Category Archives: Recht

26Feb/16

O-Ton: Schlägerei auf Karnevalsfeier rechtfertigt fristlose Kündigung

Wer auf einer betrieblichen Karnvalsfeier Kollegen verletzt, riskiert auch in den närrischen Tagen eine fristlose Kündigung – auch dann, wenn er mit dem Brauchtum nicht vertraut ist. So haben das Gerichte in Düsseldorf entschieden. In dem Fall hatte ein Mann sich an Weiberfastnacht massiv gegen das Abschneiden seiner Krawatte gewehrt, Mitarbeiter getreten und mit einem Bierkrug attackiert. Weiter

25Feb/16

O-Ton: Keine Geschwindigkeitsbeschränkung durch das Schild „Autobahnende“

Aus dem Schild „Ende der Autobahn“ allein ergibt sich noch keine Geschwindigkeitsbegrenzung, entschied das Oberlandesgericht Hamm. In dem Fall stand nach dem Autobahn-Schild ein Blitzer. Dabei wurde ein Mann mit 76 Stundenkilometern gemessen, nach Ansicht der Bußgeldbehörde war dort maximal 50 erlaubt. Es sei bereits eine geschlossene Ortschaft. Weiter

25Feb/16

O-Ton + Kollegengespräch: Spesenbetrug muss konkret nachgewiesen werden

Für eine außerordentliche Kündigung muss der Chef beweisen, dass es dafür auch einen wichtigen Grund gibt. Die Rechtfertigung des Arbeitnehmers muss er im Zweifelsfall auch entkräften können. Sonst ist die Kündigung unwirksam, entschied das Landesarbeitsgericht Köln. In dem Fall ging es um einen Mann, der für seine Firmenkreditkarte über Jahre keine Einzelbelege vorlegen musste. Weiter

25Feb/16

O-Ton: Umfangreicher Personalabbau ist kein Betriebsgeheimnis

Ein bereits geplanter umfangreicher Personalabbau, der dem Betriebsrat mitgeteilt wurde, ist kein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis mehr. Gibt es bereits Gespräche über den Interessensausgleich und den Sozialplan, darf der Betriebsrat darüber informieren – der Chef darf der Arbeitnehmervertretung keinen Maulkorb verpassen. Weiter

24Feb/16

O-Ton + Kollegengespräch: Nur ein Drittel der Mieter kennt die eigenen Rechte bei Mieterhöhungen

Einer repräsentativen Umfrage der Deutschen Anwaltauskunft zufolge kennen nur rund ein Drittel aller Mieter ihre Rechte bei Mieterhöhungen. Rund 43 Prozent haben nur eine ungefähre Vorstellung von den eigenen Rechten. In der Gruppe der jungen Mieter sind es noch weniger. Dies ist bedauerlich, da man einer Mieterhöhung grundsätzlich widersprechen kann. Weiter