Deutscher Anwaltstag: Mandatsgeheimnis: Schluss mit der Abwärtsspirale!

Mit Blick auf die Bundestagswahl trägt der Deutsche Anwaltverein (DAV) große Sorge, dass das anwaltliche Berufsgeheimnis in der nächsten Legislaturperiode weiter unter Druck gerät. Zuletzt war vermehrt die Tendenz zur Ausnahme, Abschwächung oder Abwägung zu beobachten – und damit ein bedenkliches Verständnis von Anwaltschaft und Rechtsstaat.

Die Pflicht zur Verschwiegenheit zum Schutz der Mandantschaft wird zunehmend durch neue Gesetze bedroht – nicht nur durch Reformen der StPO oder der Polizeigesetze. Auch etwa im Kontext von Wirtschaft, Zoll oder EU-Vorhaben besteht die Gefahr einer Erosion dieses rechtsstaatlichen Grundpfeilers: „Das Mandatsgeheimnis ist kein Privileg, sondern eine Pflicht“, betont DAV-Präsidentin Edith Kindermann. „Und das anwaltliche Berufsgeheimnis ist erst recht kein Privileg der Anwaltschaft, sondern dient dem Schutz der Mandantschaft.“

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Zeitgleich zum Deutschen Anwaltstag 2021 werden im Bundestag heute voraussichtlich mehrere Gesetzesvorhaben verabschiedet, die sich auf die anwaltliche Tätigkeit auswirken. Neben der lang erwarteten großen BRAO- Reform soll auch der Rechtsdienstleistungsmarkt reformiert werden. „Die große BRAO-Reform ist das passende Geburtstagsgeschenk zum 150-jährigen Bestehen des DAV“, sagt DAV-Präsidentin Edith Kindermann, „wenn auch ein hart erarbeitetes.“ Die umfassendste Reform der BRAO seit 1994 geht maßgeblich auf den DAV-Diskussionsvorschlag durch Martin Henssler von 2018 und die fast zwei Jahrzehnte alten Vorarbeiten des DAV zur interprofessionellen Zusammenarbeit zurück. Der Gesetzentwurf entspricht nun in weiten Teilen einer Initiativstellungnahme des DAV im März 2019.

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Zur Bilanz des Deutschen Anwaltstages, der in diesem Jahr ausschließlich online stattfand, sagte die Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Anwaltvereins, Dr. Silvia Ruge:

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