Erbe ist nicht gleich Erbe

In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall verfügte die Erblasserin über umfangreichen Grundbesitz. In ihrem Testament hatte sie zwei Erben und nach deren Tod die Klägerin als Nacherbin eingesetzt. Die Vorerben übertrugen dem Beklagten die Grundstücke gegen ein Tauschgrundstück sowie Zahlung von 185.000 Euro. Nach dem Tod der Vorerben machte die Nacherbin geltend, das sei viel zu billig gewesen und daher teilweise eine Schenkung. Das Rechtsgeschäft sei deshalb unwirksam und sie die rechtmäßige Eigentümerin der Grundstücke.

Nachdem bereits das Landgericht Coburg der Klägerin Recht gegeben hatte, tat dies auch die nächste Instanz. Nach Angaben von Grundstückssachverständigen betrug der Wert der weggegebenen Grundstücke fast 400.000 Euro, der des Tauschgrundstücks hingegen nur 40.000 Euro. Deshalb fehle es an einer objektiven gleichwertigen Gegenleistung, so dass das Erbrecht der Nacherbin beeinträchtigt war. Aufgrund des groben Missverhältnisses habe das den Vorerben auch bewusst sein müssen. Als Eigentümerin der Grundstücke sei jetzt die Klägerin ins Grundbuch einzutragen – allerdings nur gegen Rückzahlung der 185.000 Euro und Rückgabe des Tauschgrundstücks an den Beklagten.