Wenn ein Elternteil das Kind negativ beeinflusst, kann der andere Teil nicht die Einschränkung des Umgangs verlangen. Gerichte müssen vielmehr den streitenden Eltern Auflagen erteilen. Etwa, dass Fragen des Umgangs nur über das Jugendamt zu besprechen sind und nicht mit den Kindern, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Hier darf das Gericht nur Auflagen erteilen. Erstens, dass mit den Kindern nicht alles besprochen wird. Insbesondere die streitigen Sachen, die man eigentlich mit der Mutter besprechen muss. Zweitens: wenn Mutter und Vater das nicht können, dann bitte Kommunikation über das Jugendamt, die eine ordnende Hand hier haben. Man kann nicht weinfach sagen: Wegen der negativen Beeinflussung wird das Umgangsrecht jetzt eingeschränkt. Also hat das Oberlandesgericht das belassen, wie es bisher war. Jedes zweite Wochenende und hälftiger Ferienumgang und Auflagen erteilt. – Länge 25 sec.
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Kollegengespräch: Umgang von Trennungskindern nicht wegen negativer Beeinflussung einschränken
Wenn ein Elternteil das Kind negativ beeinflusst, kann der andere Teil nicht die Einschränkung des Umgangs verlangen. Gerichte müssen vielmehr den streitenden Eltern Auflagen erteilen. Etwa, dass Fragen des Umgangs nur über das Jugendamt zu besprechen sind und nicht mit den Kindern, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:
1. Wenn die Eltern derart streiten – kann das juristische Konsequenzen haben?
2. Das klingt sehr theoretisch – wie sieht das in der Praxis an einem Beispiel aus?
3. Das Oberlandesgericht sah das aber anders?
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