EU-Ausland: Fallen bei der Mehrwertsteuer

Im zweiten Schritt muss schriftlich mit dem Kunden in der EU festgelegt werden, dass er Geschäftskunde ist, dass die Umsatzsteuer seines Landes gilt und dass er die Steuer abführen muss. Mit dem dritten Schritt, der Rechnung, wird der Nettobetrag (ohne Umsatzsteuer) eingefordert. Dabei sollte Umsatzsteueridentifikationsnummer des Kunden angeben werden. Zudem sollte die Rechnung auch den Hinweis enthalten, dass man das so genannte Reverse-Charge-Verfahren anwendet und der Partner die Umsatzsteuer an sein Finanzamt überweisen muss. Für den Fall, dass der Kunde nicht über eine Umsatzsteueridentifikationsnummer verfügt, muss die Umsatzsteuer aufgeschlagen und an das Finanzamt weitergeleitet werden. Im vierten Schritt muss der Betrag, ob mit oder Umsatzsteuer, bei Elster angemeldet werden. Wichtig ist die zusammenfassende Meldung (ZM)  im Schritt fünf. Diese Deklaration muss bis zum zehnten Tage nach Ablauf jedes Meldezeitraums elektronisch an das BZSt übermittelt werden.