Bei einer privaten Samenspende ist eine spätere Vaterschaftsfeststellung gegen den Willen der Mutter zulässig, so das Oberlandesgericht Stuttgart. Die beiden miteinander verheirateten Frauen erfüllten sich ihren Kinderwunsch durch eine „Becherspende“, eine private Samenspende.
Einig waren sich der Spender und die Frauen, dass das Kind bei dem Ehepaar aufwachsen sollte. Der Vater behauptete auch, man habe vereinbart, dass er die Vaterschaft anerkennen und die Vaterrolle übernehmen solle. Dies lehnten die Frauen ab.
Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de antwortet auf folgende Fragen:
1. Rein juristisch – wann ist man eigentlich Vater nach einer Samenspende?
2. Klingt logisch, da es ja anonym ist?
3. Und wie ist das Verfahren ausgegangen?
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