Die Anwaltschaft in seiner Gesamtheit nicht unter den absoluten Schutz als Berufsgeheimnisträger zu stellen, untergräbt das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant und greift massiv in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger ein.
„Hände weg vom Grundgesetz!“, so der Präsident des DAV, Rechtsanwalt Hartmut Kilger, auf der Zentralveranstaltung des Deutschen Anwaltstages. Unsere Verfassung sei die Basis für die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit, zwischen Bürgern und Staat; dieses System bedürfe des Schutzes. Das Vertrauen in den Rechtsstaat dürfe nicht verloren gehen, auch vor dem Hintergrund, dass es im Rahmen der Sicherheitsgesetze der Politik zunehmend schwer fällt, verfassungsgemäße Gesetze vorzulegen.
Vor dem Hintergrund der Sicherheitsgesetze betont der DAV, dass bei aller Güterabwägung zwischen „Sicherheit“ und „Freiheit“ der Kern der die individuelle Freiheit schützenden Grundrechte nicht angetastet werden dürfe. „Sicherheit kann es ohne Freiheit und Recht nicht geben“, so Kilger. Zu Recht stehe das BKA-Gesetz und der neue § 160 StPO auf dem Prüfstand vor dem Bundesverfassungsgericht. Bei dem Schutz der Berufsgeheimnisträger vor staatlichen Ermittlungsmaßnahmen handele es sich nicht um ein Privileg, sondern um den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Bürgern, Mandanten, Patienten und Informanten. Es gehe um deren Vertrauen darauf, sich bestimmten Menschen rückhaltlos und unzensiert anvertrauen zu können. „Die Gesellschaft und der demokratisch verfasste Rechtsstaat seien auf solche Freiräume angewiesen“, so Kilger weiter.