Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Art und Weise kritisiert, wie Lottozahlen im Fernsehen gezogen werden. Das sei mit den Zielen der Suchtprävention nicht vereinbar. Allerdings finden sich diese Sätze nur in der Begründung zu einem anderen Urteil.
Swen Walentowski, Sprecher des Deutschen Anwaltvereins, antwortet dazu auf folgende Fragen.
1. Steht die Lotto-Übertragung auf der Kippe?
2. Der Senat hat keine Revision zugelassen – was bedeutet das in der Praxis? Fällt die Lotto-Ziehung damit aus?
3. Also doch weiter Lotto im TV?
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