Category Archives: Recht

26Jan/10

Lücken und Tücken – Rechtseinheit statt Flickenteppich?

„Die Regelungen der Fahrgastrechte müssen so ausgestaltet und formuliert sein, dass sie nicht nur Stoff für zahlreiche Prozesse sind. Hieran mangelt es häufig, so dass der Reisende nicht weiß, ob er einen Anspruch hat oder ob einer der zahlreichen Ausnahmefälle vorliegt“, erläutert Rechtsanwalt Martin Diebold von der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht. Die Flut der Entscheidungen, insbesondere im Zusammenhang mit den Fluggastrechten zeige, dass hier eine erhebliche Rechtsunsicherheit herrsche. Auch sei der Gesetzgeber aufgefordert, die vorhandenen Regelungen zu präzisieren. Diebold: „Ungenau formulierte Gesetze helfen niemandem.“

Zwar sind die Fahr- und Fluggäste im Falle einer Verspätung oder Ähnlichem in der Regel auf ihre Rechte hinzuweisen. Die Realität sieht allerdings anders aus. Die Reisenden werden im Ungewissen gelassen. Sie erfahren nicht, welche Ansprüche sie haben und an wen sie sich wenden können. „Hier ist der Gesetzgeber gefordert, die Transportgesellschaften zu veranlassen, mehr Aufklärungsarbeit im Sinne des gewünschten Verbraucherschutzes zu leisten“, so Diebold weiter. Klargestellt müsse auch sein, dass nicht die Preise erhöht werden, um die zu zahlenden Entschädigungen erbringen zu können. Auch dürfe die Verkehrssicherheit nicht leiden. Kein Transportunternehmen solle eine Fahrt oder einen Flug durchführen, obwohl wegen technischer Probleme eine sichere Durchführung zweifelhaft sei, nur um nicht in die Gefahr zu geraten, Entschädigungsleistungen erbringen zu müssen.

 

26Jan/10

„Stiefkind“ des Schadensersatzrechtes

Die Berechnung des Haushaltsschadens ist sehr kompliziert. Kein Betroffener kann dies allein tun und der Versicherer zahlt nicht freiwillig, so dass man kompetente Hilfe eines spezialisierten Verkehrsrechtsanwalts benötigt.

„Leider verzichten viele Geschädigte unwissentlich auf einen Teil ihrer Ansprüche, oft auf den so genannten Haushaltsführungsschaden“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Joachim Reitenspiess von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV. „Es stellt das „Stiefkind“ des Schadensersatzrechtes dar.“

Bei der Bewertung der Höhe des Haushaltsführungsschadens kommt es in erster Linie auf eine präzise Darstellung der Tätigkeiten an, die die verletzte Person im Haushalt üblicherweise verrichtet. Tabellen sind zwar höchstrichterlich als Schätzgrundlage für die Bewertung der Haushaltstätigkeit zwischenzeitlich anerkannt. Dies darf aber nicht dazu führen, dass über die bloße Anwendbarkeit dieser Tabellen hinaus, die konkrete Darstellung der Umstände als Einzelfall, als unwesentlich erscheinen.

Die Versicherungswirtschaft zahlt freiwillig kein Haushaltsführungsschaden. „Auf der sicheren Seite bei der Geltendmachung seiner Ansprüche ist ein Unfallopfer immer mit der Hinzuziehung eines DAV-Verkehrsrechtsanwalts“, erläutert Reitenspiess weiter. Die Verkehrsrechtsanwälte haben in der Vergangenheit ihre Mitglieder dementsprechend aufgeklärt und fortgebildet. Aus diesem Grund gebe es auch die Onlineplattform „www.schadenfix.de“ bei der Unfallopfer schnell und unkompliziert patente Hilfe erhalten können.

26Jan/10

Ausnahmen vom Entzug der Fahrerlaubnis

Beispielsweise dann, wenn der Entzug der Fahrerlaubnis oder das Fahrverbot für den Betroffenen existenzvernichtend wäre. Wichtig ist die Einzelfallgerechtigkeit. Nach Erfahrung der DAV-Verkehrsrechtsanwälte wird von den bereits bestehenden gesetzlichen Ausnahmen, wie beispielsweise die nachträgliche Verkürzung der Sperrfrist, durch die Gerichte kein Gebrauch gemacht. Dies sollte aber geschehen.

Außerdem ist eine Klarstellung bei der Ausnahme von dem Entzug der Fahrerlaubnis notwendig. Aufgrund des bestehenden Führerscheinrechts können zwar Fahrzeugarten wie Lkws vom Entzug der Fahrerlaubnis auf der strafrechtlichen Seite ausgenommen werden, jedoch gilt der Lkw-Führerschein nur in Zusammenhang mit einem geltenden regulären Führerschein. Wenn dieser entzogen ist, kann nach bisheriger Rechtslage auch kein Lkw gefahren werden.

