Kollegengespräch: Erst Bordell, dann Frisör – was muss der Makler sagen?

Wohnungen sind in Ballungsräumen knapp. Auch Gewerbeimmobilien in begehrten Lagen sind nicht so üppig vorhanden. Der einen oder andere möchte gern wissen, wer vorher die Räume genutzt hat – man muss aber selbst danach fragen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied: Der Makler oder Vermieter müssennicht von selbst Auskunft geben.

Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft, antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Wenn in der Wohnung, die man haben möchte, ein Verbrechen geschehen ist, ist das vielleicht nicht ganz unerheblich für den Mietvertrag. Habe ich einen Auskunftsanspruch?
2. Diesen Streit gab es in Düsseldorf – wie war der genau?
3. Müssen Sie?

Weitere Informationen unter anwaltauskunft.de.

Download Kollegengespräch

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.