Kollegengespräch: Krankenkasse muss Krankengeld auch während Auslandsurlaub zahlen

Während eines Auslandsurlaubs hat der Krankenversicherte meist keinen Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld. Der Fall kann aber anders liegen, wenn man bereits krankgeschrieben ist und in den Urlaub fahren will.

Ist die Krankschreibung bereits in Deutschland erfolgt, die Genesung grundsätzlich nicht gefährdet und der Urlaub schon vorher gebucht, muss das Krankengeld gezahlt werden, so das Sozialgericht Karlsruhe.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet auf folgende Fragen:

1. Was ist der Hintergrund für die Ablehnung der Krankenkasse?
2. Mit diesem Urteil ist man auf der sichereren Seite?

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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