„Im Vordergrund muss die Einzelfallgerechtigkeit stehen“, betont Rechtsanwalt Dr. Frank Häcker, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV. Im Spannungsfeld zwischen der Verkehrssicherheit und dem Individualinteresse des Einzelnen gelte es abzuwägen, inwiefern Ausnahmen von den gesetzlich vorgesehenen Rechtsfolgen gerechtfertigt seien. Als Beispiel sei der Lkw-Fahrer, der seit Jahren ohne Beanstandung am Straßenverkehr teilnimmt, genannt. So sei es fraglich, ob es verhältnismäßig sei, diesen bei einer einmaligen Geschwindigkeitsüberschreitung, die er in seiner Freizeit mit dem Motorrad beging, mit einem existenzgefährdenden Fahrverbot zu belegen oder es für ausreichend zu erachten, das Führen von Lastkraftwagen vom Fahrverbot auszunehmen. „Es muss diskutiert werden, ob ein Fehlverhalten in der Freizeit zwingend Rückschlüsse auf die berufliche Fahreignung zulässt“, so Häcker weiter.

Das Strafgericht kann eine Ausnahme bestimmter Fahrzeugarten vom Entzug der Fahrerlaubnis gewähren. Damit ist jedoch noch keine eingeschränkte Fahrberechtigung auf diese ausgenommene Fahrzeugart verbunden. „Zwingende Voraussetzung für den Lkw-Führerschein ist die Geltung eines allgemeinen Führerscheins“, erläutert Häcker. Ist dieser entzogen, könne die Führerscheinbehörde nicht das Fahren von Lkws gestatten. Häcker: „Hier ist der Gesetzgeber gefordert, damit die vom Strafgericht bereits geprüfte Möglichkeit der Ausnahme von Fahrzeugarten auch verwaltungsrechtlich umgesetzt werden kann.“

26Jan/10

Fehlende Rechtsmittel gegen Idiotentest

Wer also untätig bleibt, kann sich gegen den Verlust nicht einmal wehren. Auch die Prüfer müssen überprüft werden. Zur Überprüfbarkeit des Gutachtens stellen Tonbandaufnahmen ein wirkliches Mittel dar. „Der Skandal ist, dass man sich gegen Entscheidungen des “Idiotentests„ nicht wehren kann“, erläutert Rechtsanwalt Christan Janeczek von den DAV-Verkehrsrechtsanwälten. Werde ein MPU Gutachten nicht beigebracht, wird die Fahrerlaubnis entzogen, und zwar in sofort vollziehbarer Weise. Nach einem jahrelangen Verwaltungsverfahren könnte man dann erfahren, fehlerhaft behandelt worden zu sein. Die mit dem Führerschein ebenso verlorene Existenz kehrt aber nicht zurück. Ein Rechtsmittel gegen die Anordnung der MPU hat letztmalig der 41. Deutsche Verkehrsgerichtstag abgelehnt. „Die Verkehrsrechtsanwälte appellieren an den 48. Deutschen Verkehrsgerichtstag, sich für Rechtsmittel auszusprechen“, so Janeczek weiter.

Damals wurde aber richtigerweise festgestellt, dass Akzeptanz und Transparenz der Begutachtung, aber auch die Überprüfbarkeit des Gutachtens und der Prüfer dadurch verbessert werden kann, dass Tonbandaufnahmen erfolgen. „Diese richtige Feststellung wurde leider nicht umgesetzt, so ist deren flächendeckende und verpflichtende Nutzung zu fordern“, so Janeczek weiter. Der Prüfer selbst bedarf der Überprüfung, da er bei der Beurteilung einer so wichtigen Frage, wie der Fahreignung, nicht die einzige und zugleich letzte Instanz sein könne.

„Derzeit ist die MPU für den Laien ein undurchdringliches, mythenumwobenes Glücksspiel, was allein schon der umgangssprachliche und nun auch für die Betitelung des Arbeitskreises verwendete Begriff des “Idiotentests„ belegt“, so Janeczek weiter. Das Problem der MPU sei somit nicht das Instrument an sich, sondern sein Umgang mit dem Begutachteten. Dazu gehöre auch, dass die MPU nur zu ihrem eigentlichen Zweck eingesetzt wird, nämlich bestehende Zweifel an der Fahreignung aus dem Weg zu räumen. Stimmen, die auch bei Straftaten außerhalb und ohne Bezug auf den Straßenverkehr die Anordnung einer MPU fordern, wollten eigentlich die abschreckende Wirkung des Begriffes nutzen. „Solche Bestrebungen sind von vornherein abzulehnen!“

26Jan/10

Bisherige Maßnahmen ausreichend

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) begrüßt auch den Modellversuch „begleitendes Fahren ab 17“. Aufgrund der positiven Erfahrungen wird die Einführung einer solchen dauerhaften Regelung gefordert.

„Weitere Maßnahmen, wie beispielsweise Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Leistungsbeschränkungen für junge Kraftfahrer stellen aus unserer Sicht keine Lösungsansätze dar. Insbesondere ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung für junge Fahrer in der Praxis schwer kontrollierbar und umsetzbar“, erläutert Rechtsanwalt Andy Ziegenhardt von den Verkehrsrechtsanwälten des DAV. Auch sei eine Leistungsbeschränkung praktisch nicht durchsetzbar. Eine solche Regelung würde eine Vielzahl von jungen Verkehrsteilnehmern faktisch vom Straßenverkehr ausschließen und ihnen die Möglichkeit nehmen, Fahrpraxis zu sammeln, wenn das elterliche Fahrzeug die Leistungsgrenze überschreiten würde. Es könnte wegen der Begrenzung finanzieller Mittel kein eigenes Fahrzeug für den „jungen Fahrer“ angeschafft werden.