotz Anspruch auf Unterhalt müssen getrennt lebende Ehepartner auch weiterhin arbeiten. Verliert er seinen Job, muss er binnen drei Monate eine neue Stelle finden. So entschied das Oberlandesgericht Brandenburg. In dem Fall ging es um ein früheres Zahnarztpaar. Sie erhielt Unterhalt, war aber länger krankgeschrieben. Weiter
O-Ton: Benutzung von Blitzer-Apps auf Smartphones verboten
Blitzer-Apps auf dem Handy sind verboten. So entschied das Oberlandesgericht Celle – der Autofahrer, der die Warnungen auf seinem Handy nutzte, musste 75 Euro Bußgeld zahlen. Weiter
O-Ton: Autofahrer müssen im Winter auf Blitzeis vorbereitet sein
Je tiefer die Temperaturen fallen, desto weniger Spaß macht es, mobil zu sein. Für Autofahrer ist der Winter am gefährlichsten: Schnee, Straßenglätte und vor allem das tückische Blitzeis erhöhen das Risiko für Unfälle. Autofahrer sollten wissen: Sie müssen ihre Fahrweise dem winterlichen Wetter anpassen – und gegebenenfalls Schrittgeschwindigkeit fahren. Weiter
O-Ton + Kollegengespräch: Wer haftet bei Schnee und Eis?
Wenn es draußen stürmt und schneit, muss ein Eigentümer sein Haus winterfest machen. Er sollte aber auch etwa an die Straße vor seinem Haus denken. Denn wenn dort Schnee liegt und ein Passant darauf ausrutscht, haftet er. Daher muss der Eigentümer zum Beispiel den Schnee auf dem Gehweg vor seinem Haus beiseite räumen und streuen. Weiter