Ein neues BGH-Urteil bestätigt: Unternehmen dürfen säumigen Zahlern nicht ohne weiteres mit einer Meldung an die Schufa drohen. Vodafone hatte Kunden bei früheren Mahnungen mit der Drohung eines Schufa-Eintrages auf unfaire Weise unter Druck gesetzt. Das geht so nicht, entschied der Bundesgerichtshof.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: Drohungen sind überhaupt nicht gerechtfertigt. Das war ja die Begründung des Bundesgerichtshofes, der gesagt hat: Hier werden die Kunden unter Druck gesetzt, im Zweifel einer Rechnung zu bezahlen, selbst wenn sie die Höhe oder den Grund der Rechnung gar nicht für berechtigt hielten. Nur aus Angst vor einem Schufa-Eintrag die Rechnung zu bezahlen – das ist unzulässig, das wurde Vodafone verboten. – Länge 20 sec.
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Kollegengespräch: Drohung mit der Schufa – ist das zulässig?
Ein neues BGH-Urteil bestätigt: Unternehmen dürfen säumigen Zahlern nicht ohne weiteres mit einer Meldung an die Schufa drohen. Vodafone hatte säumige Kunden bei früheren Mahnungen mit der Drohung eines Schufa-Eintrages auf unfaire Weise unter Druck gesetzt. Das geht so nicht, entschied der Bundesgerichtshof.
Denn Verbraucher könnten sich durch die konkrete Formulierung des Textes so unter Druck gesetzt fühlen, dass sie die Rechnung bezahlten, obwohl sie diese eigentlich gar nicht für berechtigt hielten.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
1. Wann darf ein Unternehmen mit dem negativen Schufa-Eintrag drohen?
2. Wann darf ein Gläubiger mich bei der Schufa eintragen?
3. Wie widerspreche ich richtig?
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