Podcast der Deutschen Anwaltauskunft - Urteil der Woche (150): Vom Unfallort entfernt bevor die Polizei eintraf - Kaskoversicherung muss nicht zahlen
2009-08-31 byEin Autofahrer, der mit seinem Fahrzeug einen Unfall hat, muss alles tun, was der Aufklärung des Tatbestands und der Minderung des Schadens dient. Verlässt er den Unfallort, bevor die Polizei eingetroffen ist, so verletzt er seine Verpflichtung zur Aufklärung gegenüber der Kaskoversicherung und hat keinen Anspruch auf Schadensersatz – auch dann nicht, wenn er seinen Wagen und seine Papiere an der Unfallstelle zurücklässt.
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