Frankfurt/M. – Nach dem Verbot des US-Anbieters Uber in Hamburg verlangt der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband auch in anderen Städten ein konsequenteres Vorgehen gegen illegale Wettbewerber. „Die Hamburger Verkehrsbehörde hat unter anderem die fehlenden Personenbeförderungsscheine der meisten Uber-Fahrer bemängelt.
Diese P-Scheine sind aber bundesweit identisch, auch in anderen Städten fehlt meist diese rechtliche Zulassung für die gewerbliche Beförderung von Menschen“, sagte Thomas Grätz, Geschäftsführer des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbandes e.V. (BZP). Er fügte hinzu: „Darum sollten Städte wie Berlin, Frankfurt/Main oder München endlich aus dem Dornröschenschlaf erwachen und rasch dem Beispiel der Hamburger folgen.“
Wichtig sei, dass die bestehenden Gesetze auch vollzogen würden, „die Behörden dürfen sich nicht auf der Nase herumtanzen lassen“, betonte Grätz. Der Personenbeförderungsschein garantiere auch die sichere Fahrt mit ausgebildeten und gesunden Fahren sowie überprüften Fahrzeugen. „In Hamburg haben die Behörden darauf hingewiesen, dass bei möglichen Unfällen während einer Uber-Fahrt Versicherungen nicht zahlen müssten, weil der Wagen ungenehmigt und daher unzulässig für die gewerbliche Personenbeförderung genutzt worden sei“. Dies sei ein bundesweites Problem und betreffe andere Städte ebenso.
Zugleich kündigte Grätz Rechtsmittel gegen illegale Wettbewerber an: „Ungeachtet des Verbots in Hamburg unterstützen wir weitere juristische Schritte gegen Uber und Co.“
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