Kollegengespräch: Was darf das Ordnungsamt?

In Innenstädten sind sie vor allem als Knöllchenschreiber bekannt: Mitarbeiter von Ordnungsämtern haben allerdings weit mehr Rechte. Zentrale Aufgabe des Ordnungsamts ist das Einhalten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, um die allgemeine Gefahrenabwehr aufrechtzuerhalten.

Sei es, indem man Falschparker überführt, Ruhestörungen unterbindet oder illegales Müllabladen sanktioniert.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Zwar ist Ordnungsrecht immer Landessache. Aber welche Gemeinsamkeiten gibt es?
2. Wenn Ordnungsamtsmitarbeiter keine richtige Polizei sind – dürfen sie dann trotzdem Personalien feststellen?
3. Darf das Ordnungsamt Waffen tragen?

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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