Kollegengespräch: Sexting

 Beim sogenannten „Sexting“ verschicken Teenager über ihr Smartphone Nacktbilder von sich an andere. Doch nicht immer bleiben diese Bilder privat. Sie ziehen manchmal weitere Kreise als dem Absender lieb ist – mit fatalen sozialen und rechtlichen Folgen. Kann ich mich danach noch schützen? Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Wenn Fotos, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, dennoch an die Öffentlichkeit gelangen – habe ich dann noch eine Chance, mich zu wehren?
2. Rechtlich schön und gut – wenn ich aber gar nicht weiß, wer das Bild hochgeladen, weil es zwei oder drei Freunde bekommen haben – was dann?
3. Wie hoch sind die Strafen? Ein Foto – 100 Euro, drei Fotos – 300 Euro?

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de

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