O-Ton + Korri: Darf der Sozialhilfeträger Erspartes für den Enkel kassieren?

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle dürfen Sozialhilfeträger auf das Ersparte von Senioren für ihre Enkelkinder zugreifen. In dem Fall ging es um eine ältere Dame, die monatlich 50 Euro für ihre Enkel zurückgelegt hatte, und nun in einer Pflegeeinrichtung untergebracht war.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über die Begründung der Richter:

O-Ton: Das ging um den Aufbau eines Vermögensstocks. Und da hat das Gericht gesagt: Der Wert der Schenkung überstiegt hier den Wert eines Gelegenheitsgeschenks – die hatten also die Gesamtsumme im Blick und nicht die 50 Euro im Monat. Und gerade im Verhältnis zu den finanziellen Möglichkeiten der Großmutter. Sie wollte eben über viele Jahre hinweg ein Vermögen zugunsten der beschenkten Enkelkinder aufbauen. Und deshalb könne man es zurück fordern. – Länge 26 sec.

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Korri: Darf der Sozialhilfeträger Erspartes für den Enkel kassieren?

Das passiert überall in Deutschland – Großeltern legen für ihr Enkelkind ein Konto an und zahlen darauf regelmäßig. Was ist, wenn sie im Alter selbst bedürftig werden? Hat der Sozialhilfeträger Anspruch auf das Ersparte? In dem Fall, den das Oberlandesgericht Celle entschied, hatte die Großmutter für ihre beiden Enkelkinder und auf deren Namen Bonussparkonten angelegt, auf die sie monatlich 50 Euro überwies.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Dürfen die Gerichte einfach so entscheiden, dass das Ersparte anderen gehören soll?
2. Und der Streit ging vor das Oberlandesgericht – und die haben anders entschieden!

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