Beim sogenannten „Sexting“ verschicken Teenager über ihr Smartphone Nacktbilder von sich an andere. Doch nicht immer bleiben diese Bilder privat. Sie ziehen manchmal weitere Kreise als dem Absender lieb ist – mit fatalen sozialen und rechtlichen Folgen. Kann ich mich danach noch schützen? Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:
1. Wenn Fotos, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, dennoch an die Öffentlichkeit gelangen – habe ich dann noch eine Chance, mich zu wehren?
2. Rechtlich schön und gut – wenn ich aber gar nicht weiß, wer das Bild hochgeladen, weil es zwei oder drei Freunde bekommen haben – was dann?
3. Wie hoch sind die Strafen? Ein Foto – 100 Euro, drei Fotos – 300 Euro?
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de
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