Wer einen Verkehrsunfall erleidet, kann als Geschädigter vom Schädiger Ausgleich der Reparaturkosten verlangen. Alles was in einem zuvor eingeholten Gutachten aufgelistet und dann auch tatsächlich repariert wurde, muss ersetzt werden.
Auch Reinigungskosten, die im Zusammenhang mit der Lackierung des Autos entstehen, müssen ersetzt werden.
Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher von anwaltauskunft.de, antwortet dazu auf folgende Fragen:
1. Was muss die gegnerische Versicherung alles ersetzen?
2. Reinigungskosten nach der Lackierung für 50 Euro – wurden gestrichen. Falsch, oder?
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.
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