Ermittlungen bisher nur gegen zwei VW-Manager wegen Marktmanipulation

Die Ermittlungen zur möglichen Marktmanipulation beschränken sich derzeit mit Ex-VW-Chef Martin Winterkorn sowie Markenchef Herbert Diess nur auf zwei Vorstände. „Es handelt sich Stand heute um ein Ermittlungsverfahren – gegen zwei Beschuldigte, mehr nicht“, sagte Oberstaatsanwalt Klaus Ziehe von der Staatsanwaltschaft Braunschweig der Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche.

Informationen, nach denen gegen den kompletten VW-Vorstand ermittelt wird, bestätigte die Staatsanwaltschaft nicht. Die Beschränkung auf zwei Vorstände sei aber „nicht in Stein gemeißelt, sondern hängt vom Ergebnis der weiteren Ermittlungen ab“, so Ziehe weiter. Zuvor hatte die Bankenaufsicht BaFin Strafanzeige gegen den kompletten VW-Vorstand gestellt.

Laut der Staatsanwaltschaft besteht der Anfangsverdacht der Marktmanipulation: Die Vorstände hätten den Kapitalmarkt zu spät über die Probleme informiert. Welche Namen die BaFin in ihrer Strafanzeige genannt hat, ist für die Ermittlungen nicht wesentlich. Ziehe: „Es spielt bei der von uns als Strafverfolgungsbehörde vorzunehmenden Prüfung eines Anfangsverdachts von Straftaten keine Rolle, ob oder welche Personen in einer Strafanzeige von dritter Seite genannt werden.“